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							             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001045-A0-216
             Anlage-Nr. :                22
             Seite :                     1 / 16
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-808


             Technische Daten, Kurzfassung
             Raddaten

             Radtyp:                                                  RC32-808
             Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
             Handelsmarke:                                       Brock Alloy Wheels
             Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
             Radausführung:                                              X7
             Radgröße:                                                8Jx18H2
             Rad-Einpresstiefe:                                        45 mm
             Lochkreisdurchmesser:                                     108 mm
             Lochzahl:                                                    5
             Mittenlochdurchmesser:                                   63,4 mm
             Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
§ 22 52898




             Zentrierring:                                            ohne Ring
             geprüfte Radlast: *)                                      840 kg
              Reifenabrollumfang:                                      2250 mm
             *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


             Allgemeine Anforderungen
             Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
             Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
             entsprechend ersetzt werden.

             Verwendungsbereich
             Fahrzeughersteller oder Marke:   FORD

             Radbefestigung
             Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                   Zubehör-Kit Anzugs-
             Kürzel                                                                                     moment
             BF1         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                          130 Nm
             BF2         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5                                          200 Nm
             BF3         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                          140 Nm
             BF4         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5                                          170 Nm
             BF5         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5                                          140 Nm
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001045-A0-216
             Anlage-Nr. :                22
             Seite :                     2 / 16
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-808


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             DM2                           e13*2001/116*0109*..
             DM2-CNG                       e13*2001/116*1018*..
             DM2-LPG                       e13*2001/116*1000*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             66 bis 107      Ford C-Max             205/40R18                           A02) bis A10)
                                                    N215) T86)                          BF1) S01)

                                                      205/45R18
                                                      M00) N215) T86)

                                                      215/40R18
                                                      A01) K04) N225)

                                                      225/40R18
                                                      A01) K03) K04) K57) L23)


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             DXA                             e13*2007/46*1103*..
§ 22 52898




             DXA-LPG                         e13*2007/46*1288*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             63 bis 134      Ford C-Max, Grand C-     205/40R18                         A02) bis A10)
                             Max                      A93) N215) T86)                   BF1) S01)
                             (Ausführungen mit
                             Serie nicht nur          205/45R18
                             205/55R16)               M00) N215) T86)

                                                      215/40R18
                                                      N225) T89)

                                                      215/45R18
                                                      GCM) N225)

                                                      225/40R18
                                                      A01) K03) N235)

                                                      235/35R18
                                                      A01) K03) K04) T90)

                                                      235/40R18
                                                      A01) K03) K04) K67)

                                                      245/35R18
                                                      A01) K03) K04) K67)

                                                      245/40R18
                                                      A01) G8T) K03) K04) K13) K22)
                                                      K27) K67)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001045-A0-216
             Anlage-Nr. :                22
             Seite :                     3 / 16
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-808


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             DXA                             e13*2007/46*1103*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             77 bis 92       Ford C-Max, Grand C-     225/40R18                             A01) bis A10)
                             Max                                                            BF1) K03) S01)
                             (Serie nur 205/55R16)    245/35R18
                                                      K04) K67)


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             SBF                           e1*2007/46*1524*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             110 bis 175     Ford Edge              235/60R18                               A02) bis A10)
                                                    A93a)                                   BF2)

                                                       245/55R18
                                                       A93a)

                                                       255/55R18
§ 22 52898




                                                       A01) A93a) K03)

                                                       275/50R18
                                                       A01) K01) K04)

                                                       285/50R18
                                                       A01) K01) K02)


             Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
             DA3                                e13*2001/116*0144*..
             DA3-CNG                            e13*2001/116*1017*..
             DA3-LPG                            e13*2001/116*0999*..
             DB3                                e13*2001/116*0157*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
             (kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
             59 bis 107      Ford Focus                  205/40R18                          A02) bis A10)
                             (3-türer, 4-türer, 5-türer, T86)                               BF1) S01)
                             Kombi, Cabrio)
                                                         205/45R18
                                                         M00) T86)

                                                       215/40R18

                                                       225/35R18

                                                       225/40R18
                                                       A01) K61) K62) L23)

                                                       235/35R18
                                                       A01) K03)

                                                       245/35R18
                                                       A01) K03) K04) K60) K61) K62) L23)
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             Nr. :                       RA-001045-A0-216
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             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-808


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             DA3                           e13*2001/116*0144*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             166             Ford Focus ST          205/40R18 M+S                         A02) bis A10)
                                                                                          BF1) S01)
                                                     205/45R18 M+S
                                                     M00)

                                                     215/40R18 M+S

                                                     225/35R18

                                                     225/40R18
                                                     A01) K61) K62) L23)

                                                     235/35R18
                                                     A01) K03)

                                                     245/35R18
                                                     A01) K03) K04) K60) K61) K62) L23)
§ 22 52898




             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             DA3                           e13*2001/116*0144*..
             DA3-RS                        e13*2001/116*1010*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             224 bis 257     Ford Focus RS          205/45R18 M+S                         A02) bis A10)
                                                    M00) W215)                            BF1)

                                                     215/40R18 M+S

                                                     215/45R18 M+S

                                                     225/40R18 M+S

                                                     235/40R18 M+S
                                                     A01) K72)

                                                     245/35R18 M+S
                                                     A01) K01) K16) K72)

                                                     245/40R18 M+S
                                                     A01) K01) K13) K16) K22) K72)


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             DYB                            e13*2007/46*1138*..
             DYB-RS                         e13*2007/46*1616*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             257             Ford Focus RS           225/40R18                            A02) bis A10)
                             (ab Modell 2016)                                             BF1)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001045-A0-216
             Anlage-Nr. :                22
             Seite :                     5 / 16
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-808


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             DYB                            e13*2007/46*1138*..
             DYB-LPG                        e13*2007/46*1289*..
             DYB-N                          e13*2007/46*1363*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             63 bis 134      Ford Focus              205/40R18                         A02) bis A10)
                             (Limousine, Kombi)      A93) N215) T86)                   BF1) S01)

                                                     205/45R18
                                                     A93a) M00) N215) T86)

                                                     215/40R18
                                                     A93a) T89)

                                                     215/45R18

                                                     225/40R18

                                                     235/35R18
                                                     A01) A93a) K03)
§ 22 52898




                                                     235/40R18
                                                     A01) K03)

                                                     245/35R18
                                                     A01) K01) K04)


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             DYB                           e13*2007/46*1138*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             136 bis 184     Ford Focus ST          215/40R18                          A02) bis A10)
                                                    A93a) N225)                        BF1)

                                                     215/40R18 M+S
                                                     A93a)

                                                     215/45R18
                                                     N225)

                                                     215/45R18 M+S

                                                     225/40R18
                                                     N235)

                                                     225/40R18 M+S

                                                     235/40R18
                                                     A01) K03)

                                                     245/35R18
                                                     A01) K01) K04)

                                                     245/40R18
                                                     A01) K01) K04) K13) K22) K25)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001045-A0-216
             Anlage-Nr. :                22
             Seite :                     6 / 16
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-808


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             DEH                           e13*2007/46*1911*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             63 bis 92       Ford Focus             205/45R18                           A02) bis A10)
                             (Limousine,            A93a) M00)                          BF1) E73)
                             Ausführungen mit
                             Verbundlenkerachse)    215/45R18

                                                      225/45R18
                                                      A01) K04)

                                                      235/40R18
                                                      A01) K04)


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             DEH                            e13*2007/46*1911*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             63 bis 134      Ford Focus              205/45R18                          A02) bis A10)
§ 22 52898




                             (Limousine, Kombi,      A93a) M00) T86)                    BF1) E73)
                             Ausführungen mit
                             Mehrlenkerachse)        215/45R18

                                                      225/45R18
                                                      A01) K04)

                                                      235/40R18
                                                      A01) K03) K04)


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             DEH                             e13*2007/46*1911*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             63 bis 134      Ford Focus Active        215/45R18                         A02) bis A10)
                             (Limousine, Kombi)       A93a)                             BF1)

                                                      225/45R18

                                                      235/45R18

                                                      245/40R18
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001045-A0-216
             Anlage-Nr. :                22
             Seite :                     7 / 16
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-808


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             DEH                            e13*2007/46*1911*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             140 bis 206     Ford Focus ST           215/40R18                          A02) bis A10)
                             (Limousine, Kombi)      A93a)                              BF1)

                                                      215/45R18

                                                      225/40R18
                                                      A01) K03)

                                                      235/40R18
                                                      A01) K03)

                                                      245/35R18
                                                      A01) K01) K04)


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             DM2                             e13*2001/116*0109*..
§ 22 52898




             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             100 bis 147     Ford Kuga                225/50R18                         A02) bis A10)
                             (1. Generation)          A93) N235)                        BF1) E61) S01)

                                                      235/45R18
                                                      A93)

                                                      235/50R18
                                                      A93)

                                                      245/45R18
                                                      A93)

                                                      245/50R18
                                                      A01) G2E) K03)

                                                      255/45R18
                                                      A93)


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             DM2                             e13*2001/116*0109*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             85 bis 178      Ford Kuga                215/55R18                         A02) bis A10)
                             (2. Generation)          M00) N225)                        BF1) E62)

                                                      225/50R18
                                                      N235)

                                                      235/50R18
                                                      A01) K77)

                                                      245/45R18

                                                      255/45R18
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001045-A0-216
             Anlage-Nr. :                22
             Seite :                     8 / 16
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-808



             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
             BA7                              e13*2001/116*0249*..
             BA7-LPG                          e13*2001/116*1015*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
             74 bis 176      Ford Mondeo               215/45R18                         A02) bis A10)
                             (bis Modelljahr 2014)     GA6)                              BF3) E52) E64) S01)

                                                      225/40R18

                                                      235/35R18
                                                      T90)

                                                      235/40R18

                                                      245/35R18
                                                      A01) K04)


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             BA7                             e13*2001/116*0249*..
§ 22 52898




             BA7-HEV                         e13*2007/46*1485*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             85 bis 177      Ford Mondeo              215/45R18                          A02) bis A10)
                             (ab Modelljahr 2015)     N225)                              BF3) E65)

                                                      215/45R18 M+S

                                                      225/45R18
                                                      N235)

                                                      225/45R18 M+S

                                                      235/40R18

                                                      235/45R18
                                                      A01) K13) K25)

                                                      245/40R18
                                                      A01) K04)

                                                      245/45R18
                                                      A01) G2B) K04) K13) K25)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001045-A0-216
             Anlage-Nr. :                22
             Seite :                     9 / 16
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-808


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             WA6                            e13*2001/116*0185*..
             WA6-N                          e13*2007/46*1340*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             74 bis 176      Ford S-Max 1.           225/45R18                           A02) bis A10)
                             Generation; Ford                                            BF2) E69) S01)
                             Galaxy 2. Generation    235/45R18

                                                      245/40R18

                                                      245/45R18
                                                      G8B)


             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
             WA6                              e13*2001/116*0185*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
             88 bis 177      Ford S- Max 2.            235/50R18                         A02) bis A10)
                             Generation; Ford                                            BF4) E69a)
§ 22 52898




                             Galaxy 3. Generation      245/45R18
                             (Nur zulässig an
                             Fahrzeugausführungen 255/45R18
                             bis einschließlich 18
                             Zoll Serienbereifung)



             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
             WA6                              e13*2001/116*0185*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
             88 bis 177      Ford S- Max 2.            235/50R18                          A02) bis A10)
                             Generation; Ford                                             BF2) E69a)
                             Galaxy 3. Generation      245/45R18
                             (Nur zulässig an
                             Fahrzeugausführungen 245/50R18
                             die mit 19 Zoll           A01) G2F) K04) K13) K22) K80) K81)
                             Bereifung ausgerüstet
                             sind)                     255/45R18


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             PJ2                             e1*2001/116*0207*..
             PJ2-LPG                         e13*2007/46*1451*..
             PU2                             e1*2007/46*0272*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             55 bis 125      Ford Transit Connect/    225/45R18                          A02) bis A10)
                             Tourneo Connect /-LPG                                       BF3) E63a)
                             (ab Modell 2014 bis      235/40R18
                             Facelift 2018)
                                                      245/40R18
                                                      A01) K03)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001045-A0-216
             Anlage-Nr. :                22
             Seite :                     10 / 16
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-808


             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
             PJ2                              e1*2001/116*0207*..
             PU2                              e1*2007/46*0272*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
             55 bis 88       Ford Transit Connect /    215/45R18                         A02) bis A10)
                             Tourneo Connect           T93)                              BF5) E74)
                             (ab Facelift 2018)
                                                       225/40R18
                                                       T92)

                                                      235/40R18
                                                      A01) K03) K04)

                                                      245/40R18
                                                      A01) K01) K04)


             Auflagen und Hinweise

             A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
§ 22 52898




                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                    Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                    StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                    veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

             A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                    Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                    Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                    entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                    zulässig.

             A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                    weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                    Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

             A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                    Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                    Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                    über die Radkontur hinausragen.

             A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                    Befestigungsteile zu verwenden.

             A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001045-A0-216
             Anlage-Nr. :                22
             Seite :                     11 / 16
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-808


             A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                    als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                    Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                    Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                    werden.

             A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                    denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                    wird.

             A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                    Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                    und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

             A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                    auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                    Fahrzeugherstellers).

             A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                   auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
§ 22 52898




                   Fahrzeugherstellers).

             BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                    Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                    Anzugsmoment: 130 Nm

             BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                    Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
                    Anzugsmoment: 200 Nm

             BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                    Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                    Anzugsmoment: 140 Nm

             BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                    Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
                    Anzugsmoment: 170 Nm

             BF5)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                    Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
                    Anzugsmoment: 140 Nm

             E52)   Nur zulässig bei Fahrzeugausführungen, die an Achse 2 mit Stehbolzen mit einer Länge von 26
                    mm ausgerüstet sind. Diese sind Fahrzeuge ab Produktionsdatum Januar 2008.
                    Überprüfung: Einschraubtiefe min 6,5 Umdrehungen.

             E61)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Ford Kuga der 1. Generation:
                    • an 9. und 10. Stelle der Fahrzeug-Identifikations-Nr steht `DR`

             E62)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Ford Kuga der 2. Generation:
                    • an 9. und 10. Stelle der Fahrzeug-Identifikations-Nr steht `MA`
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001045-A0-216
             Anlage-Nr. :                22
             Seite :                     12 / 16
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-808


             E63a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen 2. Generation (ab Modelljahr 2014) bis Facelift 2018:
                   • Typ PU2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0272*04 bis e1*2007/46*0272*13
                   • Typ PJ2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0207*16 bis e1*2001/116*0207*25
                   • Typ JA2-LPG ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1451*00

             E64)   Beim Typ BA7 nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
                    e13*2001/116*0249*25.

             E65)   Beim Typ BA7 nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
                    e13*2001/116*0249*26.

             E69)   Beim Typ WA6 nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
                    e13*2001/116*0185*23.

             E69a) Beim Typ WA6 nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
                   e13*2001/116*0185*24.

             E73)   Nicht Fahrzeug-Ausführung Focus Active.

             E74)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen 2. Generation ab Facelift 2018:
§ 22 52898




                    • Typ PU2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0272*14
                    • Typ PJ2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0207*26

             G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                    Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                    liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                    nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

             G2B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/40R19 ausgerüstet oder
                  diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                  Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                  und G01) zu beachten.

             G2E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/70R16 ausgerüstet oder
                  diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                  Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                  und G01) zu beachten.

             G2F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 245/45R19 ausgerüstet oder
                  diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                  Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                  und G01) zu beachten.

             G8B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
                  245/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                  (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                  des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

             G8T) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/50R17 ausgerüstet oder
                  diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                  Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                  und G01) zu beachten.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001045-A0-216
             Anlage-Nr. :                22
             Seite :                     13 / 16
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-808


             GA6) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R17,
                  215/60R16, 235/40R18, 235/40R19, 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser
                  Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                  oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
                  Auflagen A01) und G01) zu beachten.

             GCM) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R17,
                  235/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                  (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                  des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

             K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
§ 22 52898




                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
                    Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
                    kürzen.

             K16)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
                    komplett umzulegen.

             K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
                    bzw. auszuschneiden.

             K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
                    mm aufzuweiten.

             K27)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001045-A0-216
             Anlage-Nr. :                22
             Seite :                     14 / 16
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-808


             K57)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                    erforderlich:
                    • die Filz-Innenradhäuser im Bereich von ca. 100 mm vor Radmitte bis Übergang zum
                       hinteren Stoßfänger auf einer Höhe von ca. 40 mm zu kürzen. Die Schnittkante ist mit
                       dem Radhaus zu verkleben,
                    • der Stehbolzen hinter der Radmitte (für die Befestigungsklammer des Filzinnenkotflügels) ist
                       um ca. 8 mm zu kürzen,
                    • der Kunststoffhalter im Übergang Radhaus zum hinteren Stoßfänger ist um ca. 10 mm zu
                       kürzen,

             K60)   An Achse 2 ist vom Filzinnenradhaus, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
                    seitlichen Stoßleiste, ein Streifen von ca. 40 mm Breite (gemessen von der
                    Radhausausschnittkante) abzutrennen und die Schnittkante klebend zu befestigen.

             K61)   An Achse 2 ist die Ausbuchung des Kunststoffhalters im Bereich der Stoßfängeroberkante um
                    ca. 10 mm zu kürzen.

             K62)   An Achse 1 ist die Radhauskante im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter der Radmitte
                    umzulegen.
§ 22 52898




             K67)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45-Grad
                    vor der Radmitte eng an das Radhaus anzulegen.

             K72)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zum
                    Schweller eng an das Blechradhaus anzulegen.

             K77)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
                    erforderlich:
                    • die KS-Radhausverbreiterung ist im Bereich von 40 Grad hinter der Radmitte auf einer
                       Länge von 100 mm in Richtung Schweller, um 10 mm zu kürzen,
                    • der in diesem Bereich befindliche Kunststoffniet ist zu entfernen und die dahinter
                       befindliche Blechlasche der Radhauskante ist komplett umzulegen,
                    • der Kunststoffinnenkotflügel ist im oben genannten Bereich um 20 mm nach innen oben,
                       warm einzuformen oder auszuschneiden.

             K80)   An Achse 1 ist die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Oberkante
                    Stoßfänger um 20 mm warm nach innen einzuformen

             K81)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                    erforderlich:
                    • die Schraube zur Befestigung des Filzinnenfotflügels im Bereich der Oberkante Stoßfänger
                       ist zu entfernen,
                    • der Filzinnenkotflügel bzw. die Ausbuchtung im Bereich der Oberkante Stoßfänger ist
                       auszuschneiden und der Rest eng an das Innenradhaus zu verkleben,
                    • die Befestigungslasche des Stoßfängers ist um 20 mm zu kürzen und die Befrestigung
                       nach hinten zu versetzen.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001045-A0-216
             Anlage-Nr. :                22
             Seite :                     15 / 16
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-808


             L23)   Bei Fahrzeugausführungen die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18
                    ausgerüstet sind oder diese nicht in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                    zugelassen sind, muss der Bausatz "Lenkeinschlagbegrenzung" Ford-Bestellnummer 1342639
                    eingebaut werden.
                    Kontrollmöglichkeit: Bei korrekt eingebautem Lenkeinschlagbegrenzer besteht bei voll
                    eingeschlagener Lenkung ein Abstand von mindestens 5mm zur Karosserie bzw. zum
                    Innenradhaus.

             M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                  Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
                  typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                  Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

             N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
§ 22 52898




                   nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             S01)   Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel
                    sind zu entfernen.

             T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001045-A0-216
             Anlage-Nr. :                22
             Seite :                     16 / 16
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-808


             W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                   Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                   EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             Die Anlage 22 mit den Seiten 1-16 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
             Typ RC32-808 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

             Geschäftsstelle Essen, 02.10.2019
§ 22 52898