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							Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. :     E1 124R-001471
Gutachten Nr. :         CE-000219-B0-216                                         Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. :            2
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Hersteller :            Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Typ :                   RC32-809


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                             RC32-809
Art des Rades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                   Brock Alloy Wheels
Montageposition:                             Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          D7
Radgröße:                                            8Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                    27 mm
Lochkreisdurchmesser:                                112 mm
Lochzahl:                                                5
Mittenlochdurchmesser:                              66,60 mm
Zentrierart:                                     Mittenzentrierung
Zentrierring:                                       ohne Ring
geprüfte Radlast:                                     850 kg
bei Reifenabrollumfang:                              2300 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.




Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : AUDI

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)               Beschreibung der Befestigungsteile Anzugsmoment
B8, F2                        Serien-Radschraube,                laut Bedienungs-
                              Kugelbund Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, anleitung
                              Schaftlänge 27 mm
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nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. :     E1 124R-001471
Gutachten Nr. :         CE-000219-B0-216                                                  Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. :            2
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Hersteller :            Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Typ :                   RC32-809


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                              e1*2001/116*0430*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 176     Audi A4 Allroad          245/40R19                         A03)A05)A06)A10)
                (KOMBI)                                                    E79b)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
F2                              e1*2007/46*1801*..
F2                              e1*2007/46*1840*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 250     Audi A7 Sportback        245/45R19                         A03)A05)A06)A10)
                (LIM. SCHRÄGHECK 5T.)                                      E21)




Auflagen und Hinweise
A03) Die Räder dürfen nur an Fahrzeugvarianten / -Versionen verwendet werden, bei denen die
     Raddimension als Serienradgröße im COC-Papier genannt ist, und nur in Verbindung mit
     der dort genannten Serienreifengröße.
     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Verwendbarkeit von
     Schneeketten ist der Betriebsanleitung des Fahrzeugs zu entnehmen oder wird durch eine
     Auflage im Gutachten erlaubt.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Räder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
     werden.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

E21) Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

E79b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8:
     - Audi A4 Allroad bis Modelljahr 2015
     - an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss
       ein 'C' stehen
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Die Anlage Nr. 2 mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Räder Typ RC32-809 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 21.02.2020