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							             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001045-A0-216
             Anlage-Nr. :                10
             Seite :                     1 / 10
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-808


             Technische Daten, Kurzfassung
             Raddaten

             Radtyp:                                                  RC32-808
             Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
             Handelsmarke:                                       Brock Alloy Wheels
             Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
             Radausführung:                                              D9
             Radgröße:                                                8Jx18H2
             Rad-Einpresstiefe:                                        38 mm
             Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
             Lochzahl:                                                    5
             Mittenlochdurchmesser:                                   66,6 mm
             Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
§ 22 52898




             Zentrierring:                                            ohne Ring
             geprüfte Radlast: *)                                      840 kg
              Reifenabrollumfang:                                      2250 mm
             *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


             Allgemeine Anforderungen
             Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
             Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
             entsprechend ersetzt werden.

             Verwendungsbereich
             Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

             Radbefestigung
             Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                   Zubehör-Kit Anzugs-
             Kürzel                                                                                     moment
             BF1         Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                             150 Nm
                         Schaftlänge 45 mm
             BF2         Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                            150 Nm
                         Schaftlänge 44 mm
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001045-A0-216
             Anlage-Nr. :                10
             Seite :                     2 / 10
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-808


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             R1EC                            e1*2007/46*1666*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             120 bis 220     Mercedes E-Klasse        225/50R18                         A02) bis A10)
                             (Coupe, Cabrio;                                            BF1)
                             Ausführungen mit         235/45R18
                             kleinsten Serienreifen
                             ab 225/..)               245/45R18

                                                      255/45R18


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             R1EC                            e1*2007/46*1666*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             120 bis 270     Mercedes E-Klasse        245/45R18                         A02) bis A10)
                             (Coupe, Cabrio;          N255)                             BF1)
                             Ausführungen mit
                             kleinsten Serienreifen   255/45R18
§ 22 52898




                             ab 245/..)               N265)


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             212                           e1*2001/116*0501*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             110 bis 270     Mercedes E-Klasse      225/45R18                           A02) bis A10)
                             (W213, Limousine)      N235) T95)                          BF1) E111a) EF0)

                                                      225/45R18 M+S
                                                      T95) W235)

                                                      225/50R18
                                                      N235)

                                                      225/50R18 M+S
                                                      W235)

                                                      235/45R18
                                                      N245)

                                                      235/45R18 M+S
                                                      W245)

                                                      245/40R18
                                                      N255)

                                                      245/40R18 M+S

                                                      245/45R18
                                                      N255)

                                                      245/45R18 M+S

                                                      255/45R18
                                                      A01) GA2) K01) N265)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001045-A0-216
             Anlage-Nr. :                10
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             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-808



             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             R1ES                          e1*2007/46*1560*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             110 bis 270     Mercedes E-Klasse      225/45R18                         A02) bis A10)
                             (S213, Kombi)          N235) T95)                        BF1) EF0)

                                                     225/45R18 M+S
                                                     T95) W235)

                                                     225/50R18
                                                     N235)

                                                     225/50R18 M+S
                                                     W235)

                                                     235/45R18
                                                     N245)

                                                     235/45R18 M+S
                                                     W245)
§ 22 52898




                                                     245/45R18
                                                     N255)

                                                     245/45R18 M+S

                                                     255/45R18
                                                     A01) GA2) K01) N265)


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             204X                          e1*2001/116*0480*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             100 bis 190     Mercedes GLC           235/60R18                         A02) bis A10)
                             (X253)                 A94)                              BF1)

                                                     245/55R18

                                                     255/55R18
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001045-A0-216
             Anlage-Nr. :                10
             Seite :                     4 / 10
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-808


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             204X                           e1*2001/116*0480*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             100 bis 190     Mercedes GLC Coupe      235/60R18                            A02) bis A10)
                             (C253, ohne             A94)                                 BF1)
                             Radhausverbreiterungen
                             an Achse 2)             245/55R18

                                                     255/55R18

                                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                                     vorne              hinten
                                                     235/60R18          255/55R18          A02) bis A10)
                                                                                           BF1) V00)

             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             204X                           e1*2001/116*0480*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
§ 22 52898




             100 bis 190     Mercedes GLC Coupe      235/55R18                            A02) bis A10)
                             (C253, mit              A94a)                                BF1)
                             Radhausverbreiterungen
                             an Achse 2)             235/60R18

                                                     245/55R18

                                                     255/55R18

                                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                                     vorne              hinten
                                                     235/60R18          255/55R18          A02) bis A10)
                                                                                           BF1) V00)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001045-A0-216
             Anlage-Nr. :                10
             Seite :                     5 / 10
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-808


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             166                           e1*2007/46*0598*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             150 bis 245     Mercedes M-Klasse,     235/60R18                             A01) bis A10)
                             GLE-Klasse             ER2) K03) K04) N245)                  BF2) E107) E108) EF0)
                             (W166)
                                                    235/60R18 M+S
                                                    ER2) K03) K04)

                                                     245/60R18
                                                     ER1) K01) K04) N255)

                                                     245/60R18 M+S
                                                     ER1) K01) K04)

                                                     255/55R18
                                                     ER3) K01) K02)

                                                     265/55R18
                                                     ER1) K01) K02)
§ 22 52898




                                                     275/50R18
                                                     ER3) K01) K02)

                                                     285/50R18
                                                     ER2) K01) K02)


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             221                           e1*2001/116*0335*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             150 bis 285     Mercedes S-Klasse,     235/45R18                             A02) bis A10)
                             Heckantrieb            A94)                                  BF1) E97a)
                             (W221)
                                                    235/50R18

                                                     245/45R18
                                                     A94)

                                                     255/45R18
                                                     A94)

                                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                                     vorne              hinten
                                                     235/45R18          255/45R18          A02) bis A10)
                                                                        A94)               BF1) E97a) V00)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001045-A0-216
             Anlage-Nr. :                10
             Seite :                     6 / 10
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-808


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             221                           e1*2001/116*0335*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             155 bis 285     Mercedes S-Klasse, 4-  235/45R18                         A02) bis A10)
                             MATIC                  A94)                              BF1) E97a)
                             (W221)
                                                    235/50R18

                                                     245/45R18
                                                     A94)

                                                     255/45R18
                                                     A94)


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             221                           e1*2001/116*0335*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             150 bis 345     Mercedes S-Klasse      245/50R18                         A02) bis A10)
§ 22 52898




                             (W222, ab Modell 2014) N255)                             BF1) E98b) EB1) EB2)

                                                     245/50R18 M+S

                                                     255/45R18
                                                     N265)

                                                     255/45R18 M+S


             Auflagen und Hinweise

             A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                    Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                    StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                    veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

             A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                    Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                    Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                    entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                    zulässig.

             A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                    weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                    Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001045-A0-216
             Anlage-Nr. :                10
             Seite :                     7 / 10
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-808



             A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                    Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                    Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                    über die Radkontur hinausragen.

             A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                    Befestigungsteile zu verwenden.

             A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

             A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                    als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                    Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                    Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                    werden.

             A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                    denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
§ 22 52898




                    wird.

             A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                    Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                    und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

             A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                    auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                    Fahrzeugherstellers).

             A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                   auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                   Fahrzeugherstellers).

             BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                    Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm
                    Anzugsmoment: 150 Nm

             BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                    Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 44 mm
                    Anzugsmoment: 150 Nm

             E97a) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
                   Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die Zahlen `221` stehen.

             E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
                   Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.

             E107) Nicht zulässig an beschussgeschützten Fahrzeugausführungen.

             E108) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292)

             E111a)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten,
                   die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001045-A0-216
             Anlage-Nr. :                10
             Seite :                     8 / 10
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-808



             EB1)   Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                    • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. 342x32 M4,46 mit belüfteter und gelochter Scheibe
                      Ø342x32 mm
                    • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW mit belüfteter und gelochter Scheibe
                      Ø320x24 mm

             EB2)   Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                    • Achse 1: 4-Kolben Festsattel mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø322x32 mm
                    • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW mit belüfteter und gelochter Scheibe
                      Ø320x24 mm

             EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                    Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
                    Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                    Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

             ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                  einer Achslast von 1650 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                  Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
§ 22 52898




             ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                  einer Achslast von 1670 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                  Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

             ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                  einer Achslast von 1680 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                  Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

             G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                    Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                    liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                    nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

             GA2) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R17 ausgerüstet oder
                  diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                  Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                  und G01) zu beachten.

             K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001045-A0-216
             Anlage-Nr. :                10
             Seite :                     9 / 10
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-808


             K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
§ 22 52898




                   nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                    und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                    ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                    sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                    Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                    eines entsprechenden Nachweises.

             W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                   Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                   EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                   Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                   EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001045-A0-216
             Anlage-Nr. :                10
             Seite :                     10 / 10
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-808



             Die Anlage 10 mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
             Typ RC32-808 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

             Geschäftsstelle Essen, 02.10.2019
§ 22 52898