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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 52870 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001020-F0-216
Anlage-Nr. :                GK1
Seite :                     1/4
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC32-759


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  RC32-759
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                       Brock Alloy Wheels
Montageposition:                                     Vorderachse **)
Radausführung:                                              D4
Radausführungskennz.:                                    D4; Lk112
Radgröße:                                               7½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                        33 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   66,60 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                      800 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2250 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades RC32-759, D4 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp RC32-859, D4 (ABE-Nr. 53983*00)
an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
Gutachten für den Radtyp RC32-859, D4 (ABE-Nr. 53983*00) zu entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                           130 Nm
                Schaftlänge 27,5 mm
BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                          130 Nm
                Schaftlänge 28 mm
BF3       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                          150 Nm
                Schaftlänge 27,5 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 52870 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001020-F0-216
Anlage-Nr. :                GK1
Seite :                     2/4
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC32-759


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
204 AMG                        e1*2001/116*0464*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        7½Jx19H2, ET33     8½Jx19H2, ET52
270 bis 287      Mercedes C-Klasse,     225/40R19 M+S      225/40R19 M+S                    A02) bis A10)
                 C43 AMG                                                                    BF1)
                 (Coupe C205, Cabrio    225/40R19          255/35R19                        A02) bis A10)
                 A205)                                                                      BF1)
Die Verwendung des Rades RC32-759, D4 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-859, D4 (ABE-Nr. 53983*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        7½Jx19H2, ET33     8½Jx19H2, ET52
270 bis 287      Mercedes C-Klasse,     225/40R19 M+S      225/40R19 M+S                    A02) bis A10)
                 C43 AMG                                                                    BF2)
                 (Limousine, W205)      225/40R19          255/35R19                        A02) bis A10)
                                                                                            BF2)
Die Verwendung des Rades RC32-759, D4 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-859, D4 (ABE-Nr. 53983*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                           e1*2001/116*0457*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        7½Jx19H2, ET33     8½Jx19H2, ET52
270 bis 287      Mercedes C-Klasse,     225/40R19 M+S      225/40R19 M+S                    A02) bis A10)
                 C43 AMG                                                                    BF2)
                 (Kombi, S205)          225/40R19          255/35R19                        A02) bis A10)
                                                                                            BF2)
Die Verwendung des Rades RC32-759, D4 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-859, D4 (ABE-Nr. 53983*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 52870 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001020-F0-216
Anlage-Nr. :                GK1
Seite :                     3/4
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC32-759


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CS                            e1*2018/858*00017*..
R2CW                            e1*2018/858*00016*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         7½Jx19H2, ET33    8½Jx19H2, ET52
125 bis 195      Mercedes C-Klasse       225/40R19         225/40R19                        A02) bis A10)
                 (Limousine, Kombi, nur                                                     A11) BF3) E131)
                 Fahrzeugausführungen 225/40R19            255/35R19                        A02) bis A10)
                 ohne Hinterachslenkung)                                                    A11) BF3) E131)
Die Verwendung des Rades RC32-759, D4 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-859, D4 (ABE-Nr. 53983*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Auflagen und Hinweise

A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
        Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
        StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
        veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
        Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
        dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
        Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
        in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
        entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
        nicht zulässig.

A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
        weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
        Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
        Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
        Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
        Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
        über die Radkontur hinausragen.

A06)    Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
        Befestigungsteile zu verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 52870 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001020-F0-216
Anlage-Nr. :                GK1
Seite :                     4/4
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC32-759


A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
       Anzugsmoment: 130 Nm

BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Anzugsmoment: 130 Nm

BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
       Anzugsmoment: 150 Nm

E131) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung ausgerüstet sind.

Die Anlage GK1 mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ RC32-759 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

Geschäftsstelle Essen, 23.09.2021
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53983 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001198-A0-216
Anlage-Nr. :                GK1
Seite :                     1/4
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC32-859


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  RC32-859
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                       Brock Alloy Wheels
Montageposition:                                      Hinterachse **)
Radausführung:                                              D4
Radausführungskennz.:                                   D4; LK112
Radgröße:                                               8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                        52 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   66,60 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                      850 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2300 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades RC32-859, D4 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp RC32-759, D4 (ABE-Nr. 52870*05)
an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
Gutachten für den Radtyp RC32-759, D4 (ABE-Nr. 52870*05) zu entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                           130 Nm
                Schaftlänge 27,5 mm
BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                          130 Nm
                Schaftlänge 28 mm
BF3       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                          150 Nm
                Schaftlänge 27,5 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53983 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001198-A0-216
Anlage-Nr. :                GK1
Seite :                     2/4
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC32-859


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
204 AMG                        e1*2001/116*0464*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        7½Jx19H2, ET33     8½Jx19H2, ET52
270 bis 287      Mercedes C-Klasse,     225/40R19 M+S      225/40R19 M+S                   A02) bis A10)
                 C43 AMG                                                                   BF1)
                 (Coupe C205, Cabrio    225/40R19          255/35R19                       A02) bis A10)
                 A205)                                                                     BF1)
Die Verwendung des Rades RC32-859, D4 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-759, D4 (ABE-Nr. 52870*05) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        7½Jx19H2, ET33     8½Jx19H2, ET52
270 bis 287      Mercedes C-Klasse,     225/40R19 M+S      225/40R19 M+S                   A02) bis A10)
                 C43 AMG                                                                   BF2)
                 (Limousine, W205)      225/40R19          255/35R19                       A02) bis A10)
                                                                                           BF2)
Die Verwendung des Rades RC32-859, D4 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-759, D4 (ABE-Nr. 52870*05) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                           e1*2001/116*0457*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        7½Jx19H2, ET33     8½Jx19H2, ET52
270 bis 287      Mercedes C-Klasse,     225/40R19 M+S      225/40R19 M+S                   A02) bis A10)
                 C43 AMG                                                                   BF2)
                 (Kombi, S205)          225/40R19          255/35R19                       A02) bis A10)
                                                                                           BF2)
Die Verwendung des Rades RC32-859, D4 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-759, D4 (ABE-Nr. 52870*05) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53983 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001198-A0-216
Anlage-Nr. :                GK1
Seite :                     3/4
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC32-859


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CS                            e1*2018/858*00017*..
R2CW                            e1*2018/858*00016*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         7½Jx19H2, ET33    8½Jx19H2, ET52
125 bis 195      Mercedes C-Klasse       225/40R19         225/40R19                       A02) bis A10)
                 (Limousine, Kombi, nur                    A94a) N235) T93)                A11) BF3) E131)
                 Fahrzeugausführungen 225/40R19            255/35R19                       A02) bis A10)
                 ohne Hinterachslenkung)                   A94a)                           A11) BF3) E131)
Die Verwendung des Rades RC32-859, D4 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-759, D4 (ABE-Nr. 52870*05) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Auflagen und Hinweise

A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
        Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
        StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
        veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
        Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
        dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
        Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
        in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
        entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
        nicht zulässig.

A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
        weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
        Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
        Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
        Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
        Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
        über die Radkontur hinausragen.

A06)    Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
        Befestigungsteile zu verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53983 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001198-A0-216
Anlage-Nr. :                GK1
Seite :                     4/4
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC32-859


A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
       Anzugsmoment: 130 Nm

BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Anzugsmoment: 130 Nm

BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
       Anzugsmoment: 150 Nm

E131) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung ausgerüstet sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage GK1 mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ RC32-859 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

Geschäftsstelle Essen, 23.09.2021