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							             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001017-A0-216
             Anlage-Nr. :                9
             Seite :                     1 / 12
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-809


             Technische Daten, Kurzfassung
             Raddaten

             Radtyp:                                                  RC32-809
             Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
             Handelsmarke:                                       Brock Alloy Wheels
             Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
             Radausführung:                                              V7
             Radgröße:                                                8Jx19H2
             Rad-Einpresstiefe:                                        40 mm
             Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
             Lochzahl:                                                    5
             Mittenlochdurchmesser:                                   57,1 mm
             Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
§ 22 52203




             Zentrierring:                                            ohne Ring
             geprüfte Radlast: *)                                      850 kg
              Reifenabrollumfang:                                      2300 mm
             *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


             Allgemeine Anforderungen
             Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
             Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
             entsprechend ersetzt werden.

             Verwendungsbereich
             Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI

             Radbefestigung
             Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                   Zubehör-Kit Anzugs-
             Kürzel                                                                                     moment
             BF1         Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                           120 Nm
                         Schaftlänge 27,5 mm
             BF2         Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich,                        140 Nm
                         Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
             BF3         Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                          140 Nm
                         Schaftlänge 27,5 mm
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001017-A0-216
             Anlage-Nr. :                9
             Seite :                     2 / 12
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-809


             Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
             8P                                e1*2001/116*0217*..
             8P                                e1*2001/116*0241*..
             8P                                e1*2001/116*0456*..
             8PB                               e13*2007/46*1082*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
             (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
             66 bis 147      Audi A3                    215/35R19                           A01) bis A10)
                             (3türig, 5türig, Cabrio,   T85)                                BF1) K01) K04) K58) K59)
                             außer S3, RS3)
                                                        225/35R19
                                                        G0S) T88)

                                                       245/30R19
                                                       K60)

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                                       vorne              hinten
                                                       215/35R19          245/30R19          A01) bis A10)
                                                       K01)               K04) K58) K59)     BF1) T85) V00)
                                                                          K60)
§ 22 52203




             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             8P                            e1*2001/116*0217*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             184 bis 195     Audi S3                225/35R19                               A01) bis A10)
                                                    T88)                                    BF1) K01) K04) K58) K59)

                                                       245/30R19
                                                       K60)


             Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
             8V                                 e1*2007/46*0607*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
             (kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
             77 bis 140      Audi A3, A3 Sportback       215/35R19                          A01) bis A10)
                             (3-türig, 5-türig)          K03) N225) T85)                    BF1) K04)

                                                       225/35R19
                                                       GB1) K01) K27)


             Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
             8V                                 e1*2007/46*0607*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
             (kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
             206 bis 228     Audi A3, A3 Sportback, 215/35R19 M+S                           A01) bis A10)
                             S3, S3 Sportback            K03) T85)                          BF1) K04)
                             (3-türig, 5-türig)
                                                         225/35R19
                                                         K01) K27)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001017-A0-216
             Anlage-Nr. :                9
             Seite :                     3 / 12
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-809


             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
             8V                               e1*2007/46*0607*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
             77 bis 140      Audi A3 Stufenheck, A3 215/35R19                            A02) bis A10)
                             Cabrio                    N225) T85)                        BF1) E75)
                             (Nur zulässig an
                             Fahrzeugen die max.       215/35R19 M+S
                             18 Zoll Räder verbaut     T85) W225)
                             oder eingetragen haben)
                                                       225/30R19
                                                       T84)

                                                      225/35R19


             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
             8V                               e1*2007/46*0607*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
             77 bis 140      Audi A3 Stufenheck, A3 215/35R19                            A02) bis A10)
§ 22 52203




                             Cabrio                    T85)                              BF1) E76)
                             (Nur zulässig an
                             Fahrzeugen die            225/30R19
                             serienmäßig 19 Zoll       T84)
                             Räder verbaut und/oder
                             eingetragen haben)        225/35R19

                                                      245/30R19
                                                      A01) K03) K04) K28) K71)


             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
             8V                               e1*2007/46*0607*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
             210 bis 228     Audi S3 Stufenheck,       225/35R19                         A02) bis A10)
                             S3 Cabrio                                                   BF1)
                             (Nur zulässig an
                             Fahrzeugen die max.
                             18 Zoll Räder verbaut
                             oder eingetragen haben)

             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
             8V                               e1*2007/46*0607*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
             206 bis 228     Audi S3 Stufenheck,       225/35R19                         A02) bis A10)
                             S3 Cabrio                                                   BF1)
                             (Nur zulässig an          245/30R19
                             Fahrzeugen die            A01) K03) K04) K28) K71)
                             serienmäßig 19 Zoll
                             Räder verbaut und/oder
                             eingetragen haben)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001017-A0-216
             Anlage-Nr. :                9
             Seite :                     4 / 12
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-809


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             8V                            e1*2007/46*0608*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             294             Audi RS3 Limousine     235/35R19                           A01) bis A10)
                                                                                        BF1) K04)

             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             4F                              e1*2001/116*0254*..
             4F1                             e13*2007/46*1080*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             89 bis 160      Audi A6                  225/40R19                         A01) bis A10)
                             (Ausführungen mit        K63)                              BF1) E44) E54)
                             kleinsten Serienreifen
                             205/..)                  235/35R19
                                                      K63) T91)

                                                      245/35R19
                                                      K64)
§ 22 52203




             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             4F                              e1*2001/116*0254*..
             4F1                             e13*2007/46*1080*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             120 bis 257     Audi A6                  225/40R19                         A01) bis A10)
                             (Ausführungen mit        K63) T93)                         BF1) E44) E54)
                             kleinsten Serienreifen
                             225/..)                  235/35R19
                                                      K63) T91)

                                                      245/35R19
                                                      K64) T93)


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             4E                            e1*2001/116*0198*..
             4E                            e1*2001/116*0246*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             154 bis 331     Audi A8                235/45R19                           A02) bis A10)
                                                    N245)                               BF2) E44)

                                                      235/45R19 M+S

                                                      245/40R19
                                                      N255)

                                                      245/40R19 M+S

                                                      245/45R19
                                                      N255)

                                                      245/45R19 M+S
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001017-A0-216
             Anlage-Nr. :                9
             Seite :                     5 / 12
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-809


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             GA                              e1*2007/46*1552*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             85 bis 140      Audi Q2                  225/35R19                          A01) bis A10)
                             (ohne                    A93) K03) T88)                     BF3)
                             Serienverbreiterung)
                                                      225/40R19
                                                      A93a) K03)

                                                      235/35R19
                                                      A93) K03)

                                                      235/40R19
                                                      K03)

                                                      245/35R19
                                                      A93a) K01) K04)


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             GA                              e1*2007/46*1552*..
§ 22 52203




             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
             85 bis 140      Audi Q2                   225/35R19                         A02) bis A10)
                             (mit Serienverbreiterung) A93) T88)                         BF3)

                                                      225/40R19
                                                      A93a)

                                                      235/35R19
                                                      A93)

                                                      235/40R19

                                                      245/35R19
                                                      A01) A93a) K03)


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             GA                            e1*2007/46*1552*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             221             Audi SQ2               225/40R19 M+S                        A02) bis A10)
                                                    A93a)                                BF3)

                                                      235/35R19
                                                      A93)

                                                      245/35R19
                                                      A01) A93a) K03)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001017-A0-216
             Anlage-Nr. :                9
             Seite :                     6 / 12
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-809


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             8J                              e1*2001/116*0369*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             118 bis 155     Audi TT, Audi TT quattro 225/35R19                          A02) bis A10)
                             (Coupe, Cabrio; Baureihe A93)                               BF1) E77)
                             8J; bis EG-
                             Genehmigungs-Nr          235/35R19
                             e1*2001/116*0369*16;     A01) K67)
                             Ausführungen mit
                             kleinsten Sommer-        245/35R19
                             Serienreifen 225/..)     A01) K04) K67)


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             8J                              e1*2001/116*0369*..
             8J                              e1*2001/116*0375*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             184 bis 265     Audi TT, Audi TT quattro 225/35R19 M+S                      A02) bis A10)
                             (Coupe, Cabrio; Baureihe A93)                               BF1) E77)
§ 22 52203




                             8J; bis EG-
                             Genehmigungs-Nr          235/35R19 M+S
                             e1*2001/116*0369*16;     A01) K67)
                             Ausführungen mit
                             kleinsten Sommer-        245/35R19 M+S
                             Reifen 245/..)           A01) K04) K67)


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             8J                             e1*2001/116*0369*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
             132 bis 169     Audi TT                   225/35R19                         A02) bis A10)
                             (Coupe, Roadster;                                           BF1) E77a)
                             Baureihe 8S; Serie bis 19 225/40R19
                             Zoll; ab EG-
                             Genehmigungs-Nr           235/35R19
                             e1*2001/116*0369*17)
                                                       245/35R19
                                                       A01) K27)


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             8J                              e1*2001/116*0369*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             132 bis 180     Audi TT                  225/35R19                          A02) bis A10)
                             (Coupe, Roadster;                                           BF1) E77a) E85)
                             Baureihe 8S; Serie       225/40R19
                             auch 20Zoll; ab EG-
                             Genehmigungs-Nr          235/35R19
                             e1*2001/116*0369*17)
                                                      245/35R19
                                                      A01) K27)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001017-A0-216
             Anlage-Nr. :                9
             Seite :                     7 / 12
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-809


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             8J                             e1*2001/116*0369*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
             210 bis 228     Audi TTS                  225/35R19 M+S                     A02) bis A10)
                             (Coupe, Roadster;                                           BF1) E77a)
                             Baureihe 8S; Serie bis 19 225/40R19 M+S
                             Zoll; ab EG-
                             Genehmigungs-Nr           235/35R19 M+S
                             e1*2001/116*0369*17)
                                                       245/35R19 M+S
                                                       A01) K27)


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             8J                              e1*2001/116*0369*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             210 bis 228     Audi TTS                 225/35R19 M+S                      A02) bis A10)
                             (Coupe, Roadster;                                           BF1) E77a) E85)
                             Baureihe 8S; Serie       225/40R19 M+S
§ 22 52203




                             auch 20Zoll; ab EG-
                             Genehmigungs-Nr          235/35R19 M+S
                             e1*2001/116*0369*17)
                                                      245/35R19 M+S
                                                      A01) K27)


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             8J                             e1*2007/46*1686*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             294             Audi TTRS               225/35R19 M+S                       A02) bis A10)
                             ( Coupe, Roadster;      A93a)                               BF1)
                             Baureihe 8S)
                                                     225/40R19 M+S

                                                      235/35R19 M+S


             Auflagen und Hinweise

             A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                    Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                    StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                    veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

             A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                    Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001017-A0-216
             Anlage-Nr. :                9
             Seite :                     8 / 12
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-809


             A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                    Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                    entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                    zulässig.

             A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                    weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                    Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

             A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                    Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                    Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                    über die Radkontur hinausragen.

             A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                    Befestigungsteile zu verwenden.
§ 22 52203




             A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

             A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                    als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                    Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                    Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                    werden.

             A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                    denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                    wird.

             A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                    Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                    und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

             A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                    auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                    Fahrzeugherstellers).

             A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                   auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                   Fahrzeugherstellers).

             BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                    Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                    Anzugsmoment: 120 Nm

             BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                    Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge
                    27 mm
                    Anzugsmoment: 140 Nm
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001017-A0-216
             Anlage-Nr. :                9
             Seite :                     9 / 12
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-809


             BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                    Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                    Anzugsmoment: 140 Nm

             E44)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

             E54)   Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

             E75)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig maximal bis 18-Zoll-Bereifung
                    ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                    zugelassen sind.

             E76)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 235/35R19
                    (dann auf 8x19 ET49) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
                    Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             E77)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Modell 8J):
                    • bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*16
§ 22 52203




             E77a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Modell 8S):
                   • ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*17

             E85)   Die Verwendung ist nur zulässig an Fahrzeugen, die serienmäßig die Rad/Reifenkombination
                    255/30R20 a. 9x20, ET52 eingetragen haben.

             G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                    Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                    liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                    nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

             G0S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
                  205/50R17, 225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                  Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                  beachten.

             GB1) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
                  225/40R18, 235/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                  Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                  beachten.

             K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001017-A0-216
             Anlage-Nr. :                9
             Seite :                     10 / 12
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-809


             K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K27)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

             K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

             K58)   An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich ab der seitlichen Stoßleiste bis ca. 120
                    mm unterhalb der Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 55 mm Breite (gemessen von
§ 22 52203




                    der Radhausausschnittkante) abzutrennen.

             K59)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                    3-Türer:
                    • die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer
                       Länge von ca. 120 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
                    • der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
                       Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
                       Befestigungspunkt (die ins Radhaus ragende Blechlasche) ist nach oben umzulegen; der
                       obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
                    • die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca.
                       60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist
                       ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).
                    5- Türer:
                    • die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer
                       Länge von ca. 60 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
                    • der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
                       Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
                       Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
                    • die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca.
                       60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist
                       ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).

             K60)   An Achse 2 ist der Blechbereich des Radhausausschnitts direkt über dem Stoßfänger um
                    min. 4 mm nach außen aufzuweiten und im weiteren Verlauf bis zur Radmitte um ca. 3 mm.

             K63)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur Radmitte
                    eng an das Blechradhaus anzulegen.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001017-A0-216
             Anlage-Nr. :                9
             Seite :                     11 / 12
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-809


             K64)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                    • die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist
                      eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
                    • vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der
                      Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
                      abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.

             K67)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                    • die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng an
                      das Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen,
                    • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis
                      ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.

             K71)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte, eng
                    an das Blechradhaus anzulegen.

             N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
§ 22 52203




             N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             T84)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001017-A0-216
             Anlage-Nr. :                9
             Seite :                     12 / 12
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-809


             V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                    und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                    ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                    sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                    Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                    eines entsprechenden Nachweises.

             W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                   Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                   EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             Die Anlage 9 mit den Seiten 1-12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
             Sonderräder Typ RC32-809 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

             Geschäftsstelle Essen, 01.08.2019
§ 22 52203