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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 52870 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001020-F0-216
Anlage-Nr. :                GK2
Seite :                     1/8
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC32-759


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  RC32-759
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                       Brock Alloy Wheels
Montageposition:                                     Vorderachse **)
Radausführung:                                              D4
Radausführungskennz.:                                    D4; Lk112
Radgröße:                                               7½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                        44 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   66,60 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                      800 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2250 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades RC32-759, D4 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp RC32-859, D4 (ABE-Nr. 53983*00)
an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
Gutachten für den Radtyp RC32-859, D4 (ABE-Nr. 53983*00) zu entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                           130 Nm
                Schaftlänge 27 mm
BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                          130 Nm
                Schaftlänge 28 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 52870 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001020-F0-216
Anlage-Nr. :                GK2
Seite :                     2/8
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC32-759


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
176                            e1*2007/46*0928*..
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        7½Jx19H2, ET44     8½Jx19H2, ET52
66 bis 155       Mercedes A-Klasse      215/35R19          215/35R19                        A02) bis A10)
                 (Beim Typ 245G nur     T85)                                                BF1) E93) E100)   N225)
                 zulässig an            225/35R19          225/35R19                        A02) bis A10)
                 Fahrzeugausführungen                                                       BF1) E93) E100)
                 ab EG-Genehmigungs-Nr. 215/35R19          245/30R19                        A01) bis A10)
                 e1*2001/116*0470*04)   N225) T85)                                          BF1) E93) E100)   V00)
                                        215/35R19          255/30R19                        A01) bis A10)
                                        N225) T85)                                          BF1) E93) E100)   V00)
                                        225/35R19          255/30R19                        A01) bis A10)
                                                                                            BF1) E93) E100)   V00)
Die Verwendung des Rades RC32-759, D4 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-859, D4 (ABE-Nr. 53983*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
176                              e1*2007/46*0928*..
245G                             e1*2001/116*0470*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          7½Jx19H2, ET44   8½Jx19H2, ET52
120 bis 160      Mercedes A-Klasse        225/35R19        225/35R19                        A02) bis A10)
                 (Frontantrieb und                                                          BF1) E95) E100) N235)
                 Allrad; Beim Typ 245G
                 nur zulässig an
                 Fahrzeugausführungen 225/35R19            255/30R19                        A01) bis A10)
                 ab EG-Genehmigungs-Nr.   N235)                                             BF1) E95) E100) V00)
                 e1*2001/116*0470*04)
Die Verwendung des Rades RC32-759, D4 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-859, D4 (ABE-Nr. 53983*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        7½Jx19H2, ET44     8½Jx19H2, ET52
115 bis 225      Mercedes C-Klasse      225/35R19          225/35R19                        A02) bis A10)
                 (Coupe, C204)                                                              BF1) E110) G9R)
                                        225/35R19          255/30R19                        A02) bis A10)
                                                                                            BF1) E110) V00)
Die Verwendung des Rades RC32-759, D4 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-859, D4 (ABE-Nr. 53983*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 52870 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001020-F0-216
Anlage-Nr. :                GK2
Seite :                     3/8
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC32-759


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        7½Jx19H2, ET44     8½Jx19H2, ET52
88 bis 225       Mercedes C-Klasse      225/35R19          225/35R19                        A02) bis A10)
                 (Limousine, W204)                                                          BF1) E104) G9R) T88)
                                        225/35R19          255/30R19                        A02) bis A10)
                                        T88)                                                BF1) E104) GEV) V00)
Die Verwendung des Rades RC32-759, D4 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-859, D4 (ABE-Nr. 53983*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        7½Jx19H2, ET44     8½Jx19H2, ET52
110 bis 245      Mercedes C-Klasse      225/35R19          225/35R19                        A02) bis A10)
                 (Coupe C205, Cabrio                                                        A11) BF2) E110a) T88)
                 A205)                  225/35R19 M+S      225/35R19 M+S                    A02) bis A10)
                                                                                            A11) BF2) E110a) T88)
                                             225/40R19              225/40R19               A02) bis A10)
                                                                                            A11) BF2) E110a)
                                             225/40R19 M+S          225/40R19 M+S           A02) bis A10)
                                                                                            A11) BF2) E110a)
                                             225/35R19              255/30R19               A02) bis A10)
                                             T88)                                           A11) BF2) E110a) V00)
                                             225/40R19              245/35R19               A02) bis A10)
                                                                                            A11) BF2) E110a)
                                             225/40R19              255/35R19               A02) bis A10)
                                                                                            A11) BF2) E110a)
Die Verwendung des Rades RC32-759, D4 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-859, D4 (ABE-Nr. 53983*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 52870 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001020-F0-216
Anlage-Nr. :                GK2
Seite :                     4/8
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC32-759


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        7½Jx19H2, ET44     8½Jx19H2, ET52
85 bis 245       Mercedes C-Klasse      225/35R19          225/35R19                        A02) bis A10)
                 (Limousine, W205)                                                          A11) BF2) E103) T88)
                                        225/35R19 M+S      225/35R19 M+S                    A02) bis A10)
                                                                                            A11) BF2) E103) T88)
                                             225/40R19              225/40R19               A02) bis A10)
                                                                                            A11) BF2) E103) GAZ)
                                             225/40R19 M+S          225/40R19 M+S           A02) bis A10)
                                                                                            A11) BF2) E103) GAZ)
                                             225/35R19              255/30R19               A02) bis A10)
                                             T88)                                           A11) BF2) E103) V00)
                                             225/40R19              245/35R19               A02) bis A10)
                                                                                            A11) BF2) E103)
                                             225/40R19              255/35R19               A02) bis A10)
                                                                                            A11) BF2) E103) GB9)
Die Verwendung des Rades RC32-759, D4 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-859, D4 (ABE-Nr. 53983*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                           e1*2001/116*0457*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        7½Jx19H2, ET44     8½Jx19H2, ET52
85 bis 245       Mercedes C-Klasse      225/40R19          225/40R19                        A02) bis A10)
                 (Kombi, S205)                                                              A11) BF2) E103) GCW)
                                        225/40R19 M+S      225/40R19 M+S                    A02) bis A10)
                                                                                            A11) BF2) E103) GCW)
                                             225/35R19              255/30R19               A02) bis A10)
                                             T88)                                           A11) BF2) E103) V00)
                                             225/40R19              245/35R19               A02) bis A10)
                                                                                            A11) BF2) E103) GCT)
                                             225/40R19              255/35R19               A02) bis A10)
                                                                                            A11) BF2) E103) GCV)
Die Verwendung des Rades RC32-759, D4 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-859, D4 (ABE-Nr. 53983*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 52870 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001020-F0-216
Anlage-Nr. :                GK2
Seite :                     5/8
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC32-759


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
212                              e1*2001/116*0501*..
212G                             e1*2007/46*0484*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse     Hinterachse
                                           7½Jx19H2, ET44  8½Jx19H2, ET52
100 bis 225      Mercedes E-Klasse         225/35R19       225/35R19                        A02) bis A10)
                 (W212, Limousine,                                                          A11) BF1) E111) T88)
                 Ausführungen mit
                 kleinsten Serienreifen in 225/35R19       255/30R19                        A02) bis A10)
                 16Zoll)                   T88)                                             A11) BF1) E111) V00)
Die Verwendung des Rades RC32-759, D4 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-859, D4 (ABE-Nr. 53983*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                           e1*2001/116*0480*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        7½Jx19H2, ET44     8½Jx19H2, ET52
100 bis 225      Mercedes GLK           235/45R19          235/45R19                        A02) bis A10)
                                                                                            BF1)
                                             235/50R19              235/50R19               A02) bis A10)
                                                                                            BF1)
                                             245/45R19              245/45R19               A02) bis A10)
                                                                                            BF1)
                                             235/50R19              255/45R19               A02) bis A10)
                                                                                            BF1) V00)
                                             235/50R19              265/45R19               A02) bis A10)
                                                                                            BF1) V00)
Die Verwendung des Rades RC32-759, D4 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-859, D4 (ABE-Nr. 53983*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Auflagen und Hinweise

A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
        Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
        StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
        veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
        Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
        dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
        Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
        in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
        entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
        nicht zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 52870 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001020-F0-216
Anlage-Nr. :                GK2
Seite :                     6/8
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC32-759


A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
       Anzugsmoment: 130 Nm

BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Anzugsmoment: 130 Nm

E93)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen
       serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

E95)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ (Code P84) ww. A45 AMG, bei denen
       serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
      e1*2001/116*0470*04.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 52870 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001020-F0-216
Anlage-Nr. :                GK2
Seite :                     7/8
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC32-759


E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205:
      nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
      • Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
      • Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25

E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204:
      nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
      • Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28,
      • Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24

E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur
      Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
      • Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36

E110a)Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur
      Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
      • Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37

E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten,
      die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G9R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
     225/40R18, 255/35R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

GAZ) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16,
     225/45R18, 225/50R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
     den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

GB9) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16,
     225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer
     dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
     225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19
     ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 52870 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001020-F0-216
Anlage-Nr. :                GK2
Seite :                     8/8
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC32-759


GCV) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
     225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
     Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GCW) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
     225/50R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

GEV) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
     205/55R16, 225/40R18, 225/45R17, 225/50R16, 255/35R18 ausgerüstet oder min. einer
     dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage GK2 mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ RC32-759 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

Geschäftsstelle Essen, 23.09.2021
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53983 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001198-A0-216
Anlage-Nr. :                GK2
Seite :                     1/9
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC32-859


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  RC32-859
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                       Brock Alloy Wheels
Montageposition:                                      Hinterachse **)
Radausführung:                                              D4
Radausführungskennz.:                                   D4; LK112
Radgröße:                                               8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                        52 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   66,60 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                      850 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2300 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades RC32-859, D4 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp RC32-759, D4 (ABE-Nr. 52870*05)
an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
Gutachten für den Radtyp RC32-759, D4 (ABE-Nr. 52870*05) zu entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                           130 Nm
                Schaftlänge 27 mm
BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                          130 Nm
                Schaftlänge 28 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53983 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001198-A0-216
Anlage-Nr. :                GK2
Seite :                     2/9
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC32-859


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
176                            e1*2007/46*0928*..
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        7½Jx19H2, ET44     8½Jx19H2, ET52
66 bis 155       Mercedes A-Klasse      215/35R19          215/35R19                       A02) bis A10)
                 (Beim Typ 245G nur                                                        BF1) E93) E100)   N225)
                 zulässig an            225/35R19          225/35R19                       A02) bis A10)
                 Fahrzeugausführungen                                                      BF1) E93) E100)
                 ab EG-Genehmigungs-Nr. 215/35R19          245/30R19                       A01) bis A10)
                 e1*2001/116*0470*04)                      K04)                            BF1) E93) E100)   V00)
                                        215/35R19          255/30R19                       A01) bis A10)
                                                           K04) K28)                       BF1) E93) E100)   V00)
                                        225/35R19          255/30R19                       A01) bis A10)
                                                           K04) K28)                       BF1) E93) E100)   V00)
Die Verwendung des Rades RC32-859, D4 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-759, D4 (ABE-Nr. 52870*05) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
176                              e1*2007/46*0928*..
245G                             e1*2001/116*0470*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          7½Jx19H2, ET44   8½Jx19H2, ET52
120 bis 160      Mercedes A-Klasse        225/35R19        225/35R19                       A02) bis A10)
                 (Frontantrieb und                                                         BF1) E95) E100) N235)
                 Allrad; Beim Typ 245G
                 nur zulässig an
                 Fahrzeugausführungen 225/35R19            255/30R19                       A01) bis A10)
                 ab EG-Genehmigungs-Nr.                    K04) K28)                       BF1) E95) E100) V00)
                 e1*2001/116*0470*04)
Die Verwendung des Rades RC32-859, D4 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-759, D4 (ABE-Nr. 52870*05) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        7½Jx19H2, ET44     8½Jx19H2, ET52
115 bis 225      Mercedes C-Klasse      225/35R19          225/35R19                       A02) bis A10)
                 (Coupe, C204)                             A94a) N235)                     BF1) E110) G9R)
                                        225/35R19          255/30R19                       A02) bis A10)
                                                                                           BF1) E110) V00)
Die Verwendung des Rades RC32-859, D4 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-759, D4 (ABE-Nr. 52870*05) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53983 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001198-A0-216
Anlage-Nr. :                GK2
Seite :                     3/9
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC32-859


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        7½Jx19H2, ET44     8½Jx19H2, ET52
88 bis 225       Mercedes C-Klasse      225/35R19          225/35R19                       A02) bis A10)
                 (Limousine, W204)                         N235)                           BF1) E104) G9R) T88)
                                        225/35R19          255/30R19                       A02) bis A10)
                                                                                           BF1) E104) GEV) V00)
Die Verwendung des Rades RC32-859, D4 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-759, D4 (ABE-Nr. 52870*05) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        7½Jx19H2, ET44     8½Jx19H2, ET52
110 bis 245      Mercedes C-Klasse      225/35R19          225/35R19                       A02) bis A10)
                 (Coupe C205, Cabrio                       A94) N235)                      A11) BF2) E110a) T88)
                 A205)                  225/35R19 M+S      225/35R19 M+S                   A02) bis A10)
                                                           A94)                            A11) BF2) E110a) T88)
                                        225/40R19          225/40R19                       A02) bis A10)
                                                           N235)                           A11) BF2) E110a)
                                        225/40R19 M+S      225/40R19 M+S                   A02) bis A10)
                                                                                           A11) BF2) E110a)
                                             225/35R19              255/30R19              A02) bis A10)
                                                                                           A11) BF2) E110a) V00)
                                             225/40R19              245/35R19              A02) bis A10)
                                                                                           A11) BF2) E110a)
                                             225/40R19              255/35R19              A02) bis A10)
                                                                                           A11) BF2) E110a)
Die Verwendung des Rades RC32-859, D4 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-759, D4 (ABE-Nr. 52870*05) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53983 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001198-A0-216
Anlage-Nr. :                GK2
Seite :                     4/9
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC32-859


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        7½Jx19H2, ET44     8½Jx19H2, ET52
85 bis 245       Mercedes C-Klasse      225/35R19          225/35R19                       A02) bis A10)
                 (Limousine, W205)                         N235)                           A11) BF2) E103) T88)
                                        225/35R19 M+S      225/35R19 M+S                   A02) bis A10)
                                                                                           A11) BF2) E103) T88)
                                             225/40R19              225/40R19              A02) bis A10)
                                                                    N235) T93)             A11) BF2) E103) GAZ)
                                             225/40R19 M+S          225/40R19 M+S          A02) bis A10)
                                                                    T93)                   A11) BF2) E103) GAZ)
                                             225/35R19              255/30R19              A02) bis A10)
                                                                    T91)                   A11) BF2) E103) V00)
                                             225/40R19              245/35R19              A02) bis A10)
                                                                    T93)                   A11) BF2) E103)
                                             225/40R19              255/35R19              A02) bis A10)
                                                                                           A11) BF2) E103) GB9)
Die Verwendung des Rades RC32-859, D4 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-759, D4 (ABE-Nr. 52870*05) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                           e1*2001/116*0457*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        7½Jx19H2, ET44     8½Jx19H2, ET52
85 bis 245       Mercedes C-Klasse      225/40R19          225/40R19                       A02) bis A10)
                 (Kombi, S205)                             N235) T93)                      A11) BF2) E103) GCW)
                                        225/40R19 M+S      225/40R19 M+S                   A02) bis A10)
                                                           T93)                            A11) BF2) E103) GCW)
                                        225/35R19          255/30R19                       A02) bis A10)
                                                           T91)                            A11) BF2) E103) V00)
                                        225/40R19          245/35R19                       A02) bis A10)
                                                           T93)                            A11) BF2) E103) GCT)
                                        225/40R19          255/35R19                       A02) bis A10)
                                                                                           A11) BF2) E103) GCV)
Die Verwendung des Rades RC32-859, D4 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-759, D4 (ABE-Nr. 52870*05) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53983 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001198-A0-216
Anlage-Nr. :                GK2
Seite :                     5/9
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC32-859


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
212                              e1*2001/116*0501*..
212G                             e1*2007/46*0484*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse     Hinterachse
                                           7½Jx19H2, ET44  8½Jx19H2, ET52
100 bis 225      Mercedes E-Klasse         225/35R19       225/35R19                       A02) bis A10)
                 (W212, Limousine,                                                         A11) BF1) E111) T88)
                 Ausführungen mit
                 kleinsten Serienreifen in 225/35R19       255/30R19                       A02) bis A10)
                 16Zoll)                                   T91)                            A11) BF1) E111) V00)
Die Verwendung des Rades RC32-859, D4 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-759, D4 (ABE-Nr. 52870*05) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                           e1*2001/116*0480*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        7½Jx19H2, ET44     8½Jx19H2, ET52
100 bis 225      Mercedes GLK           235/45R19          235/45R19                       A02) bis A10)
                                                           A94)                            BF1)
                                        235/50R19          235/50R19                       A02) bis A10)
                                                           A94)                            BF1)
                                        245/45R19          245/45R19                       A02) bis A10)
                                                           A94)                            BF1)
                                        235/50R19          255/45R19                       A02) bis A10)
                                                           A94)                            BF1) V00)
                                        235/50R19          265/45R19                       A02) bis A10)
                                                           A94)                            BF1) V00)
Die Verwendung des Rades RC32-859, D4 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-759, D4 (ABE-Nr. 52870*05) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Auflagen und Hinweise

A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
        Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
        StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
        veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
        Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
        dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
        Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
        in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
        entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
        nicht zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53983 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001198-A0-216
Anlage-Nr. :                GK2
Seite :                     6/9
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC32-859


A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
       Anzugsmoment: 130 Nm

BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Anzugsmoment: 130 Nm

E93)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen
       serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53983 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001198-A0-216
Anlage-Nr. :                GK2
Seite :                     7/9
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC32-859



E95)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ (Code P84) ww. A45 AMG, bei denen
       serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
      e1*2001/116*0470*04.

E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205:
      nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
      • Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
      • Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25

E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204:
      nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
      • Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28,
      • Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24

E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur
      Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
      • Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36

E110a)Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur
      Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
      • Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37

E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten,
      die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G9R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
     225/40R18, 255/35R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

GAZ) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16,
     225/45R18, 225/50R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
     den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

GB9) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16,
     225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer
     dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53983 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001198-A0-216
Anlage-Nr. :                GK2
Seite :                     8/9
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC32-859


GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
     225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19
     ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GCV) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
     225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
     Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GCW) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
     225/50R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

GEV) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
     205/55R16, 225/40R18, 225/45R17, 225/50R16, 255/35R18 ausgerüstet oder min. einer
     dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53983 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001198-A0-216
Anlage-Nr. :                GK2
Seite :                     9/9
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC32-859



V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage GK2 mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ RC32-859 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

Geschäftsstelle Essen, 23.09.2021