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							             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001045-A0-216
             Anlage-Nr. :                22b
             Seite :                     1/6
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-808


             Technische Daten, Kurzfassung
             Raddaten

             Radtyp:                                                  RC32-808
             Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
             Handelsmarke:                                       Brock Alloy Wheels
             Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
             Radausführung:                                              X7
             Radgröße:                                                8Jx18H2
             Rad-Einpresstiefe:                                        45 mm
             Lochkreisdurchmesser:                                     108 mm
             Lochzahl:                                                    5
             Mittenlochdurchmesser:                                   63,4 mm
             Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
§ 22 52898




             Zentrierring:                                            ohne Ring
             geprüfte Radlast: *)                                      840 kg
              Reifenabrollumfang:                                      2250 mm
             *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


             Allgemeine Anforderungen
             Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
             Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
             entsprechend ersetzt werden.

             Verwendungsbereich
             Fahrzeughersteller oder Marke:   LAND-ROVER

             Radbefestigung
             Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                   Zubehör-Kit Anzugs-
             Kürzel                                                                                     moment
             BF1         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5                                          140 Nm
             BF2         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5                                          150 Nm
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001045-A0-216
             Anlage-Nr. :                22b
             Seite :                     2/6
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-808


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             LF                             e11*2001/116*0300*..
             LF                             e11*2007/46*0134*..
             LF-A                           e3*2007/46*0222*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             110 bis 177     Land Rover Freelander 2 225/60R18                         A02) bis A10)
                                                     A93) N235)                        BF1)

                                                     235/55R18
                                                     A01) A93) K03)

                                                     235/60R18
                                                     A01) A93) K03)

                                                     245/55R18
                                                     A01) K03)

                                                     255/50R18
                                                     A01) K03) K04)

                                                     255/55R18
§ 22 52898




                                                     A01) K03) K04)


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             LC                             e11*2007/46*1659*..
             LC                             e5*2007/46*1058*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             110 bis 213     Land-Rover Discovery    225/55R18                         A02) bis A10)
                             Sport                   A93a) N235)                       BF1) EF0)

                                                     225/55R18 M+S
                                                     A93a)

                                                     225/60R18
                                                     A93a) N235)

                                                     225/60R18 M+S
                                                     A93a)

                                                     235/55R18

                                                     235/60R18

                                                     245/50R18

                                                     245/55R18
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001045-A0-216
             Anlage-Nr. :                22b
             Seite :                     3/6
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-808


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             LV                             e11*2007/46*0223*..
             LV-A                           e3*2007/46*0221*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             110 bis 213     Range Rover Evoque,     225/60R18                         A02) bis A10)
                             Range Rover Evoque      A93) N235)                        BF1) EF0)
                             Cabrio, Range Rover
                             Evoque Van              235/55R18
                                                     A93a)

                                                     235/60R18
                                                     A93a)

                                                     245/55R18

                                                     255/50R18

                                                     255/55R18


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
§ 22 52898




             LZ                            e5*2007/46*0076*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             110 bis 221     Range Rover Evoque     225/60R18                          A02) bis A10)
                                                    N235)                              BF2) EF0)

                                                     225/60R18 M+S

                                                     225/65R18
                                                     GC2) N235)

                                                     225/65R18 M+S
                                                     GC2)

                                                     235/55R18

                                                     235/60R18
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001045-A0-216
             Anlage-Nr. :                22b
             Seite :                     4/6
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-808


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             LY                            e11*2007/46*3954*..
             LY                            e5*2007/46*1057*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             132 bis 280     Range Rover Velar      255/60R18                         A02) bis A10)
                                                    A94)                              BF1) EF0)

                                                     255/65R18
                                                     GEX)

                                                     265/55R18
                                                     A94)

                                                     265/60R18
                                                     A94a) G93)

                                                     275/60R18
                                                     GEX)


             Auflagen und Hinweise
§ 22 52898




             A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                    Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                    StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                    veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

             A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                    Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                    Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                    entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                    zulässig.

             A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                    weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                    Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

             A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                    Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                    Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                    über die Radkontur hinausragen.

             A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                    Befestigungsteile zu verwenden.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001045-A0-216
             Anlage-Nr. :                22b
             Seite :                     5/6
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-808


             A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

             A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                    als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                    Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                    Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                    werden.

             A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                    denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                    wird.

             A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                    Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                    und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

             A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                    auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                    Fahrzeugherstellers).
§ 22 52898




             A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                   auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                   Fahrzeugherstellers).

             A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                    auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                    Fahrzeugherstellers).

             A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                   auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                   Fahrzeugherstellers).

             BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                    Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
                    Anzugsmoment: 140 Nm

             BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                    Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
                    Anzugsmoment: 150 Nm

             EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                    Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
                    Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                    Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

             G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                    Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                    liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                    nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001045-A0-216
             Anlage-Nr. :                22b
             Seite :                     6/6
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-808


             G93)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/65R18,
                    265/40R22, 265/45R21 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

             GC2) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/50R20 ausgerüstet oder
                  diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                  Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                  und G01) zu beachten.

             GEX) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 255/65R18 ausgerüstet oder
                  diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                  Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                  und G01) zu beachten.

             K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
§ 22 52898




                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             Die Anlage 22b mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
             Typ RC32-808 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

             Geschäftsstelle Essen, 02.10.2019