Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53983 nach §22 StVZO Nr. : RA-001198-F0-216 Anlage-Nr. : 15 Seite : 1 / 19 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-859 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: RC32-859 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Brock Alloy Wheels Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: D12 Radausführungskennz.: D12; LK112 Radgröße: 8½Jx19H2 Rad-Einpresstiefe: 35,5 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,60 mm §22 53983*05 Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 850 kg Reifenabrollumfang: 2300 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, 130 Nm Schaftlänge 45 mm BF2 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, 150 Nm Schaftlänge 45 mm Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 216 e1*2001/116*0372*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 285 Mercedes CL 255/40R19 A02) bis A10) (Ausführungen mit BF1) kleinsten Serienreifen in 17-Zoll und Heckantrieb) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53983 nach §22 StVZO Nr. : RA-001198-F0-216 Anlage-Nr. : 15 Seite : 2 / 19 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-859 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 216 e1*2001/116*0372*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 285 Mercedes CL 255/40R19 A02) bis A10) (Ausführungen mit BF1) kleinsten Serienreifen in 17-Zoll und 4-MATIC) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 216 e1*2001/116*0372*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 320 bis 380 Mercedes CL 255/40R19 A02) bis A10) (Ausführungen mit N265) BF2) kleinsten Serienreifen in 18-Zoll und Heckantrieb) 255/40R19 M+S §22 53983*05 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 216 e1*2001/116*0372*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 320 Mercedes CL 255/40R19 A02) bis A10) (Ausführungen mit BF1) kleinsten Serienreifen in 18-Zoll und 4-MATIC) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 216 e1*2001/116*0372*.. 216 AMG e1*2001/116*0426*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 386 bis 463 Mercedes CL AMG 255/40R19 M+S A02) bis A10) BF1) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1EC e1*2007/46*1666*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 220 Mercedes E-Klasse 225/45R19 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; A11) BF2) Ausführungen mit 235/40R19 kleinsten Serienreifen ab 225/..) 245/35R19 245/40R19 255/35R19 255/40R19 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53983 nach §22 StVZO Nr. : RA-001198-F0-216 Anlage-Nr. : 15 Seite : 3 / 19 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-859 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1EC e1*2007/46*1666*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 270 Mercedes E-Klasse 245/35R19 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; N255) A11) BF2) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 245/40R19 ab 245/..) N255) 255/35R19 N265) 255/40R19 N265) §22 53983*05 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53983 nach §22 StVZO Nr. : RA-001198-F0-216 Anlage-Nr. : 15 Seite : 4 / 19 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-859 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 270 Mercedes E-Klasse 225/40R19 A02) bis A10) (W213, Limousine) N235) T93) A11) BF2) E111a) 225/40R19 M+S T93) W235) 225/45R19 GEE) N235) T96) 225/45R19 M+S GEE) T96) W235) 235/40R19 N245) T95) 235/40R19 M+S T95) W245) §22 53983*05 245/35R19 A01) K01) N255) T93) 245/35R19 M+S A01) K01) T93) 245/40R19 A01) K01) N255) 245/40R19 M+S A01) K01) 255/35R19 A01) K01) N265) T96) 255/40R19 A01) GA2) K01) N265) HL 245/40R19 A01) K01) N255) HL 245/40R19 M+S A01) K01) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 215/40R19 245/35R19 A02) bis A10) N225) T90) N255) T93) A11) BF2) E111a) V00) 225/40R19 255/35R19 A02) bis A10) N235) N265) T96) A11) BF2) E111a) V00) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53983 nach §22 StVZO Nr. : RA-001198-F0-216 Anlage-Nr. : 15 Seite : 5 / 19 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-859 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1ES e1*2007/46*1560*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 270 Mercedes E-Klasse 225/45R19 A02) bis A10) (S213, Kombi) GEE) N235) T96) A11) BF2) ER1) 225/45R19 M+S GEE) T96) W235) 235/40R19 N245) T95) 235/40R19 M+S T95) W245) 245/40R19 A01) K01) N255) T98) 245/40R19 M+S A01) K01) T98) §22 53983*05 255/35R19 A01) K01) N265) T96) 255/40R19 A01) GA2) K01) N265) HL 245/40R19 A01) K01) N255) HL 245/40R19 M+S A01) K01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1ES e1*2007/46*1560*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 143 bis 250 Mercedes E-Klasse All- 245/40R19 A01) bis A10) Terrain BF2) K134) 245/45R19 255/40R19 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53983 nach §22 StVZO Nr. : RA-001198-F0-216 Anlage-Nr. : 15 Seite : 6 / 19 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-859 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R2EW e1*2018/858*00213*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 280 Mercedes E-Klasse 235/45R19 A02) bis A10) (W214, Limousine) N245) T99) A11) A94) B99) BF2) E134) EF0) ER1) 235/45R19 M+S T99) W245) 245/45R19 N255) 245/45R19 M+S Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R2ES e1*2018/858*00214*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 145 bis 280 Mercedes E-Klasse 235/45R19 A02) bis A10) §22 53983*05 (S214, Kombi) A11) A94) B99) BF2) EF0) 245/45R19 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2B e1*2007/46*1909*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 139 Mercedes EQA, EQB 235/45R19 A01) bis A10) BF2) K01) K02) 235/50R19 K120) 245/45R19 K120) 255/45R19 K120) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53983 nach §22 StVZO Nr. : RA-001198-F0-216 Anlage-Nr. : 15 Seite : 7 / 19 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-859 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): E2EQEW e1*2018/858*00036*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 109 bis 135 Mercedes EQE 235/50R19 A01) bis A10) (V295, ohne und mit K01) K02) N245) BF2) E130) Hinterachslenkung bis 5°, SA Code 201, nicht für 235/50R19 M+S AMG) K01) K02) W245) 245/45R19 A94) K04) N255) 245/45R19 M+S A94) K04) W255) 255/40R19 A94) G01) K01) K02) 255/45R19 K01) K02) §22 53983*05 265/45R19 K01) K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): E2EQEW e1*2018/858*00036*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 109 bis 135 Mercedes EQE 235/50R19 A01) bis A10) (V295, Hinterachslenkung K01) K02) N245) BF2) E130a) 10°, SA Code 216, nicht für AMG) 235/50R19 M+S K01) K02) W245) 245/45R19 A94) K04) N255) 245/45R19 M+S A94) K04) W255) 255/45R19 K01) K02) 265/45R19 K01) K02) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53983 nach §22 StVZO Nr. : RA-001198-F0-216 Anlage-Nr. : 15 Seite : 8 / 19 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-859 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 243 Mercedes GLC 235/50R19 A02) bis A10) (X253, ohne A94a) A11) BF2) Verbreiterung) 235/55R19 245/50R19 275/45R19 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 243 Mercedes GLC 235/50R19 A02) bis A10) (X253, mit Verbreiterung) A94a) N245) A11) BF2) §22 53983*05 235/50R19 M+S A94a) 235/55R19 N245) 235/55R19 M+S 245/50R19 N255) 245/50R19 M+S 275/45R19 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 270 bis 287 Mercedes GLC 43 235/50R19 M+S A02) bis A10) AMG, GLC 43 AMG A94a) BF2) Coupe (X253, C253) 235/55R19 M+S 245/50R19 M+S 255/45R19 M+S 275/45R19 M+S Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53983 nach §22 StVZO Nr. : RA-001198-F0-216 Anlage-Nr. : 15 Seite : 9 / 19 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-859 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 243 Mercedes GLC Coupe 235/50R19 A02) bis A10) (C253, ohne A94a) A11) BF2) Radhausverbreiterungen an Achse 2) 235/55R19 245/50R19 275/45R19 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 243 Mercedes GLC Coupe 235/50R19 A02) bis A10) (C253, mit A94a) N245) A11) BF2) Radhausverbreiterungen §22 53983*05 an Achse 2) 235/50R19 M+S A94a) 235/55R19 N245) 235/55R19 M+S 245/50R19 N255) 245/50R19 M+S 275/45R19 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R2CGLC e1*2018/858*00186*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 270 Mercedes GLC 235/55R19 A02) bis A10) (X254, ohne A11e) A94) BF2) Verbreiterung, Mild- 235/55R19 M+S Hybrid) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/55R19 255/50R19 A02) bis A10) A94) A11e) BF2) 235/55R19 M+S 255/50R19 M+S A02) bis A10) A94) A11e) BF2) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53983 nach §22 StVZO Nr. : RA-001198-F0-216 Anlage-Nr. : 15 Seite : 10 / 19 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-859 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R2CGLC e1*2018/858*00186*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 198 Mercedes GLC 235/55R19 A02) bis A10) (X254, mit A11e) A94) BF2) Verbreiterung, Mild- zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise Hybrid) vorne hinten 235/55R19 255/50R19 A02) bis A10) A94) A11e) BF2) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 145 Mercedes EQC 235/55R19 A02) bis A10) N245) BF2) 235/55R19 M+S W245) §22 53983*05 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/55R19 255/50R19 A02) bis A10) BF2) 245/50R19 265/45R19 A01) bis A10) K01) BF2) V00) 255/50R19 275/45R19 A01) bis A10) K01) BF2) V00) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53983 nach §22 StVZO Nr. : RA-001198-F0-216 Anlage-Nr. : 15 Seite : 11 / 19 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-859 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 380 Mercedes S-Klasse, 235/40R19 A02) bis A10) Heckantrieb A94) N245) T95) A11) BF2) E97a) (W221) 235/40R19 M+S A94) T95) W245) 235/45R19 N245) 235/45R19 M+S W245) 245/40R19 N255) 245/40R19 M+S W255) §22 53983*05 255/40R19 N265) 255/40R19 M+S zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/40R19 255/40R19 A02) bis A10) N245) T95) N265) A11) BF2) E97a) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 320 Mercedes S-Klasse, 4- 235/40R19 A02) bis A10) MATIC A94) N245) T95) BF2) E97a) (W221) 235/45R19 G5N) N245) 245/40R19 N255) 255/40R19 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. 221 AMG e1*2001/116*0396*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 386 bis 463 Mercedes S63 AMG, 255/40R19 M+S A02) bis A10) S65 AMG BF2) E97a) (W221) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53983 nach §22 StVZO Nr. : RA-001198-F0-216 Anlage-Nr. : 15 Seite : 12 / 19 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-859 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 390 Mercedes S-Klasse 245/45R19 A02) bis A10) (W222, ab Modell 2014) N255) A11) BF2) E98b) 245/45R19 M+S 255/40R19 N265) 255/40R19 M+S Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. 221 AMG e1*2001/116*0396*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 430 bis 463 Mercedes S63 AMG, 255/40R19 M+S A02) bis A10) §22 53983*05 S65 AMG BF2) E98b) EF0) (Limousine, W222) 255/45R19 M+S Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 270 bis 345 Mercedes S-Klasse 245/45R19 A02) bis A10) Coupe, Cabrio A94) BF2) (C217, A217) 255/40R19 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. 221 AMG e1*2001/116*0396*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 430 bis 463 Mercedes S63 AMG 255/40R19 M+S A02) bis A10) Coupe, S65 AMG Coupe, A94) BF2) EF0) S63 AMG Cabrio (C217, A217) 255/45R19 M+S Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53983 nach §22 StVZO Nr. : RA-001198-F0-216 Anlage-Nr. : 15 Seite : 13 / 19 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-859 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R2S e1*2007/46*2115*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 210 bis 450 Mercedes S-Klasse 235/50R19 A02) bis A10) (W223, mit N245) A11) BF2) E130) Hinterachslenkung bis 4,5°) 245/45R19 A94) N255) 255/45R19 A94a) 265/45R19 GG5) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R2S e1*2007/46*2115*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen §22 53983*05 210 bis 450 Mercedes S-Klasse 235/45R19 A02) bis A10) (W223, mit A94) N245) T99) A11) BF2) Hinterachslenkung bis 10°) 235/50R19 N245) 245/45R19 A94) N255) 255/45R19 A94a) 265/45R19 G4C) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): E2EQSW e1*2018/858*00035*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 109 bis 135 Mercedes EQS 235/55R19 A02) bis A10) (V297, A94a) BF2) E134a) ER1) Hinterachslenkung 4,5° SA Code 201) 245/50R19 A94a) 255/50R19 A94a) 265/50R19 A01) K04) 275/45R19 A94a) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53983 nach §22 StVZO Nr. : RA-001198-F0-216 Anlage-Nr. : 15 Seite : 14 / 19 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-859 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): E2EQSW e1*2018/858*00035*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 109 bis 135 Mercedes EQS 235/55R19 A02) bis A10) (V297, Hinterachslenkung A94a) BF2) E130a) ER1) 10° SA Code 216) 245/50R19 A94a) 255/50R19 A94a) 265/50R19 A01) K04) 275/45R19 A94a) Auflagen und Hinweise §22 53983*05 A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53983 nach §22 StVZO Nr. : RA-001198-F0-216 Anlage-Nr. : 15 Seite : 15 / 19 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-859 A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. §22 53983*05 A11e) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B99) Zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage: • Achse 1: 4-Kolben Festsattel mit belüfteter und gelochter Bremsscheibe Ø 370x36 mm • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel mit belüfteter Bremsscheibe Ø 300x22 mm BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm Anzugsmoment: 130 Nm BF2) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm Anzugsmoment: 150 Nm E97a) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die Zahlen `221` stehen. E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen. E111a)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten, die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1). Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53983 nach §22 StVZO Nr. : RA-001198-F0-216 Anlage-Nr. : 15 Seite : 16 / 19 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-859 E130) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung (Code 216) ausgerüstet sind. E130a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung (Code 216) ausgerüstet sind. E134) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 4,5° Lenkwinkelanpassung (Code 201) ausgerüstet sind. E134a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 4,5° Lenkwinkelanpassung (Code 201) ausgerüstet sind. EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu §22 53983*05 einer Achslast von 1700 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G4C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/55R18 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G5N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/55R17, 275/35R20, 275/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GA2) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R17 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GEE) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 245/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GG5) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/55R18, 265/35R21 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53983 nach §22 StVZO Nr. : RA-001198-F0-216 Anlage-Nr. : 15 Seite : 17 / 19 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-859 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben §22 53983*05 genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen. K134) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Radhauskante ist im Bereich von 45° vor Radmitte bis 45° hinter Radmitte umzulegen, • die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante ist entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen, • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor Radmitte bis 45° hinter Radmitte eng an das Radhaus zu verkleben oder auszuschneiden. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53983 nach §22 StVZO Nr. : RA-001198-F0-216 Anlage-Nr. : 15 Seite : 18 / 19 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-859 N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die §22 53983*05 Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T96) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53983 nach §22 StVZO Nr. : RA-001198-F0-216 Anlage-Nr. : 15 Seite : 19 / 19 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-859 W255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage 15 mit den Seiten 1-19 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ RC32-859 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Geschäftsstelle Essen, 20.02.2024 §22 53983*05