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							             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001045-A0-216
             Anlage-Nr. :                26
             Seite :                     1 / 10
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-808


             Technische Daten, Kurzfassung
             Raddaten

             Radtyp:                                                  RC32-808
             Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
             Handelsmarke:                                       Brock Alloy Wheels
             Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
             Radausführung:                                              V4
             Radgröße:                                                8Jx18H2
             Rad-Einpresstiefe:                                        50 mm
             Lochkreisdurchmesser:                                     120 mm
             Lochzahl:                                                    5
             Mittenlochdurchmesser:                                   65,1 mm
             Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
§ 22 52898




             Zentrierring:                                            ohne Ring
             geprüfte Radlast: *)                                      840 kg
              Reifenabrollumfang:                                      2250 mm
             *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


             Allgemeine Anforderungen
             Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
             Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
             entsprechend ersetzt werden.

             Verwendungsbereich
             Fahrzeughersteller oder Marke:   VW

             Radbefestigung
             Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                   Zubehör-Kit Anzugs-
             Kürzel                                                                                     moment
             BF1         Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                           180 Nm
                         Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 36 mm
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001045-A0-216
             Anlage-Nr. :                26
             Seite :                     2 / 10
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-808


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             2H                             e1*2007/46*0356*..
             2HS2                           e1*2007/46*0750*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             90 bis 132      VW Amarok               225/60R18                         A01) bis A10)
                             (ohne Serien-           ER4) K04) T104)                   BF1)
                             Radhausverbreiterungen)
                                                     225/65R18
                                                     ER2) K04)

                                                     235/55R18
                                                     ER4) K01) K04) T104)

                                                     235/60R18
                                                     ER3) K01) K04)

                                                     245/55R18
                                                     ER4) K01) K02) T103)

                                                     245/60R18
                                                     ER2) K01) K02)
§ 22 52898




                                                     255/50R18
                                                     ER4) K01) K02)

                                                     255/55R18
                                                     ER4) K01) K02)

                                                     255/55R18C
                                                     ER4) K01) K02)

                                                     265/55R18
                                                     ER2) K01) K02)

                                                     275/50R18
                                                     ER4) K01) K02)

                                                     285/50R18
                                                     ER3) K01) K02)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001045-A0-216
             Anlage-Nr. :                26
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             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-808


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             2H                             e1*2007/46*0356*..
             2HS2                           e1*2007/46*0750*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             90 bis 190      VW Amarok               245/55R18                         A02) bis A10)
                             (mit Serien-            ER4) T103)                        BF1)
                             Radhausverbreiterungen)
                                                     245/60R18
                                                     ER2)

                                                     255/55R18
                                                     ER4)

                                                     255/55R18C
                                                     ER4)

                                                     255/60R18
                                                     ER1)

                                                     265/55R18
                                                     ER2)
§ 22 52898




                                                     275/50R18
                                                     ER4)

                                                     285/50R18
                                                     ER3)


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             7L                             e1*2001/116*0203*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             120 bis 128     VW Touareg              235/60R18                         A02) bis A10)
                             (Radanschluss 5/120)    A98) ER3)                         BF1)

                                                     245/55R18
                                                     A01) A98) ER4) K03) K04)

                                                     255/55R18
                                                     A01) A98a) ER4) K03) K04)

                                                     275/50R18
                                                     A01) ER4) K01) K04)

                                                     285/50R18
                                                     A01) ER3) K01) K04)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001045-A0-216
             Anlage-Nr. :                26
             Seite :                     4 / 10
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-808


             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
             7HC                              e1*2001/116*0220*..
             7HCA                             e1*2001/116*0286*..
             7HK                              L148
             7HM                              e1*2001/116*0218*..
             7HMA                             e1*2001/116*0289*..
             7J0                              e1*2007/46*0130*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
             62 bis 128      VW T5, Multivan,          215/55R18                         A02) bis A10)
                             Multivan Beach,           A93) M00) N225) T99)              BF1) E75) E89) E97) ER4)
                             Multivan Starline,
                             Caravelle, California,    225/50R18
                             California Beach,         N235) T99)
                             Transporter,
                             Transporter Flex,         225/55R18
                             Business                  A01) G01) N235) T102)
                             (Ausführungen mit
                             kleinsten Serienreifen in 235/45R18
                             16Zoll)                   A93) T98)
§ 22 52898




                                                      235/50R18
                                                      T101)

                                                      245/45R18
                                                      T100)

                                                      245/50R18
                                                      A01) G01)

                                                      255/45R18
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001045-A0-216
             Anlage-Nr. :                26
             Seite :                     5 / 10
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-808


             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
             7HC                              e1*2001/116*0220*..
             7HCA                             e1*2001/116*0286*..
             7HK                              L148
             7HM                              e1*2001/116*0218*..
             7HMA                             e1*2001/116*0289*..
             7J0                              e1*2007/46*0130*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
             62 bis 173      VW T5, Multivan,          215/55R18                         A02) bis A10)
                             Multivan Beach,           A93) M00) N225) T99)              BF1) E75) E89) E97) ER4)
                             Multivan Starline,
                             Caravelle, California,    225/50R18
                             California Beach,         N235) T99)
                             Transporter,
                             Transporter Flex,         225/55R18
                             Business                  A01) G01) N235)
                             (Ausführungen mit
                             kleinsten Serienreifen    235/45R18
                             in17Zoll)                 A93) T98)
§ 22 52898




                                                      235/50R18
                                                      T101)

                                                      245/45R18
                                                      T100)

                                                      245/50R18
                                                      A01) G01)

                                                      255/45R18


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             7HC                             e1*2001/116*0220*..
             7HMA                            e1*2001/116*0289*..
             7J0                             e1*2007/46*0130*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
             62 bis 132      VW T6; Bus,               215/55R18                         A02) bis A10)
                             geschlossener Kasten      A93) M00) T99)                    BF1) E75) E97a) ER4)
                             (Ausführungen mit
                             kleinsten Serienreifen in 225/50R18
                             16Zoll)                   T99)

                                                      235/45R18
                                                      A93) T98)

                                                      235/50R18
                                                      T101)

                                                      245/45R18
                                                      T100)

                                                      255/45R18
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001045-A0-216
             Anlage-Nr. :                26
             Seite :                     6 / 10
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-808


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             7HC                             e1*2001/116*0220*..
             7HMA                            e1*2001/116*0289*..
             7J0                             e1*2007/46*0130*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
             62 bis 150      VW T6; Bus,               215/55R18                         A02) bis A10)
                             geschlossener Kasten      A93) M00) N225) T99)              BF1) E75) E97a) ER4)
                             (Ausführungen mit
                             kleinsten Serienreifen in 225/50R18
                             17Zoll)                   N235) T99)

                                                      235/45R18
                                                      A93) T98)

                                                      235/50R18
                                                      T101)

                                                      245/45R18
                                                      T100)

                                                      255/45R18
§ 22 52898




             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
             7J0                              e1*2007/46*0130*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
             62 bis 150      VW T6 Transporter         215/55R18                         A02) bis A10)
                             (offener Kasten, Plane    A93) M00) N225) T99)              BF1) E88) E97a) ER4)
                             +Spriegel,
                             Pritschenaufbau,          255/45R18
                             Tiefladepritsche)

             Auflagen und Hinweise

             A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                    Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                    StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                    veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

             A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                    Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                    Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                    entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                    zulässig.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001045-A0-216
             Anlage-Nr. :                26
             Seite :                     7 / 10
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-808


             A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                    weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                    Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

             A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                    Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                    Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                    über die Radkontur hinausragen.

             A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                    Befestigungsteile zu verwenden.

             A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

             A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                    als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                    Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                    Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
§ 22 52898




                    werden.

             A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                    denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                    wird.

             A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                    Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                    und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

             A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                    auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                    Fahrzeugherstellers).

             A98)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm auftragen, sind auf
                    den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                    Fahrzeugherstellers).

             A98a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, sind auf
                   den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                   Fahrzeugherstellers).

             BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                    Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 36
                    mm
                    Anzugsmoment: 180 Nm

             E75)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche
                    Fenster).

             E88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit Aufbauart: offener Kasten, Plane und Spriegel,
                    Pritschenaufbau,Tiefladepritsche.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001045-A0-216
             Anlage-Nr. :                26
             Seite :                     8 / 10
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-808


             E89)   Nicht zulässig an Fahrzeugen die serienmäßig nur mit den Reifengrößen 225/75R16 oder
                    225/75R16C ausgerüstet sind.

             E97)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „VW T5 Bus/Transporter“:
                    - ABE-Nr. L148 bis Nachtrag 15,
                    - ABE-Nr. L225 bis Nachtrag 15,
                    - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0218* bis Nachtrag 19,
                    - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0220* bis Nachtrag 35,
                    - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0286* bis Nachtrag 14,
                    - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0289* bis Nachtrag 24,
                    - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0130* bis Nachtrag 15.

             E97a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „VW T6 Bus/Transporter“:
                   - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0220* ab Nachtrag 36,
                   - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0289* ab Nachtrag 25,
                   - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0130* ab Nachtrag 16.

             ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                  einer Achslast von 1630 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                  Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
§ 22 52898




             ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                  einer Achslast von 1650 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                  Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

             ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                  einer Achslast von 1670 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                  Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

             ER4) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                  einer Achslast von 1680 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                  Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

             G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                    Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                    liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                    nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

             K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001045-A0-216
             Anlage-Nr. :                26
             Seite :                     9 / 10
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-808


             K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                  Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
                  typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                  Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

             N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
§ 22 52898




                   nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             T99)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
                   Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                   Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die
                   Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                   Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             T102) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1700 kg bei LI 102 . Die
                   Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 850 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                   Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             T103) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1750 kg bei LI 103 . Die
                   Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 875 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                   Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001045-A0-216
             Anlage-Nr. :                26
             Seite :                     10 / 10
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-808


             T104) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1800 kg bei LI 104 . Die
                   Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 900 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                   Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             Die Anlage 26 mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
             Typ RC32-808 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

             Geschäftsstelle Essen, 02.10.2019
§ 22 52898