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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53601 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001142-A0-216
Anlage-Nr. :                FI2
Seite :                     1/4
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC32-908


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                 RC32-908
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                       Brock Alloy Wheels
Montageposition:                                      Hinterachse **)
Radausführung:                                              P3
Radausführungskennz.:                                    P3; Lk112
Radgröße:                                                9Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                        21 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   66,60 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                      900 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2100 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades RC32-908, P3 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp RC32-808 (ABE-Nr. 52898*03) an
der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
Gutachten für den Radtyp RC32-808, P3 (ABE-Nr. 52898*03) zu entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   PORSCHE

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                         140 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53601 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001142-A0-216
Anlage-Nr. :                FI2
Seite :                     2/4
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC32-908


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
95B                            e13*2007/46*1165*..
95BN                           e13*2007/46*1164*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8Jx18H2, ET21      9Jx18H2, ET21
155 bis 260      Porsche Macan          235/60R18          255/55R18                        A02) bis A10)
                                                           N265)                            B33) BF1) EF0)
                                        235/60R18          275/50R18                        A02) bis A10)
                                                           N285)                            B33) BF1) EF0) V00)
                                        245/60R18          265/55R18                        A02) bis A10)
                                                           N275)                            B33) BF1) EF0) V00)
                                        255/55R18          275/50R18                        A02) bis A10)
                                                           N285)                            B33) BF1) EF0) V00)
Die Verwendung des Rades RC32-908, P3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-808 (ABE-Nr. 52898*03 an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Auflagen und Hinweise

A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
        Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
        StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
        veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
        Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
        dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
        Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
        in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
        entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
        nicht zulässig.

A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
        weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
        Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
        Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
        Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
        Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
        über die Radkontur hinausragen.

A06)    Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
        Befestigungsteile zu verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53601 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001142-A0-216
Anlage-Nr. :                FI2
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Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC32-908


A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

B33)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage :
       • Vorderachse: Porsche Ceramic Bremsanlage mit belüfteter und gelochter Bremsscheibe
          Ø396x38 mm, 6-Kolben-Festsattel

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30
       mm
       Anzugsmoment: 140 Nm

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
     typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
     Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53601 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001142-A0-216
Anlage-Nr. :                FI2
Seite :                     4/4
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC32-908


V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage FI2 mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ RC32-908 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

Geschäftsstelle Essen, 04.12.2020