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							             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001045-A0-216
             Anlage-Nr. :                22c
             Seite :                     1 / 12
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-808


             Technische Daten, Kurzfassung
             Raddaten

             Radtyp:                                                  RC32-808
             Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
             Handelsmarke:                                       Brock Alloy Wheels
             Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
             Radausführung:                                              X7
             Radgröße:                                                8Jx18H2
             Rad-Einpresstiefe:                                        45 mm
             Lochkreisdurchmesser:                                     108 mm
             Lochzahl:                                                       5
             Mittenlochdurchmesser:                                   63,4 mm
             Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
§ 22 52898




             Zentrierring:                                            ohne Ring
             geprüfte Radlast: *)                                      840 kg
              Reifenabrollumfang:                                      2250 mm
             *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


             Allgemeine Anforderungen
             Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
             Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
             entsprechend ersetzt werden.

             Verwendungsbereich
             Fahrzeughersteller oder Marke:   VOLVO

             Radbefestigung
             Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                   Zubehör-Kit Anzugs-
             Kürzel                                                                                     moment
             BF1         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                          120 Nm
             BF2         Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                                140 Nm
                         Schaftlänge 32 mm
             BF3         Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich,                             140 Nm
                         Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm
             BF4         Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                               140 Nm
                         Schaftlänge 33 mm
             BF5         Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich,                             140 Nm
                         Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
             BF6         Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich,                             140 Nm
                         Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001045-A0-216
             Anlage-Nr. :                22c
             Seite :                     2 / 12
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-808


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             M                             e4*2001/116*0076*..
             M-2D                          e1*2001/116*0427*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             74 bis 169      Volvo C30              205/40R18                             A02) bis A10)
                                                    T86)                                  BF1) S01)

                                                      215/40R18
                                                      A01) K03)

                                                      215/45R18
                                                      A01) G1L) K03) K44)

                                                      225/40R18
                                                      A01) K01) K44)

                                                      235/35R18
                                                      A01) K01) K04)


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
§ 22 52898




             M                             e4*2001/116*0076*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             100 bis 169     Volvo C70              225/40R18                             A02) bis A10)
                             (Cabrio)                                                     BF1) S01)

             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
             M                                e4*2001/116*0076*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
             (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
             74 bis 169      Volvo S40, V50             205/40R18                         A02) bis A10)
                             (Front -und Allradantrieb) T86)                              BF1) S01)

                                                      205/45R18
                                                      M00) T86)

                                                      215/40R18

                                                      215/45R18
                                                      G1L)

                                                      225/40R18
                                                      A01) K01) K04)

                                                      235/35R18
                                                      A01) K01) K04)

                                                      235/40R18
                                                      A01) K01) K04) K33)

                                                      245/35R18
                                                      A01) K01) K04) K33)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001045-A0-216
             Anlage-Nr. :                22c
             Seite :                     3 / 12
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-808


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             M                              e4*2001/116*0076*..
             M-N2E                          e13*2007/46*1337*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             84 bis 187      Volvo V40               205/45R18                         A02) bis A10)
                             (außer V40 Cross        M00) T86)                         BF1)
                             Country)
                                                     215/40R18

                                                     225/40R18

                                                     245/35R18
                                                     A01) K01) K04)


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             M                              e4*2001/116*0076*..
             M-N2E                          e13*2007/46*1337*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
§ 22 52898




             84 bis 187      Volvo V40 Cross Country 205/45R18                         A02) bis A10)
                                                     A93) M00) T86)                    BF1)

                                                     215/45R18

                                                     225/40R18

                                                     225/45R18

                                                     235/40R18
                                                     A01) K03)

                                                     245/40R18
                                                     A01) K01)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001045-A0-216
             Anlage-Nr. :                22c
             Seite :                     4 / 12
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-808


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             F                              e9*2007/46*0023*..
             F-N2D                          e13*2007/46*1157*..
             G                              e9*2007/46*0093*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             84 bis 224      Volvo S60, V60, V60      215/40R18                         A01) bis A10)
                             Hybrid                   A93) N225) T89)                   BF2) E58) K04)
                             (Limousine, Kombi; außer
                             Cross Country)           215/45R18
                                                      G4H) N225)

                                                      225/40R18
                                                      A93a) K01) N235) T92)

                                                      235/40R18
                                                      K01)

                                                      245/35R18
                                                      K01) K49) T92)

                                                      245/40R18
§ 22 52898




                                                      G4G) K01) K49)


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             F                              e9*2007/46*0023*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             110 bis 187     Volvo S60 Cross Country, 215/55R18                         A02) bis A10)
                             V60 Cross Country        M00)                              BF3)

                                                      225/50R18

                                                      235/45R18
                                                      A93a)

                                                      235/50R18

                                                      245/45R18

                                                      255/45R18
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001045-A0-216
             Anlage-Nr. :                22c
             Seite :                     5 / 12
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-808


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             Z                             e4*2007/46*1315*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             110 bis 240     Volvo V60              215/45R18                         A02) bis A10)
                                                    N225) T93)                        BF3)

                                                     225/45R18
                                                     N235)

                                                     235/40R18

                                                     235/45R18

                                                     245/40R18

                                                     245/45R18


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             B                             e9*2001/116*0065*..
             B-2D                          e1*2001/116*0505*..
§ 22 52898




             B-N2D                         e1*2007/46*0495*..
             B-N2E                         e13*2007/46*1203*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             80 bis 224      Volvo V70              215/45R18                         A02) bis A10)
                             (nicht XC 70)          N225)                             BF2)

                                                     225/45R18
                                                     L22)

                                                     235/40R18
                                                     L22)

                                                     245/40R18
                                                     L22)


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             A                             e9*2001/116*0057*..
             A-2D                          e1*2001/116*0504*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             80 bis 232      Volvo S80              215/45R18                         A02) bis A10)
                                                    N225)                             BF2) E58)

                                                     225/45R18
                                                     L22) N235)

                                                     235/40R18
                                                     L22) N245)

                                                     245/40R18
                                                     L22)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001045-A0-216
             Anlage-Nr. :                22c
             Seite :                     6 / 12
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-808


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             P                              e4*2007/46*1067*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             110 bis 240     Volvo S90, V90           225/50R18                         A02) bis A10)
                             (Limousine, Kombi; außer N235)                             BF4)
                             Cross Country)
                                                      225/50R18 M+S

                                                      225/55R18
                                                      GFG) N235)

                                                      225/55R18 M+S
                                                      GFG)

                                                      235/50R18
                                                      GFE) N245)

                                                      235/50R18 M+S
                                                      GFE)

                                                      245/45R18
§ 22 52898




                                                      245/50R18
                                                      GFG)

                                                      255/45R18
                                                      GFF)


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             P                              e4*2007/46*1067*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             120 bis 240     Volvo V90 Cross Country 235/55R18                          A02) bis A10)
                                                                                        BF5)

             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             X                             e9*2007/46*3146*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             95 bis 182      Volvo XC40             235/50R18                           A01) bis A10)
                                                    A93a) K03) K04)                     BF3)

                                                      235/55R18
                                                      A93a) K03) K04)

                                                      245/50R18
                                                      K01) K02)

                                                      245/55R18
                                                      GH4) K01) K02)

                                                      255/50R18
                                                      K01) K02)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001045-A0-216
             Anlage-Nr. :                22c
             Seite :                     7 / 12
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-808


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             D                             e9*2001/116*0068*..
             D-2D                          e1*2001/116*0507*..
             D-N2D                         e1*2007/46*0339*..
             D-N2E                         e13*2007/46*1213*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             100 bis 242     Volvo XC60             235/55R18                         A01) bis A10)
                                                    A93) K03)                         BF6)

                                                     235/60R18
                                                     K03)

                                                     245/55R18
                                                     K01) K04)

                                                     255/50R18
                                                     K01) K04)

                                                     255/55R18
                                                     K01) K04)
§ 22 52898




             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             U                             e4*2007/46*1220*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             110 bis 240     Volvo XC60             235/55R18                         A02) bis A10)
                                                                                      BF3) EF0)
                                                     235/60R18

                                                     245/55R18

                                                     245/60R18
                                                     GF1)


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             B                             e9*2001/116*0065*..
             B-2D                          e1*2001/116*0505*..
             B-N2D                         e1*2007/46*0495*..
             B-N2E                         e13*2007/46*1203*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             120 bis 224     Volvo XC70             215/55R18                         A02) bis A10)
                                                    M00)                              BF2)

                                                     225/50R18

                                                     235/45R18

                                                     245/45R18
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001045-A0-216
             Anlage-Nr. :                22c
             Seite :                     8 / 12
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-808


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             L                             e4*2007/46*0929*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             140 bis 240     Volvo XC90             235/60R18                         A02) bis A10)
                                                                                      BF3) EB1) EF0)
                                                     235/65R18

                                                     245/55R18

                                                     245/60R18

                                                     255/55R18

                                                     255/60R18


             Auflagen und Hinweise

             A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
§ 22 52898




                    Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                    StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                    veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

             A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                    Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                    Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                    entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                    zulässig.

             A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                    weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                    Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

             A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                    Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                    Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                    über die Radkontur hinausragen.

             A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                    Befestigungsteile zu verwenden.

             A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001045-A0-216
             Anlage-Nr. :                22c
             Seite :                     9 / 12
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-808


             A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                    als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                    Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                    Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                    werden.

             A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                    denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                    wird.

             A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                    Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                    und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

             A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                    auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                    Fahrzeugherstellers).

             A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                   auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
§ 22 52898




                   Fahrzeugherstellers).

             BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                    Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                    Anzugsmoment: 120 Nm

             BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                    Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm
                    Anzugsmoment: 140 Nm

             BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                    Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm
                    Anzugsmoment: 140 Nm

             BF4)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                    Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
                    Anzugsmoment: 140 Nm

             BF5)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                    Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
                    Anzugsmoment: 140 Nm

             BF6)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                    Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm
                    Anzugsmoment: 140 Nm

             E58)   Nicht zulässig an Ausführungen mit Sportfahrwerk (Serienbereifung 235/40R19).

             EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                    • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. Volvo 31381442 mit belüfteter Scheibe Ø366x30 mm
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001045-A0-216
             Anlage-Nr. :                22c
             Seite :                     10 / 12
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-808


             EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                    Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
                    Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                    Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

             G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                    Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                    liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                    nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

             G1L)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/45R18 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

             G4G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
                  215/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                  (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                  des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
§ 22 52898




             G4H) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
                  215/50R17, 235/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                  Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                  beachten.

             GF1) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/35R22 ausgerüstet oder
                  diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                  Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                  und G01) zu beachten.

             GFE) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 245/35R21,
                  245/40R20, 255/35R20, 255/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
                  den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                  in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                  beachten.

             GFF) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
                  245/35R21, 245/40R20, 255/35R20, 255/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
                  Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                  oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
                  Auflagen A01) und G01) zu beachten.

             GFG) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 245/35R21,
                  245/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                  (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                  des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

             GH4) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 245/40R21,
                  245/45R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                  (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                  des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001045-A0-216
             Anlage-Nr. :                22c
             Seite :                     11 / 12
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-808


             K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
§ 22 52898




             K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K33)   Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
                    Maßnahmen erforderlich:
                    • die Radhausauschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen
                      Stoßleiste umzulegen,
                    • der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

             K44)   Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 1 sind folgende
                    Maßnahmen erforderlich:
                    • die Kunststoffradhauskante ist im oberen Bereich auf eine Restbreite von ca. 5 mm zu
                      kürzen,
                    • der Kunststoffinnenkotflügel ist entsprechend anzupassen.

             K49)   Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
                    Maßnahmen erforderlich:
                    • die Radhausauschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor der Radmitte bis zur
                      Stoßfängeroberkante umzulegen,
                    • der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

             L22)   Bei Fahrzeugausführungen die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/50R17
                    ausgerüstet sind oder diese nicht in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                    zugelassen sind, ist der Volvo Bausatz "Lenkeinschlagbegrenzer Servicesatz" einzubauen
                    (Überprüfung durch Kreisfahrt). In diesem Fall ist die Auflage A01 zusätzlich zu beachten.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001045-A0-216
             Anlage-Nr. :                22c
             Seite :                     12 / 12
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-808


             M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                  Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
                  typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                  Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

             N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
§ 22 52898




             S01)   Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel
                    sind zu entfernen.

             T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             Die Anlage 22c mit den Seiten 1-12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
             Sonderräder Typ RC32-808 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

             Geschäftsstelle Essen, 02.10.2019