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							             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001017-A0-216
             Anlage-Nr. :                9b
             Seite :                     1 / 10
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-809


             Technische Daten, Kurzfassung
             Raddaten

             Radtyp:                                                  RC32-809
             Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
             Handelsmarke:                                       Brock Alloy Wheels
             Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
             Radausführung:                                              V7
             Radgröße:                                                8Jx19H2
             Rad-Einpresstiefe:                                        40 mm
             Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
             Lochzahl:                                                    5
             Mittenlochdurchmesser:                                   57,1 mm
             Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
§ 22 52203




             Zentrierring:                                            ohne Ring
             geprüfte Radlast: *)                                      850 kg
              Reifenabrollumfang:                                      2300 mm
             *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


             Allgemeine Anforderungen
             Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
             Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
             entsprechend ersetzt werden.

             Verwendungsbereich
             Fahrzeughersteller oder Marke:   SKODA

             Radbefestigung
             Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                   Zubehör-Kit Anzugs-
             Kürzel                                                                                     moment
             BF1         Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                           140 Nm
                         Schaftlänge 27,5 mm
             BF2         Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                          120 Nm
                         Schaftlänge 27,5 mm
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001017-A0-216
             Anlage-Nr. :                9b
             Seite :                     2 / 10
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-809


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             NU                             e8*2007/46*0272*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             85 bis 110      Skoda Karoq             225/40R19                          A01) bis A10)
                             (Frontantrieb)          A93) K03)                          BF1)

                                                      225/45R19
                                                      A93a) GDL) K03)

                                                      235/40R19
                                                      A93a) GGB) K01) K04)

                                                      245/35R19
                                                      A93a) K01) K04)

                                                      245/40R19
                                                      GGA) K01) K04)


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             NU                              e8*2007/46*0272*..
§ 22 52203




             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             110 bis 140     Skoda Karoq              225/40R19                         A02) bis A10)
                             (Allradantrieb)          A93)                              BF1)

                                                      225/45R19
                                                      A93a)

                                                      235/35R19
                                                      A01) A93) K01) K04)

                                                      235/40R19
                                                      A01) A93a) K01) K04)

                                                      245/35R19
                                                      A01) A93a) K01) K04)


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             NU                            e8*2007/46*0272*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             110 bis 140     Skoda Karoq Scout      225/45R19                           A02) bis A10)
                             (Allrad)                                                   A93a) BF1)
                                                    235/40R19


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             NU                             e8*2007/46*0272*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             85 bis 110      Skoda Karoq Scout       235/40R19                          A01) bis A10)
                             (Frontantrieb)                                             A93a) BF1) K01) K04)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001017-A0-216
             Anlage-Nr. :                9b
             Seite :                     3 / 10
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-809


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             NS                             e8*2007/46*0249*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             82 bis 140      Skoda Kodiaq, Skoda     235/45R19                           A02) bis A10)
                             Kodiaq Scout            A93a)                               BF1)

                                                      235/50R19

                                                      245/45R19

                                                      255/45R19


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             NS                            e8*2007/46*0249*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             176             Skoda Kodiaq RS        235/45R19                            A02) bis A10)
                                                    A93a)                                BF1)
§ 22 52203




                                                      235/50R19

                                                      245/45R19

                                                      255/45R19


             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
             1Z                               e11*2001/116*0230*..
             1Z                               e11*2007/46*0012*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
             55 bis 118      Skoda Octavia             225/35R19                         A01) bis A10)
                             (Limousine, Kombi,                                          BF2) E45) K01) K04) K36) T88)
                             Allrad; Ausführungen
                             mit kleinsten
                             Serienreifen in 15Zoll)

             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
             1Z                               e11*2001/116*0230*..
             1Z                               e11*2007/46*0012*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
             125 bis 147     Skoda Octavia             225/35R19                         A01) bis A10)
                             (Limousine, Kombi,                                          BF2) E45) K01) K04) K36) T88)
                             Allrad; Ausführungen
                             mit kleinsten
                             Serienreifen in 16Zoll
                             oder 17Zoll)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001017-A0-216
             Anlage-Nr. :                9b
             Seite :                     4 / 10
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-809


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             1Z                             e11*2001/116*0230*..
             1Z                             e11*2007/46*0012*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             103 bis 118     Skoda Octavia Scout     235/35R19                         A01) bis A10)
                                                                                       BF2) K01) K37)

             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             5E                             e11*2007/46*0243*..
             5E                             e11*2007/46*0244*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             63 bis 110      Skoda Octavia           215/35R19                         A02) bis A10)
                             (Limousine und Kombi, A93a) T85)                          BF2) E57) E61)
                             Ausführungen mit
                             Verbundlenker-          225/30R19
                             Hinterachse)            A01) A93) K03) T84)

                                                     225/35R19
                                                     A01) K03)
§ 22 52203




                                                     245/30R19
                                                     A01) K01) K04) K51)


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             5E                             e11*2007/46*0243*..
             5E                             e11*2007/46*0244*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             77 bis 169      Skoda Octavia           215/35R19                         A02) bis A10)
                             (Limousine und Kombi, A93a) N225) T85)                    BF2) E58) E61)
                             Ausführungen mit
                             Mehrlenkerhinterachse ) 225/30R19
                                                     A01) A93) K03) T84)

                                                     225/35R19
                                                     A01) K03) T88)

                                                     245/30R19
                                                     A01) K01) K04)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001017-A0-216
             Anlage-Nr. :                9b
             Seite :                     5 / 10
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-809


             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
             5E                               e11*2007/46*0243*..
             5E                               e11*2007/46*0244*..
             5E                               e8*2007/46*0318*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
             63 bis 110      Skoda Octavia             215/35R19                         A01) bis A10)
                             (Facelift ab 2017,        A93a) T85)                        BF2) E57) E61a) K04) K51)
                             Limousine und Kombi,
                             Ausführungen mit          225/30R19
                             Verbundlenker-            A93) K28) T84)
                             Hinterachse)
                                                       225/35R19
                                                       K28)


             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
             5E                               e11*2007/46*0243*..
             5E                               e11*2007/46*0244*..
             5E                               e8*2007/46*0318*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
§ 22 52203




             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
             81 bis 180      Skoda Octavia             215/35R19                         A01) bis A10)
                             (Facelift ab 2017,        A93a) N225) T85)                  BF2) E58) E61a) K04) K51)
                             Limousine und Kombi,
                             Ausführungen mit          215/35R19 M+S
                             Mehrlenkerhinterachse) A93a) T85)

                                                      225/30R19
                                                      A93) K28) T84)

                                                      225/35R19
                                                      K28) T88)


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             5E                             e11*2007/46*0243*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             81 bis 135      Skoda Octavia Scout     225/35R19                           A02) bis A10)
                                                                                         BF2) E61)
                                                      235/35R19

                                                      245/30R19
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001017-A0-216
             Anlage-Nr. :                9b
             Seite :                     6 / 10
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-809


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             3T                              e11*2001/116*0326*..
             3T                              e11*2007/46*0014*..
             3T                              e8*2007/46*0317*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             88 bis 206      Skoda Superb 3           225/40R19                         A02) bis A10)
                             (3V; Limousine, Kombi;                                     BF1) E60a)
                             ab Modelljahr 2015)      235/35R19
                                                      T91)

                                                      235/40R19

                                                      245/35R19


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             5L                            e11*2007/46*0010*..
             5L                            e11*2007/46*0034*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
§ 22 52203




             77 bis 125      Skoda Yeti             215/35R19                           A02) bis A10)
                                                    A93) T85)                           BF2)

                                                      225/35R19
                                                      T88)

                                                      225/40R19
                                                      G0U)

                                                      235/35R19
                                                      A01) G0U) K01) T91)

                                                      245/30R19
                                                      A01) K01) K04) T89)

                                                      245/35R19
                                                      A01) G0U) K01) K04)


             Auflagen und Hinweise

             A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                    Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                    StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                    veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

             A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                    Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001017-A0-216
             Anlage-Nr. :                9b
             Seite :                     7 / 10
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-809


             A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                    Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                    entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                    zulässig.

             A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                    weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                    Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

             A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                    Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                    Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                    über die Radkontur hinausragen.

             A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                    Befestigungsteile zu verwenden.
§ 22 52203




             A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

             A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                    als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                    Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                    Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                    werden.

             A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                    denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                    wird.

             A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                    Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                    und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

             A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                    auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                    Fahrzeugherstellers).

             A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                   auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                   Fahrzeugherstellers).

             BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                    Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                    Anzugsmoment: 140 Nm

             BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                    Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                    Anzugsmoment: 120 Nm

             E45)   Nicht für Octavia SCOUT (Serie 225/50R17).
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001017-A0-216
             Anlage-Nr. :                9b
             Seite :                     8 / 10
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-809



             E57)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der
                    Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel „VL“.

             E58)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der
                    Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel "ML".

             E60a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Skoda Superb 3):
                   • ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0326*32
                   • ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0014*22
                   • ab EG-Genehmigungs-Nr. e8*2007/46*0317*00

             E61)   Bei dem Fahrzeugtyp 5E nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
                    • e11*2007/46*0243* bis Nachtragsstand 19
                    • e11*2007/46*0244* bis Nachtragsstand 13

             E61a) Bei dem Fahrzeugtyp 5E nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
                   • e11*2007/46*0243* ab Nachtragsstand 20
                   • e11*2007/46*0244* ab Nachtragsstand 14
                   • e8*2007/46*0318*
§ 22 52203




             G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                    Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                    liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                    nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

             G0U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16,
                  225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                  (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                  des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

             GDL) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R19,
                  225/50R18, 225/55R17, 245/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
                  den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                  in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                  beachten.

             GGA) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R18,
                  225/45R19, 225/50R18, 225/55R17, 225/60R16, 245/40R19 ausgerüstet oder min. einer
                  dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                  I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
                  Auflagen A01) und G01) zu beachten.

             GGB) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R18,
                  215/55R17, 225/45R19, 225/50R18, 225/55R17, 225/60R16, 235/40R19, 245/40R19
                  ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                  (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                  des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001017-A0-216
             Anlage-Nr. :                9b
             Seite :                     9 / 10
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-809


             K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
§ 22 52203




             K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

             K36)   An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante senkrecht ins Radhaus ragende
                    Blechlasche nach außen zu treiben oder zu kürzen.

             K37)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
                    erforderlich:
                    • die im Bereich der Stoßfängeroberkante senkrecht ins Radhaus ragende Blechlasche ist
                       nach außen zu treiben oder zu kürzen,
                    • die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge von
                       ca. 100 mm nach unten zu kürzen,
                    • vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der
                       Radmitte, ein Streifen von ca. 30 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
                       abzutrennen und klebend zu befestigen.

             K51)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
                    gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                    • der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur Stoßfängeroberkante
                      eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.

             N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             T84)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001017-A0-216
             Anlage-Nr. :                9b
             Seite :                     10 / 10
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-809


             T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             Die Anlage 9b mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
             Typ RC32-809 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

             Geschäftsstelle Essen, 01.08.2019
§ 22 52203