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							             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001017-A0-216
             Anlage-Nr. :                7
             Seite :                     1/8
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-809


             Technische Daten, Kurzfassung
             Raddaten

             Radtyp:                                                  RC32-809
             Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
             Handelsmarke:                                       Brock Alloy Wheels
             Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
             Radausführung:                                              D7
             Radgröße:                                                8Jx19H2
             Rad-Einpresstiefe:                                        39 mm
             Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
             Lochzahl:                                                    5
             Mittenlochdurchmesser:                                   66,6 mm
             Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
§ 22 52203




             Zentrierring:                                            ohne Ring
             geprüfte Radlast: *)                                      850 kg
              Reifenabrollumfang:                                      2300 mm
             *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


             Allgemeine Anforderungen
             Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
             Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
             entsprechend ersetzt werden.

             Verwendungsbereich
             Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI

             Radbefestigung
             Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                   Zubehör-Kit Anzugs-
             Kürzel                                                                                     moment
             BF1         Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                           140 Nm
                         Schaftlänge 27,5 mm
             BF2         Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich,                        140 Nm
                         Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001017-A0-216
             Anlage-Nr. :                7
             Seite :                     2/8
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-809


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             B8                             e1*2001/116*0430*..
             B81                            e13*2007/46*1084*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             88 bis 199      Audi A4, A4 quattro     225/35R19                         A02) bis A10)
                             (Baureihe B8,           A93) N235) T88)                   BF1) E79)
                             Limousine, Kombi,
                             außer S4)               225/40R19
                                                     N235)

                                                     235/35R19
                                                     N245) T91)

                                                     245/35R19


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             B8                            e1*2001/116*0430*..
             B81                           e13*2007/46*1084*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
§ 22 52203




             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             200 bis 245     Audi A4, S4            225/40R19 M+S                      A02) bis A10)
                             (Baureihe B8,                                             BF1) E79)
                             Limousine, Kombi)      235/35R19 M+S
                                                    T91)

                                                     245/35R19


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             B8                             e1*2001/116*0430*..
             B81                            e13*2007/46*1084*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             90 bis 210      Audi A4, A4 quattro     225/35R19                         A02) bis A10)
                             (Baureihe B9,           A93) T88)                         BF1) E79a)
                             Limousine, Kombi)
                                                     225/40R19
                                                     GD6)

                                                     235/35R19
                                                     T91)

                                                     245/35R19
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001017-A0-216
             Anlage-Nr. :                7
             Seite :                     3/8
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-809


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             B8                            e1*2001/116*0430*..
             B81                           e13*2007/46*1084*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             260             Audi S4                225/40R19 M+S                       A02) bis A10)
                             (Baureihe B9,                                              BF2) E79a)
                             Limousine, Kombi )     235/35R19 M+S
                                                    T91)

                                                      245/35R19


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             4G                             e1*2007/46*0436*..
             4G1                            e13*2007/46*1147*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             100 bis 245     Audi A6                 225/40R19                          A02) bis A10)
                             (Limousine, Kombi)      A93) N235) T93)                    BF1) E54) EF0)
§ 22 52203




                                                      225/40R19 M+S
                                                      A93) T93) W235)

                                                      225/45R19
                                                      A93a) N235)

                                                      225/45R19 M+S
                                                      A93a) W235)

                                                      235/40R19
                                                      A93a) N245)

                                                      235/40R19 M+S
                                                      A93a)

                                                      235/45R19
                                                      GCH) N245)

                                                      235/45R19 M+S
                                                      GCH)

                                                      245/40R19
                                                      N255)

                                                      245/40R19 M+S


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             4G                              e1*2007/46*0436*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             140 bis 245     Audi A6 Allroad          235/45R19                         A02) bis A10)
                                                                                        BF2)
                                                      245/45R19

                                                      255/45R19
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001017-A0-216
             Anlage-Nr. :                7
             Seite :                     4/8
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-809


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             4G                             e1*2007/46*0436*..
             4G1                            e13*2007/46*1147*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             309 bis 331     Audi S6                 235/40R19 M+S                     A02) bis A10)
                             (Limousine, Kombi)      A93a) T95)                        BF2)

                                                     235/45R19 M+S

                                                     245/40R19 M+S


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             F2                             e1*2007/46*1801*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             120 bis 180     Audi A6                 225/45R19                         A02) bis A10)
                             (Limousine, Kombi,      A93)                              BF1) E21) EF0)
                             Frontantrieb)
                                                     235/45R19
§ 22 52203




                                                     A93)

                                                     235/50R19
                                                     GFL)

                                                     245/45R19
                                                     A93a)

                                                     255/45R19
                                                     GG3)


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             F2                             e1*2007/46*1801*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             150 bis 250     Audi A6                 225/45R19                         A02) bis A10)
                             (Limousine, Kombi,      A93)                              BF1) E21) EF0)
                             Allradantrieb)
                                                     235/45R19
                                                     A93)

                                                     235/50R19
                                                     GFL)

                                                     245/45R19
                                                     A93a)

                                                     255/45R19
                                                     GG3)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001017-A0-216
             Anlage-Nr. :                7
             Seite :                     5/8
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-809


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             F8                            e1*2007/46*1751*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             210 bis 250     Audi A8, A8 L          235/45R19                         A02) bis A10)
                                                    N245)                             A93a) BF2)

                                                     235/50R19
                                                     N245)

                                                     245/45R19
                                                     N255)

                                                     255/45R19


             Auflagen und Hinweise

             A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                    Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
§ 22 52203




                    StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                    veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

             A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                    Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                    Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                    entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                    zulässig.

             A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                    weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                    Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

             A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                    Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                    Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                    über die Radkontur hinausragen.

             A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                    Befestigungsteile zu verwenden.

             A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001017-A0-216
             Anlage-Nr. :                7
             Seite :                     6/8
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-809


             A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                    als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                    Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                    Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                    werden.

             A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                    denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                    wird.

             A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                    Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                    und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

             A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                    auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                    Fahrzeugherstellers).

             A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                   auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
§ 22 52203




                   Fahrzeugherstellers).

             BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                    Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                    Anzugsmoment: 140 Nm

             BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                    Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge
                    27 mm
                    Anzugsmoment: 140 Nm

             E21)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

             E54)   Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

             E79)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8:
                    • Audi A4, A4 quattro bis Modelljahr 2015
                    • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein
                      'C' stehen

             E79a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9:
                   • Audi A4, A4 quattro ab Modelljahr 2016
                   • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2'
                     stehen

             EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                    Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
                    Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                    Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

             G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                    Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                    liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                    nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001017-A0-216
             Anlage-Nr. :                7
             Seite :                     7/8
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-809



             GCH) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/45R19,
                  265/30R21 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                  (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                  des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

             GD6) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16,
                  225/45R18, 225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                  Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                  beachten.

             GFL) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 255/40R20 ausgerüstet oder
                  diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                  Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                  und G01) zu beachten.

             GG3) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/35R21,
                  255/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                  (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
§ 22 52203




                  des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

             N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001017-A0-216
             Anlage-Nr. :                7
             Seite :                     8/8
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-809


             W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                   Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                   EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             Die Anlage 7 mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
             Typ RC32-809 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

             Geschäftsstelle Essen, 01.08.2019
§ 22 52203