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							             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001017-A0-216
             Anlage-Nr. :                11
             Seite :                     1 / 11
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-809


             Technische Daten, Kurzfassung
             Raddaten

             Radtyp:                                                  RC32-809
             Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
             Handelsmarke:                                       Brock Alloy Wheels
             Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
             Radausführung:                                              X7
             Radgröße:                                                8Jx19H2
             Rad-Einpresstiefe:                                        42 mm
             Lochkreisdurchmesser:                                     108 mm
             Lochzahl:                                                       5
             Mittenlochdurchmesser:                                   63,4 mm
             Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
§ 22 52203




             Zentrierring:                                            ohne Ring
             geprüfte Radlast: *)                                      850 kg
              Reifenabrollumfang:                                      2300 mm
             *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


             Allgemeine Anforderungen
             Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
             Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
             entsprechend ersetzt werden.

             Verwendungsbereich
             Fahrzeughersteller oder Marke:   VOLVO

             Radbefestigung
             Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                   Zubehör-Kit Anzugs-
             Kürzel                                                                                     moment
             BF1         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                          120 Nm
             BF2         Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                                140 Nm
                         Schaftlänge 32 mm
             BF3         Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich,                             140 Nm
                         Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm
             BF4         Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                               140 Nm
                         Schaftlänge 33 mm
             BF5         Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich,                             140 Nm
                         Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
             BF6         Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich,                             140 Nm
                         Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001017-A0-216
             Anlage-Nr. :                11
             Seite :                     2 / 11
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-809


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             M                             e4*2001/116*0076*..
             M-2D                          e1*2001/116*0427*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             74 bis 169      Volvo C30              215/35R19                             A01) bis A10)
                                                    T85)                                  BF1) K01) S01)

                                                      225/35R19
                                                      K04)


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             M                             e4*2001/116*0076*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             100 bis 169     Volvo C70              235/35R19                             A02) bis A10)
                             (Cabrio)                                                     BF1) S01)

             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
             M                                e4*2001/116*0076*..
§ 22 52203




             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
             (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
             74 bis 169      Volvo S40, V50             215/35R19                         A01) bis A10)
                             (Front -und Allradantrieb) T85)                              BF1) K01) S01)

                                                      225/35R19
                                                      K04)

                                                      235/35R19
                                                      K04) K33)

                                                      245/30R19
                                                      K04) K33)


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             M                              e4*2001/116*0076*..
             M-N2E                          e13*2007/46*1337*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             84 bis 187      Volvo V40               215/35R19                            A02) bis A10)
                             (außer V40 Cross        T85)                                 BF1)
                             Country)
                                                     225/35R19

                                                      245/30R19
                                                      A01) K01) K04) K13) K22)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001017-A0-216
             Anlage-Nr. :                11
             Seite :                     3 / 11
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-809


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             M                              e4*2001/116*0076*..
             M-N2E                          e13*2007/46*1337*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             84 bis 187      Volvo V40 Cross Country 215/35R19                          A02) bis A10)
                                                     A93) T85)                          BF1)

                                                      225/35R19
                                                      A01) A93a) K03)

                                                      225/40R19
                                                      A01) K03)

                                                      235/35R19
                                                      A01) K01)

                                                      245/35R19
                                                      A01) K01) K04)


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
§ 22 52203




             F                              e9*2007/46*0023*..
             F-N2D                          e13*2007/46*1157*..
             G                              e9*2007/46*0093*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             84 bis 224      Volvo S60, V60, V60      225/35R19                         A01) bis A10)
                             Hybrid                   A93a) N235) T88)                  BF2) E58) K01) K04)
                             (Limousine, Kombi; außer
                             Cross Country)           235/35R19
                                                      K49) T91)

                                                      245/30R19
                                                      K49) T89)

                                                      245/35R19
                                                      G5W) K48) K49)


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             F                              e9*2007/46*0023*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             110 bis 187     Volvo S60 Cross Country, 225/45R19                         A02) bis A10)
                             V60 Cross Country                                          BF3)
                                                      235/40R19

                                                      235/45R19

                                                      245/40R19
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001017-A0-216
             Anlage-Nr. :                11
             Seite :                     4 / 11
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-809


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             Z                             e4*2007/46*1315*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             110 bis 240     Volvo V60              225/40R19                         A02) bis A10)
                                                    N235) T93)                        BF3)

                                                     225/45R19
                                                     GH3) N235)

                                                     235/35R19
                                                     T91)

                                                     235/40R19

                                                     245/35R19
                                                     T93)


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             B                             e9*2001/116*0065*..
             B-2D                          e1*2001/116*0505*..
§ 22 52203




             B-N2D                         e1*2007/46*0495*..
             B-N2E                         e13*2007/46*1203*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             80 bis 224      Volvo V70              235/35R19                         A02) bis A10)
                             (nicht XC 70)          T91)                              BF2) L22)

                                                     245/35R19


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             A                             e9*2001/116*0057*..
             A-2D                          e1*2001/116*0504*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             80 bis 232      Volvo S80              235/35R19                         A02) bis A10)
                                                    N245) T91)                        BF2) E58) L22)

                                                     245/35R19
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001017-A0-216
             Anlage-Nr. :                11
             Seite :                     5 / 11
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-809


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             P                              e4*2007/46*1067*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             110 bis 240     Volvo S90, V90           225/45R19                         A02) bis A10)
                             (Limousine, Kombi; außer A93a) GFF) N235)                  BF4)
                             Cross Country)
                                                      225/45R19 M+S
                                                      A93a) GFF)

                                                      235/45R19
                                                      GFG) N245)

                                                      235/45R19 M+S
                                                      GFG)

                                                      245/40R19
                                                      A93a)

                                                      245/45R19
                                                      GFG)
§ 22 52203




             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             P                              e4*2007/46*1067*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             120 bis 240     Volvo V90 Cross Country 235/45R19                          A02) bis A10)
                                                     A93a)                              BF5)

                                                      245/45R19

                                                      255/45R19
                                                      A01) K01)


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             X                             e9*2007/46*3146*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             95 bis 182      Volvo XC40             235/45R19                           A02) bis A10)
                                                                                        BF3)
                                                      235/50R19
                                                      A01) K01) K02)

                                                      245/45R19
                                                      A01) K04)

                                                      255/45R19
                                                      A01) K01) K02)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001017-A0-216
             Anlage-Nr. :                11
             Seite :                     6 / 11
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-809


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             D                             e9*2001/116*0068*..
             D-2D                          e1*2001/116*0507*..
             D-N2D                         e1*2007/46*0339*..
             D-N2E                         e13*2007/46*1213*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             100 bis 242     Volvo XC60             235/50R19                         A01) bis A10)
                                                                                      BF6) K01) K04)
                                                     235/55R19

                                                     245/50R19

                                                     255/45R19

                                                     255/50R19
                                                     K47)


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             U                             e4*2007/46*1220*..
§ 22 52203




             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             110 bis 240     Volvo XC60             235/50R19                         A02) bis A10)
                                                                                      BF3)
                                                     235/55R19

                                                     245/50R19

                                                     255/50R19


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             B                             e9*2001/116*0065*..
             B-2D                          e1*2001/116*0505*..
             B-N2D                         e1*2007/46*0495*..
             B-N2E                         e13*2007/46*1203*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             120 bis 224     Volvo XC70             225/45R19                         A02) bis A10)
                                                                                      BF2)
                                                     235/40R19

                                                     235/45R19
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001017-A0-216
             Anlage-Nr. :                11
             Seite :                     7 / 11
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-809


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             L                             e4*2007/46*0929*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             140 bis 240     Volvo XC90             235/50R19                         A02) bis A10)
                                                    A93a) T99)                        BF3)

                                                     235/55R19
                                                     A93)

                                                     245/50R19

                                                     245/55R19

                                                     255/50R19

                                                     255/55R19

                                                     265/50R19


             Auflagen und Hinweise
§ 22 52203




             A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                    Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                    StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                    veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

             A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                    Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                    Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                    entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                    zulässig.

             A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                    weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                    Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

             A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                    Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                    Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                    über die Radkontur hinausragen.

             A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                    Befestigungsteile zu verwenden.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001017-A0-216
             Anlage-Nr. :                11
             Seite :                     8 / 11
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-809


             A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

             A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                    als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                    Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                    Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                    werden.

             A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                    denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                    wird.

             A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                    Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                    und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

             A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                    auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                    Fahrzeugherstellers).
§ 22 52203




             A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                   auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                   Fahrzeugherstellers).

             BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                    Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                    Anzugsmoment: 120 Nm

             BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                    Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm
                    Anzugsmoment: 140 Nm

             BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                    Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm
                    Anzugsmoment: 140 Nm

             BF4)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                    Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
                    Anzugsmoment: 140 Nm

             BF5)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                    Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
                    Anzugsmoment: 140 Nm

             BF6)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                    Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm
                    Anzugsmoment: 140 Nm

             E58)   Nicht zulässig an Ausführungen mit Sportfahrwerk (Serienbereifung 235/40R19).
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001017-A0-216
             Anlage-Nr. :                11
             Seite :                     9 / 11
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-809


             G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                    Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                    liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                    nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

             G5W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/60R16 ausgerüstet oder
                  diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                  Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                  und G01) zu beachten.

             GFF) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
                  245/35R21, 245/40R20, 255/35R20, 255/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
                  Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                  oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
                  Auflagen A01) und G01) zu beachten.

             GFG) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 245/35R21,
                  245/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                  (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                  des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
§ 22 52203




             GH3) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 245/35R20 ausgerüstet oder
                  diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                  Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                  und G01) zu beachten.

             K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001017-A0-216
             Anlage-Nr. :                11
             Seite :                     10 / 11
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-809


             K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
                    Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
                    kürzen.

             K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
                    bzw. auszuschneiden.

             K33)   Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
                    Maßnahmen erforderlich:
                    • die Radhausauschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen
                      Stoßleiste umzulegen,
                    • der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

             K47)   An Achse 2 ist die auf der Radhauskante befindliche Kunststoffverkleidung zu entfernen. In
                    diesem Bereich ist für eine Befestigung des Filz-Innenkotflügel zu sorgen (z. B. durch
                    ankleben).

             K48)   Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 1 sind folgende
                    Maßnahmen erforderlich:
                    • die Radhausauschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor bis 45-Grad hinter der Radmitte
§ 22 52203




                      zur umzulegen und aufzuweiten
                    • der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte/ aufgeweitete Radhauskante zu
                      klemmen.

             K49)   Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
                    Maßnahmen erforderlich:
                    • die Radhausauschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor der Radmitte bis zur
                      Stoßfängeroberkante umzulegen,
                    • der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

             L22)   Bei Fahrzeugausführungen die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/50R17
                    ausgerüstet sind oder diese nicht in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                    zugelassen sind, ist der Volvo Bausatz "Lenkeinschlagbegrenzer Servicesatz" einzubauen
                    (Überprüfung durch Kreisfahrt). In diesem Fall ist die Auflage A01 zusätzlich zu beachten.

             N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             S01)   Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel
                    sind zu entfernen.

             T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52203 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001017-A0-216
             Anlage-Nr. :                11
             Seite :                     11 / 11
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-809


             T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             T99)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
§ 22 52203




             Die Anlage 11 mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
             Typ RC32-809 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

             Geschäftsstelle Essen, 01.08.2019