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							Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. :     E1 124R-001682
Gutachten Nr. :         CE-000232-A0-216                                            Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. :            18c
Seite :                 1/2
Hersteller :            Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Typ :                   RC32-808


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                             RC32-808
Art des Rades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                   Brock Alloy Wheels
Montageposition:                             Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          X7
Radgröße:                                            8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                    42 mm
Lochkreisdurchmesser:                                108 mm
Lochzahl:                                                5
Mittenlochdurchmesser:                              63,40 mm
Zentrierart:                                     Mittenzentrierung
Zentrierring:                                       ohne Ring
geprüfte Radlast:                                     840 kg
bei Reifenabrollumfang:                              2250 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.




Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : VOLVO

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)               Beschreibung der Befestigungsteile      Anzugsmoment
Z                             Serien-Radschraube,                     laut Bedienungs-
                              Kegelbund 60°, Kalotte beweglich,       anleitung
                              Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm
P                             Serien-Radschraube,                     laut Bedienungs-
                              Kegelbund 60°, Gewinde M14x1,5,         anleitung
                              Schaftlänge 33 mm
Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. :     E1 124R-001682
Gutachten Nr. :         CE-000232-A0-216                                                 Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. :            18c
Seite :                 2/2
Hersteller :            Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Typ :                   RC32-808


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
P                              e4*2007/46*1067*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 240     Volvo S90, V90          245/45R18                         A03)A05)A06)A10)
                (KOMBI, LIM.
                STUFENHECK 4T.)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
Z                              e4*2007/46*1315*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 240     Volvo V60               235/45R18                         A03)A05)A06)A10)
                (KOMBI)




Auflagen und Hinweise
A03) Die Räder dürfen nur an Fahrzeugvarianten / -Versionen verwendet werden, bei denen die
     Raddimension als Serienradgröße im COC-Papier genannt ist, und nur in Verbindung mit
     der dort genannten Serienreifengröße.
     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Verwendbarkeit von
     Schneeketten ist der Betriebsanleitung des Fahrzeugs zu entnehmen oder wird durch eine
     Auflage im Gutachten erlaubt.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Räder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
     werden.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.


Die Anlage Nr. 18c mit den Blättern 1 bis 2 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Räder Typ RC32-808 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 02.10.2019