Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001045-G0-216
Anlage-Nr. : FI6
Seite : 1 / 10
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC32-808
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: RC32-808
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Brock Alloy Wheels
Montageposition: Vorderachse **)
Radausführung: D12
Radausführungskennz.: D12; Lk112
Radgröße: 8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 32,5 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 66,60 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 840 kg
Reifenabrollumfang: 2250 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades RC32-808, D12 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp RC32-908, D12 (ABE-Nr. 53601*02)
an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
Gutachten für den Radtyp RC32-908, D12 (ABE-Nr. 53601*02) zu entnehmen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, 150 Nm
Schaftlänge 45 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001045-G0-216
Anlage-Nr. : FI6
Seite : 2 / 10
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC32-808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ECLS e1*2007/46*1818*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2, ET32,5 9Jx18H2, ET30
143 bis 270 Mercedes CLS 245/45R18 M+S 245/45R18 M+S A02) bis A10)
A11) BF1)
245/45R18 275/40R18 A02) bis A10)
A11) BF1)
Die Verwendung des Rades RC32-808, D12 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-908, D12 (ABE-Nr. 53601*02) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC e1*2007/46*1666*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2, ET32,5 9Jx18H2, ET30
120 bis 220 Mercedes E-Klasse 235/45R18 235/45R18 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; A11) BF1)
Ausführungen mit 245/45R18 245/45R18 A02) bis A10)
kleinsten Serienreifen A11) BF1)
ab 225/..) 255/45R18 255/45R18 A01) bis A10)
A11) BF1)
245/45R18 275/40R18 A01) bis A10)
A11) BF1)
Die Verwendung des Rades RC32-808, D12 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-908, D12 (ABE-Nr. 53601*02) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC e1*2007/46*1666*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2, ET32,5 9Jx18H2, ET30
120 bis 270 Mercedes E-Klasse 245/45R18 245/45R18 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; A11) BF1)
Ausführungen mit 255/45R18 255/45R18 A01) bis A10)
kleinsten Serienreifen A11) BF1)
ab 245/..) 245/45R18 275/40R18 A01) bis A10)
A11) BF1)
Die Verwendung des Rades RC32-808, D12 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-908, D12 (ABE-Nr. 53601*02) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001045-G0-216
Anlage-Nr. : FI6
Seite : 3 / 10
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC32-808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2, ET32,5 9Jx18H2, ET30
110 bis 270 Mercedes E-Klasse 225/45R18 225/45R18 A02) bis A10)
(W213, Limousine) A11) BF1) E111a) N235)
235/45R18 235/45R18 A01) bis A10)
A11) BF1) E111a) N245)
245/40R18 245/40R18 A01) bis A10)
K01) A11) BF1) E111a)
245/45R18 245/45R18 A01) bis A10)
K01) A11) BF1) E111a)
255/45R18 255/45R18 A01) bis A10)
K01) A11) BF1) E111a) GA2)
215/50R18 265/40R18 A01) bis A10)
M00) N225) A11) BF1) E111a) V00)
225/50R18 275/40R18 A01) bis A10)
K01) N235) A11) BF1) E111a) V00)
235/45R18 265/40R18 A01) bis A10)
N245) A11) BF1) E111a) V00)
245/45R18 275/40R18 A01) bis A10)
K01) A11) BF1) E111a)
Die Verwendung des Rades RC32-808, D12 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-908, D12 (ABE-Nr. 53601*02) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES e1*2007/46*1560*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2, ET32,5 9Jx18H2, ET30
110 bis 270 Mercedes E-Klasse 225/45R18 225/45R18 A02) bis A10)
(S213, Kombi) A11) BF1) N235)
235/45R18 235/45R18 A01) bis A10)
A11) BF1) N245)
245/45R18 245/45R18 A01) bis A10)
K01) A11) BF1)
255/45R18 255/45R18 A01) bis A10)
K01) A11) BF1) GA2)
245/45R18 275/40R18 A01) bis A10)
K01) A11) BF1)
Die Verwendung des Rades RC32-808, D12 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-908, D12 (ABE-Nr. 53601*02) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001045-G0-216
Anlage-Nr. : FI6
Seite : 4 / 10
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC32-808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2, ET32,5 9Jx18H2, ET30
80 bis 139 Mercedes EQA, EQB 245/50R18 245/50R18 A01) bis A10)
K01) K120) BF1)
255/50R18 255/50R18 A01) bis A10)
K01) K120) BF1)
Die Verwendung des Rades RC32-808, D12 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-908, D12 (ABE-Nr. 53601*02) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2, ET32,5 9Jx18H2, ET30
100 bis 243 Mercedes GLC 235/60R18 235/60R18 A02) bis A10)
(X253, ohne A11) BF1)
Verbreiterung) 255/55R18 255/55R18 A01) bis A10)
A11) BF1)
Die Verwendung des Rades RC32-808, D12 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-908, D12 (ABE-Nr. 53601*02) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2, ET32,5 9Jx18H2, ET30
120 bis 243 Mercedes GLC 235/60R18 235/60R18 A02) bis A10)
(X253, mit Verbreiterung) A11) BF1)
235/60R18 M+S 235/60R18 M+S A02) bis A10)
A11) BF1)
255/55R18 255/55R18 A02) bis A10)
A11) BF1)
235/60R18 255/55R18 A02) bis A10)
A11) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades RC32-808, D12 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-908, D12 (ABE-Nr. 53601*02) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001045-G0-216
Anlage-Nr. : FI6
Seite : 5 / 10
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC32-808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2, ET32,5 9Jx18H2, ET30
100 bis 243 Mercedes GLC Coupe 235/60R18 235/60R18 A02) bis A10)
(C253, ohne A11) BF1)
Radhausverbreiterungen 255/55R18 255/55R18 A01) bis A10)
an Achse 2) A11) BF1)
235/60R18 255/55R18 A01) bis A10)
A11) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades RC32-808, D12 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-908, D12 (ABE-Nr. 53601*02) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2, ET32,5 9Jx18H2, ET30
100 bis 243 Mercedes GLC Coupe 235/60R18 235/60R18 A02) bis A10)
(C253, mit A11) BF1)
Radhausverbreiterungen 235/60R18 M+S 235/60R18 M+S A02) bis A10)
an Achse 2) A11) BF1)
255/55R18 255/55R18 A02) bis A10)
A11) BF1)
235/60R18 255/55R18 A02) bis A10)
A11) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades RC32-808, D12 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-908, D12 (ABE-Nr. 53601*02) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CGLC e1*2018/858*00186*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2, ET32,5 9Jx18H2, ET30
145 bis 198 Mercedes GLC 235/60R18 235/60R18 A01) bis A10)
(X254, ohne A11e) BF1) E131) E133)
Verbreiterung, Mild- 235/60R18 255/55R18 A01) bis A10)
Hybrid) A11e) BF1) E131) E133)
Die Verwendung des Rades RC32-808, D12 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-908, D12 (ABE-Nr. 53601*02) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001045-G0-216
Anlage-Nr. : FI6
Seite : 6 / 10
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC32-808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CGLC e1*2018/858*00186*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2, ET32,5 9Jx18H2, ET30
145 bis 198 Mercedes GLC 235/60R18 235/60R18 A02) bis A10)
(X254, mit A11e) BF1) E131) E133)
Verbreiterung, Mild- 235/60R18 255/55R18 A02) bis A10)
Hybrid) A11e) BF1) E131) E133)
Die Verwendung des Rades RC32-808, D12 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-908, D12 (ABE-Nr. 53601*02) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CGLC e1*2018/858*00186*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2, ET32,5 9Jx18H2, ET30
145 bis 185 Mercedes GLC 235/60R18 255/55R18 A02) bis A10)
(X254, mit A11f) BF1) E131) E133)
Verbreiterung, Plug-in-
Hybrid)
Die Verwendung des Rades RC32-808, D12 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-908, D12 (ABE-Nr. 53601*02) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2, ET32,5 9Jx18H2, ET30
150 bis 285 Mercedes S-Klasse, 235/45R18 235/45R18 A02) bis A10)
Heckantrieb A11) BF1) E97a)
(W221) 235/50R18 235/50R18 A02) bis A10)
A11) BF1) E97a)
245/45R18 245/45R18 A02) bis A10)
A11) BF1) E97a)
255/45R18 255/45R18 A02) bis A10)
A11) BF1) E97a)
235/45R18 255/45R18 A02) bis A10)
A11) BF1) E97a) V00)
245/45R18 265/45R18 A01) bis A10)
A11) BF1) E97a) V00)
255/45R18 275/45R18 A01) bis A10)
A11) BF1) E97a) V00)
Die Verwendung des Rades RC32-808, D12 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-908, D12 (ABE-Nr. 53601*02) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001045-G0-216
Anlage-Nr. : FI6
Seite : 7 / 10
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC32-808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2, ET32,5 9Jx18H2, ET30
155 bis 285 Mercedes S-Klasse, 4- 235/45R18 235/45R18 A02) bis A10)
MATIC BF1) E97a)
(W221) 235/50R18 235/50R18 A02) bis A10)
BF1) E97a)
245/45R18 245/45R18 A02) bis A10)
BF1) E97a)
255/45R18 255/45R18 A02) bis A10)
BF1) E97a)
Die Verwendung des Rades RC32-808, D12 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-908, D12 (ABE-Nr. 53601*02) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2, ET32,5 9Jx18H2, ET30
150 bis 345 Mercedes S-Klasse 245/50R18 245/50R18 A01) bis A10)
(W222, ab Modell 2014) A11) BF1) E98b) EB1) EB2)
245/50R18 M+S 245/50R18 M+S A01) bis A10)
A11) BF1) E98b) EB1) EB2)
255/45R18 255/45R18 A02) bis A10)
A11) BF1) E98b) EB1) EB2)
255/45R18 M+S 255/45R18 M+S A02) bis A10)
A11) BF1) E98b) EB1) EB2)
245/50R18 275/45R18 A01) bis A10)
A11) BF1) E98b) EB1) EB2)
V00)
Die Verwendung des Rades RC32-808, D12 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-908, D12 (ABE-Nr. 53601*02) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2, ET32,5 9Jx18H2, ET30
270 bis 345 Mercedes S-Klasse 245/50R18 245/50R18 A02) bis A10)
Coupe, Cabrio BF1) EB1)
(C217, A217) 255/45R18 255/45R18 A02) bis A10)
BF1) EB1)
245/50R18 275/45R18 A02) bis A10)
BF1) EB1)
255/50R18 285/45R18 A01) bis A10)
BF1) EB1) G01) V00)
Die Verwendung des Rades RC32-808, D12 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-908, D12 (ABE-Nr. 53601*02) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001045-G0-216
Anlage-Nr. : FI6
Seite : 8 / 10
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC32-808
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und
dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001045-G0-216
Anlage-Nr. : FI6
Seite : 9 / 10
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC32-808
A11e) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der
Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.
A11f) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Plug-in-Hybrid, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der
Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.
BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm
Anzugsmoment: 150 Nm
E97a) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die Zahlen `221` stehen.
E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.
E111a)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten,
die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
E131) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung ausgerüstet sind.
E133) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Airmatic DC / Luftfederung Semiaktiv (SA-Code
489).
EB1) Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. 342x32 M4,46 mit belüfteter und gelochter Scheibe
Ø342x32 mm
• Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW mit belüfteter Scheibe Ø320x24 mm
EB2) Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 4-Kolben Festsattel mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø322x32 mm
• Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW mit belüfteter Scheibe Ø320x24 mm
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
GA2) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R17 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001045-G0-216
Anlage-Nr. : FI6
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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC32-808
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ
ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage FI6 mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ RC32-808 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Geschäftsstelle Essen, 21.03.2023
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53601 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001142-C0-216
Anlage-Nr. : FI6
Seite : 1 / 11
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC32-908
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: RC32-908
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Brock Alloy Wheels
Montageposition: Hinterachse **)
Radausführung: D12
Radausführungskennz.: D12; Lk112
Radgröße: 9Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 30 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 66,60 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 930 kg
Reifenabrollumfang: 2250 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades RC32-908, D12 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp RC32-808, D12 (ABE-Nr. 52898*06)
an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
Gutachten für den Radtyp RC32-808, D12 (ABE-Nr. 52898*06) zu entnehmen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, 150 Nm
Schaftlänge 45 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53601 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001142-C0-216
Anlage-Nr. : FI6
Seite : 2 / 11
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC32-908
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ECLS e1*2007/46*1818*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2, ET32,5 9Jx18H2, ET30
143 bis 270 Mercedes CLS 245/45R18 M+S 245/45R18 M+S A02) bis A10)
A94) A11) BF1)
245/45R18 275/40R18 A02) bis A10)
A94a) A11) BF1)
Die Verwendung des Rades RC32-908, D12 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-808, D12 (ABE-Nr. 52898*06) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC e1*2007/46*1666*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2, ET32,5 9Jx18H2, ET30
120 bis 220 Mercedes E-Klasse 235/45R18 235/45R18 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; A11) BF1)
Ausführungen mit 245/45R18 245/45R18 A02) bis A10)
kleinsten Serienreifen A11) BF1)
ab 225/..) 255/45R18 255/45R18 A01) bis A10)
K04) K133) A11) BF1)
245/45R18 275/40R18 A01) bis A10)
K02) K126) K133) A11) BF1)
Die Verwendung des Rades RC32-908, D12 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-808, D12 (ABE-Nr. 52898*06) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC e1*2007/46*1666*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2, ET32,5 9Jx18H2, ET30
120 bis 270 Mercedes E-Klasse 245/45R18 245/45R18 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; N255) A11) BF1)
Ausführungen mit 255/45R18 255/45R18 A01) bis A10)
kleinsten Serienreifen K04) K133) N265) A11) BF1)
ab 245/..) 245/45R18 275/40R18 A01) bis A10)
K02) K126) K133) A11) BF1)
Die Verwendung des Rades RC32-908, D12 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-808, D12 (ABE-Nr. 52898*06) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53601 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001142-C0-216
Anlage-Nr. : FI6
Seite : 3 / 11
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC32-908
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2, ET32,5 9Jx18H2, ET30
110 bis 270 Mercedes E-Klasse 225/45R18 225/45R18 A02) bis A10)
(W213, Limousine) M00) T95) A11) BF1) E111a) N235)
235/45R18 235/45R18 A01) bis A10)
K04) A11) BF1) E111a) N245)
245/40R18 245/40R18 A01) bis A10)
K04) N255) T97) A11) BF1) E111a)
245/45R18 245/45R18 A01) bis A10)
K04) N255) A11) BF1) E111a)
255/45R18 255/45R18 A01) bis A10)
K02) K26) K133) A11) BF1) E111a) GA2)
N265)
215/50R18 265/40R18 A01) bis A10)
K02) K133) N275) A11) BF1) E111a) V00)
225/50R18 275/40R18 A01) bis A10)
K02) K26) K133) A11) BF1) E111a) V00)
235/45R18 265/40R18 A01) bis A10)
K02) K133) N275) A11) BF1) E111a) V00)
245/45R18 275/40R18 A01) bis A10)
K02) K26) K133) A11) BF1) E111a)
Die Verwendung des Rades RC32-908, D12 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-808, D12 (ABE-Nr. 52898*06) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES e1*2007/46*1560*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2, ET32,5 9Jx18H2, ET30
110 bis 270 Mercedes E-Klasse 225/45R18 225/45R18 A02) bis A10)
(S213, Kombi) M00) T95) A11) BF1) N235)
235/45R18 235/45R18 A01) bis A10)
K04) T98) A11) BF1) N245)
245/45R18 245/45R18 A01) bis A10)
K04) N255) A11) BF1)
255/45R18 255/45R18 A01) bis A10)
K02) K26) K133) A11) BF1) GA2)
N265)
245/45R18 275/40R18 A01) bis A10)
K02) K26) K133) A11) BF1)
Die Verwendung des Rades RC32-908, D12 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-808, D12 (ABE-Nr. 52898*06) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53601 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001142-C0-216
Anlage-Nr. : FI6
Seite : 4 / 11
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC32-908
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2, ET32,5 9Jx18H2, ET30
80 bis 139 Mercedes EQA, EQB 245/50R18 245/50R18 A01) bis A10)
K02) M00) BF1)
255/50R18 255/50R18 A01) bis A10)
K02) BF1)
Die Verwendung des Rades RC32-908, D12 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-808, D12 (ABE-Nr. 52898*06) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2, ET32,5 9Jx18H2, ET30
100 bis 243 Mercedes GLC 235/60R18 235/60R18 A02) bis A10)
(X253, ohne A94) M00) A11) BF1)
Verbreiterung) 255/55R18 255/55R18 A01) bis A10)
K04) A11) BF1)
Die Verwendung des Rades RC32-908, D12 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-808, D12 (ABE-Nr. 52898*06) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2, ET32,5 9Jx18H2, ET30
120 bis 243 Mercedes GLC 235/60R18 235/60R18 A02) bis A10)
(X253, mit Verbreiterung) A94) M00) N245) A11) BF1)
235/60R18 M+S 235/60R18 M+S A02) bis A10)
A94) M00) A11) BF1)
255/55R18 255/55R18 A02) bis A10)
A11) BF1)
235/60R18 255/55R18 A02) bis A10)
A11) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades RC32-908, D12 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-808, D12 (ABE-Nr. 52898*06) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53601 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001142-C0-216
Anlage-Nr. : FI6
Seite : 5 / 11
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC32-908
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2, ET32,5 9Jx18H2, ET30
100 bis 243 Mercedes GLC Coupe 235/60R18 235/60R18 A02) bis A10)
(C253, ohne A94) M00) A11) BF1)
Radhausverbreiterungen 255/55R18 255/55R18 A01) bis A10)
an Achse 2) K04) A11) BF1)
235/60R18 255/55R18 A01) bis A10)
K04) A11) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades RC32-908, D12 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-808, D12 (ABE-Nr. 52898*06) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2, ET32,5 9Jx18H2, ET30
100 bis 243 Mercedes GLC Coupe 235/60R18 235/60R18 A02) bis A10)
(C253, mit A94a) M00) N245) A11) BF1)
Radhausverbreiterungen 235/60R18 M+S 235/60R18 M+S A02) bis A10)
an Achse 2) A94a) M00) A11) BF1)
255/55R18 255/55R18 A02) bis A10)
A11) BF1)
235/60R18 255/55R18 A02) bis A10)
A11) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades RC32-908, D12 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-808, D12 (ABE-Nr. 52898*06) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CGLC e1*2018/858*00186*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2, ET32,5 9Jx18H2, ET30
145 bis 198 Mercedes GLC 235/60R18 235/60R18 A01) bis A10)
(X254, ohne A94) K04) M00) A11e) BF1) E131) E133)
Verbreiterung, Mild- 235/60R18 255/55R18 A01) bis A10)
Hybrid) A94) K02) A11e) BF1) E131) E133)
Die Verwendung des Rades RC32-908, D12 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-808, D12 (ABE-Nr. 52898*06) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53601 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001142-C0-216
Anlage-Nr. : FI6
Seite : 6 / 11
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC32-908
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CGLC e1*2018/858*00186*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2, ET32,5 9Jx18H2, ET30
145 bis 198 Mercedes GLC 235/60R18 235/60R18 A02) bis A10)
(X254, mit A94) M00) A11e) BF1) E131) E133)
Verbreiterung, Mild- 235/60R18 255/55R18 A02) bis A10)
Hybrid) A94) A11e) BF1) E131) E133)
Die Verwendung des Rades RC32-908, D12 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-808, D12 (ABE-Nr. 52898*06) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CGLC e1*2018/858*00186*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2, ET32,5 9Jx18H2, ET30
145 bis 185 Mercedes GLC 235/60R18 255/55R18 A02) bis A10)
(X254, mit A94) A11f) BF1) E131) E133)
Verbreiterung, Plug-in-
Hybrid)
Die Verwendung des Rades RC32-908, D12 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-808, D12 (ABE-Nr. 52898*06) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2, ET32,5 9Jx18H2, ET30
150 bis 285 Mercedes S-Klasse, 235/45R18 235/45R18 A02) bis A10)
Heckantrieb A11) BF1) E97a)
(W221) 235/50R18 235/50R18 A02) bis A10)
M00) A11) BF1) E97a)
245/45R18 245/45R18 A02) bis A10)
A11) BF1) E97a)
255/45R18 255/45R18 A02) bis A10)
A11) BF1) E97a)
235/45R18 255/45R18 A02) bis A10)
A11) BF1) E97a) V00)
245/45R18 265/45R18 A01) bis A10)
K04) K83) A11) BF1) E97a) V00)
255/45R18 275/45R18 A01) bis A10)
K02) K83) A11) BF1) E97a) V00)
Die Verwendung des Rades RC32-908, D12 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-808, D12 (ABE-Nr. 52898*06) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53601 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001142-C0-216
Anlage-Nr. : FI6
Seite : 7 / 11
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC32-908
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2, ET32,5 9Jx18H2, ET30
155 bis 285 Mercedes S-Klasse, 4- 235/45R18 235/45R18 A02) bis A10)
MATIC BF1) E97a)
(W221) 235/50R18 235/50R18 A02) bis A10)
M00) BF1) E97a)
245/45R18 245/45R18 A02) bis A10)
BF1) E97a)
255/45R18 255/45R18 A02) bis A10)
BF1) E97a)
Die Verwendung des Rades RC32-908, D12 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-808, D12 (ABE-Nr. 52898*06) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2, ET32,5 9Jx18H2, ET30
150 bis 345 Mercedes S-Klasse 245/50R18 245/50R18 A01) bis A10)
(W222, ab Modell 2014) K04) M00) N255) A11) BF1) E98b) EB1) EB2)
245/50R18 M+S 245/50R18 M+S A01) bis A10)
K04) M00) A11) BF1) E98b) EB1) EB2)
255/45R18 255/45R18 A02) bis A10)
N265) A11) BF1) E98b) EB1) EB2)
255/45R18 M+S 255/45R18 M+S A02) bis A10)
A11) BF1) E98b) EB1) EB2)
245/50R18 275/45R18 A01) bis A10)
K04) A11) BF1) E98b) EB1) EB2)
V00)
Die Verwendung des Rades RC32-908, D12 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-808, D12 (ABE-Nr. 52898*06) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2, ET32,5 9Jx18H2, ET30
270 bis 345 Mercedes S-Klasse 245/50R18 245/50R18 A02) bis A10)
Coupe, Cabrio M00) BF1) EB1)
(C217, A217) 255/45R18 255/45R18 A02) bis A10)
A94a) BF1) EB1)
245/50R18 275/45R18 A02) bis A10)
BF1) EB1)
255/50R18 285/45R18 A01) bis A10)
K04) K125) BF1) EB1) G01) V00)
Die Verwendung des Rades RC32-908, D12 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-808, D12 (ABE-Nr. 52898*06) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53601 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001142-C0-216
Anlage-Nr. : FI6
Seite : 8 / 11
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC32-908
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und
dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53601 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001142-C0-216
Anlage-Nr. : FI6
Seite : 9 / 11
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC32-908
A11e) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der
Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.
A11f) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Plug-in-Hybrid, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der
Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm
Anzugsmoment: 150 Nm
E97a) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die Zahlen `221` stehen.
E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.
E111a)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten,
die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
E131) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung ausgerüstet sind.
E133) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Airmatic DC / Luftfederung Semiaktiv (SA-Code
489).
EB1) Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. 342x32 M4,46 mit belüfteter und gelochter Scheibe
Ø342x32 mm
• Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW mit belüfteter Scheibe Ø320x24 mm
EB2) Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 4-Kolben Festsattel mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø322x32 mm
• Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW mit belüfteter Scheibe Ø320x24 mm
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
GA2) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R17 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53601 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001142-C0-216
Anlage-Nr. : FI6
Seite : 10 / 11
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC32-908
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
K83) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Radhausausschnittkanten sind im gesamten Bereich zum hinteren Stoßfänger
komplett um- und eng anzulegen,
• die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech) ist im Bereich der Stoßfängeroberkante
komplett bis zur Schraube zu kürzen.
K125) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante ist bis zum
Befestigungsniet auszuschneiden,
• die hinter der Ausbuchtung befindliche Kunststoffverstärkung des Stoßfängers ist um 10 mm
zu kürzen
K126) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist bis zum
Befestigungsniet auszuschneiden
• die hinter der Ausbuchtung befindliche Kunststoffverstärkung des Stoßfängers ist um 10 mm
zu kürzen
• die hinter der Ausbuchtung befindliche Blechkante ist um 10 mm zu kürzen
K133) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100mm über dem Schweller bis zur
Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu verkleben,
• die Radhauskante ist im Bereich 45° vor Radmitte bis zur Stoßfängerkante umzulegen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ
ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53601 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001142-C0-216
Anlage-Nr. : FI6
Seite : 11 / 11
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC32-908
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T97) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage FI6 mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ RC32-908 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Geschäftsstelle Essen, 21.03.2023