Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
							             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001045-A0-216
             Anlage-Nr. :                17
             Seite :                     1/7
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-808


             Technische Daten, Kurzfassung
             Raddaten

             Radtyp:                                                  RC32-808
             Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
             Handelsmarke:                                       Brock Alloy Wheels
             Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
             Radausführung:                                              O4
             Radgröße:                                                8Jx18H2
             Rad-Einpresstiefe:                                        41 mm
             Lochkreisdurchmesser:                                     120 mm
             Lochzahl:                                                    5
             Mittenlochdurchmesser:                                   67,1 mm
             Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
§ 22 52898




             Zentrierring:                                            ohne Ring
             geprüfte Radlast: *)                                      840 kg
              Reifenabrollumfang:                                      2250 mm
             *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


             Allgemeine Anforderungen
             Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
             Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
             entsprechend ersetzt werden.

             Verwendungsbereich
             Fahrzeughersteller oder Marke:   OPEL

             Radbefestigung
             Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                   Zubehör-Kit Anzugs-
             Kürzel                                                                                     moment
             BF1         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5                              ZP-597F     150 Nm
             BF2         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5                              ZP-597F     190 Nm
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001045-A0-216
             Anlage-Nr. :                17
             Seite :                     2/7
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-808


             Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
             0G-A                              e1*2001/116*0475*..
             0G-A                              e1*2007/46*0374*..
             0G-A/V                            e1*2007/46*0860*..
             GMIK                              e50*2007/46*0009*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
             (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
             81 bis 191      Opel Insignia, Insignia    225/40R18                           A02) bis A10)
                             Sports Tourer              G4R) N235) T92)                     BF1)
                             (4-, 5-türig und Kombi,
                             auch LPG)                  225/40R18 M+S
                                                        G4R) T92) W235)

                                                      225/45R18
                                                      N235)

                                                      225/45R18 M+S
                                                      W235)

                                                      225/50R18
                                                      GDB) N235)
§ 22 52898




                                                      225/50R18 M+S
                                                      GDB) W235)

                                                      235/40R18
                                                      N245)

                                                      235/40R18 M+S

                                                      235/45R18
                                                      N245)

                                                      235/45R18 M+S

                                                      245/40R18

                                                      245/45R18
                                                      GDB)

                                                      255/45R18
                                                      GDC)

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                                       vorne              hinten
                                                       225/45R18          245/40R18          A02) bis A10)
                                                                                             BF1) N235) V00)
                                                       225/50R18          245/45R18          A02) bis A10)
                                                                                             BF1) GDB) N235) V00)
                                                       225/50R18          255/45R18          A02) bis A10)
                                                                                             BF1) GDB) N235) V00)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001045-A0-216
             Anlage-Nr. :                17
             Seite :                     3/7
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-808


             Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
             0G-A                              e1*2001/116*0475*..
             0G-A                              e1*2007/46*0374*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
             (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
             239             Opel Insignia OPC,         235/45R18                         A02) bis A10)
                             Insignia OPC Sports        N245)                             BF1)
                             Tourer
                             (4-, 5-türig und Kombi)    235/45R18 M+S

                                                      245/40R18

                                                      245/45R18

                                                      255/45R18


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             0G-A                            e1*2007/46*0374*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
§ 22 52898




             120 bis 184     Opel Insignia Sports     215/45R18                           A02) bis A10)
                             Tourer                   A93) N225)                          BF1)
                             (Cross Country)
                                                      215/55R18
                                                      M00) N225)

                                                      225/45R18
                                                      A93)

                                                      225/50R18

                                                      225/55R18
                                                      G2F)

                                                      235/45R18
                                                      A93)

                                                      235/50R18

                                                      245/40R18
                                                      A93)

                                                      245/45R18

                                                      245/50R18
                                                      A01) G2F) K64)

                                                      255/45R18
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001045-A0-216
             Anlage-Nr. :                17
             Seite :                     4/7
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-808


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             Z-B                            e8*2007/46*0264*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             154 bis 191     Opel Insignia GSI       235/45R18                         A02) bis A10)
                             (Limousine, Kombi)      A93a)                             BF2)

                                                     245/40R18
                                                     A01) A93a) K04)

                                                     245/45R18
                                                     A01) K04)

                                                     255/45R18
                                                     A01) K04)


             Auflagen und Hinweise

             A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
§ 22 52898




                    Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                    StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                    veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

             A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                    Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                    Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                    entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                    zulässig.

             A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                    weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                    Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

             A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                    Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                    Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                    über die Radkontur hinausragen.

             A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                    Befestigungsteile zu verwenden.

             A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001045-A0-216
             Anlage-Nr. :                17
             Seite :                     5/7
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-808


             A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                    als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                    Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                    Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                    werden.

             A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                    denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                    wird.

             A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                    Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                    und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

             A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                    auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                    Fahrzeugherstellers).

             A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                   auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
§ 22 52898




                   Fahrzeugherstellers).

             BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                    Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
                    Zubehörkit: ZP-597F
                    Anzugsmoment: 150 Nm

             BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                    Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
                    Zubehörkit: ZP-597F
                    Anzugsmoment: 190 Nm

             G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                    Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                    liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                    nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

             G2F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 245/45R19 ausgerüstet oder
                  diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                  Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                  und G01) zu beachten.

             G4R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
                  225/45R18, 225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                  Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                  beachten.

             GDB) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
                  245/35R20, 245/40R19, 245/45R18, 255/35R20 ausgerüstet oder min. einer dieser
                  Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                  oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
                  Auflagen A01) und G01) zu beachten.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001045-A0-216
             Anlage-Nr. :                17
             Seite :                     6/7
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-808


             GDC) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
                  245/35R20, 255/35R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                  Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                  beachten.

             K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K64)   An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des
                    Kunststoffinnenkotflügels auszuschneiden und die dahinterliegende Befestigungslasche des
                    Stoßfängers zu kürzen.

             M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                  Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
                  typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
§ 22 52898




                  Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

             N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                    und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                    ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                    sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                    Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                    eines entsprechenden Nachweises.

             W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                   Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                   EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001045-A0-216
             Anlage-Nr. :                17
             Seite :                     7/7
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-808


             Die Anlage 17 mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
             Sonderräder Typ RC32-808 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

             Geschäftsstelle Essen, 02.10.2019
§ 22 52898