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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001045-G0-216
Anlage-Nr. :                FI6
Seite :                     1 / 10
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC32-808


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                 RC32-808
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                       Brock Alloy Wheels
Montageposition:                                     Vorderachse **)
Radausführung:                                             D12
Radausführungskennz.:                                   D12; Lk112
Radgröße:                                                8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                       32,5 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                  66,60 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                      840 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2250 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades RC32-808, D12 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp RC32-908, D12 (ABE-Nr. 53601*02)
an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
Gutachten für den Radtyp RC32-908, D12 (ABE-Nr. 53601*02) zu entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                           150 Nm
                Schaftlänge 45 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001045-G0-216
Anlage-Nr. :                FI6
Seite :                     2 / 10
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC32-808


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ECLS                         e1*2007/46*1818*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8Jx18H2, ET32,5   9Jx18H2, ET30
143 bis 270      Mercedes CLS           245/45R18 M+S     245/45R18 M+S                    A02) bis A10)
                                                                                           A11) BF1)
                                             245/45R18              275/40R18              A02) bis A10)
                                                                                           A11) BF1)
Die Verwendung des Rades RC32-808, D12 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-908, D12 (ABE-Nr. 53601*02) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC                             e1*2007/46*1666*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8Jx18H2, ET32,5  9Jx18H2, ET30
120 bis 220      Mercedes E-Klasse        235/45R18        235/45R18                       A02) bis A10)
                 (Coupe, Cabrio;                                                           A11) BF1)
                 Ausführungen mit         245/45R18        245/45R18                       A02) bis A10)
                 kleinsten Serienreifen                                                    A11) BF1)
                 ab 225/..)               255/45R18        255/45R18                       A01) bis A10)
                                                                                           A11) BF1)
                                             245/45R18              275/40R18              A01) bis A10)
                                                                                           A11) BF1)
Die Verwendung des Rades RC32-808, D12 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-908, D12 (ABE-Nr. 53601*02) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC                             e1*2007/46*1666*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8Jx18H2, ET32,5  9Jx18H2, ET30
120 bis 270      Mercedes E-Klasse        245/45R18        245/45R18                       A02) bis A10)
                 (Coupe, Cabrio;                                                           A11) BF1)
                 Ausführungen mit         255/45R18        255/45R18                       A01) bis A10)
                 kleinsten Serienreifen                                                    A11) BF1)
                 ab 245/..)               245/45R18        275/40R18                       A01) bis A10)
                                                                                           A11) BF1)
Die Verwendung des Rades RC32-808, D12 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-908, D12 (ABE-Nr. 53601*02) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001045-G0-216
Anlage-Nr. :                FI6
Seite :                     3 / 10
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC32-808


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
212                            e1*2001/116*0501*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8Jx18H2, ET32,5   9Jx18H2, ET30
110 bis 270      Mercedes E-Klasse      225/45R18         225/45R18                        A02) bis A10)
                 (W213, Limousine)                                                         A11) BF1) E111a) N235)
                                        235/45R18         235/45R18                        A01) bis A10)
                                                                                           A11) BF1) E111a) N245)
                                             245/40R18              245/40R18              A01) bis A10)
                                             K01)                                          A11) BF1) E111a)
                                             245/45R18              245/45R18              A01) bis A10)
                                             K01)                                          A11) BF1) E111a)
                                             255/45R18              255/45R18              A01) bis A10)
                                             K01)                                          A11) BF1) E111a) GA2)
                                             215/50R18              265/40R18              A01) bis A10)
                                             M00) N225)                                    A11) BF1) E111a) V00)
                                             225/50R18              275/40R18              A01) bis A10)
                                             K01) N235)                                    A11) BF1) E111a) V00)
                                             235/45R18              265/40R18              A01) bis A10)
                                             N245)                                         A11) BF1) E111a) V00)
                                             245/45R18              275/40R18              A01) bis A10)
                                             K01)                                          A11) BF1) E111a)
Die Verwendung des Rades RC32-808, D12 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-908, D12 (ABE-Nr. 53601*02) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES                           e1*2007/46*1560*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8Jx18H2, ET32,5   9Jx18H2, ET30
110 bis 270      Mercedes E-Klasse      225/45R18         225/45R18                        A02) bis A10)
                 (S213, Kombi)                                                             A11) BF1) N235)
                                        235/45R18         235/45R18                        A01) bis A10)
                                                                                           A11) BF1) N245)
                                             245/45R18              245/45R18              A01) bis A10)
                                             K01)                                          A11) BF1)
                                             255/45R18              255/45R18              A01) bis A10)
                                             K01)                                          A11) BF1) GA2)
                                             245/45R18              275/40R18              A01) bis A10)
                                             K01)                                          A11) BF1)
Die Verwendung des Rades RC32-808, D12 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-908, D12 (ABE-Nr. 53601*02) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001045-G0-216
Anlage-Nr. :                FI6
Seite :                     4 / 10
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC32-808


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                            e1*2007/46*1909*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8Jx18H2, ET32,5   9Jx18H2, ET30
80 bis 139       Mercedes EQA, EQB      245/50R18         245/50R18                        A01) bis A10)
                                        K01) K120)                                         BF1)
                                        255/50R18         255/50R18                        A01) bis A10)
                                        K01) K120)                                         BF1)
Die Verwendung des Rades RC32-808, D12 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-908, D12 (ABE-Nr. 53601*02) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                            e1*2001/116*0480*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse      Hinterachse
                                         8Jx18H2, ET32,5  9Jx18H2, ET30
100 bis 243      Mercedes GLC            235/60R18        235/60R18                        A02) bis A10)
                 (X253, ohne                                                               A11) BF1)
                 Verbreiterung)          255/55R18        255/55R18                        A01) bis A10)
                                                                                           A11) BF1)
Die Verwendung des Rades RC32-808, D12 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-908, D12 (ABE-Nr. 53601*02) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                             e1*2001/116*0480*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse     Hinterachse
                                           8Jx18H2, ET32,5 9Jx18H2, ET30
120 bis 243      Mercedes GLC              235/60R18       235/60R18                       A02) bis A10)
                 (X253, mit Verbreiterung)                                                 A11) BF1)
                                           235/60R18 M+S   235/60R18 M+S                   A02) bis A10)
                                                                                           A11) BF1)
                                             255/55R18              255/55R18              A02) bis A10)
                                                                                           A11) BF1)
                                             235/60R18              255/55R18              A02) bis A10)
                                                                                           A11) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades RC32-808, D12 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-908, D12 (ABE-Nr. 53601*02) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001045-G0-216
Anlage-Nr. :                FI6
Seite :                     5 / 10
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC32-808


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                            e1*2001/116*0480*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse      Hinterachse
                                         8Jx18H2, ET32,5  9Jx18H2, ET30
100 bis 243      Mercedes GLC Coupe      235/60R18        235/60R18                        A02) bis A10)
                 (C253, ohne                                                               A11) BF1)
                 Radhausverbreiterungen 255/55R18         255/55R18                        A01) bis A10)
                 an Achse 2)                                                               A11) BF1)
                                         235/60R18        255/55R18                        A01) bis A10)
                                                                                           A11) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades RC32-808, D12 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-908, D12 (ABE-Nr. 53601*02) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                            e1*2001/116*0480*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse      Hinterachse
                                         8Jx18H2, ET32,5  9Jx18H2, ET30
100 bis 243      Mercedes GLC Coupe      235/60R18        235/60R18                        A02) bis A10)
                 (C253, mit                                                                A11) BF1)
                 Radhausverbreiterungen 235/60R18 M+S     235/60R18 M+S                    A02) bis A10)
                 an Achse 2)                                                               A11) BF1)
                                         255/55R18        255/55R18                        A02) bis A10)
                                                                                           A11) BF1)
                                             235/60R18              255/55R18              A02) bis A10)
                                                                                           A11) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades RC32-808, D12 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-908, D12 (ABE-Nr. 53601*02) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CGLC                           e1*2018/858*00186*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8Jx18H2, ET32,5  9Jx18H2, ET30
145 bis 198      Mercedes GLC             235/60R18        235/60R18                       A01) bis A10)
                 (X254, ohne                                                               A11e) BF1) E131) E133)
                 Verbreiterung, Mild-     235/60R18        255/55R18                       A01) bis A10)
                 Hybrid)                                                                   A11e) BF1) E131) E133)
Die Verwendung des Rades RC32-808, D12 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-908, D12 (ABE-Nr. 53601*02) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001045-G0-216
Anlage-Nr. :                FI6
Seite :                     6 / 10
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC32-808


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CGLC                           e1*2018/858*00186*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8Jx18H2, ET32,5  9Jx18H2, ET30
145 bis 198      Mercedes GLC             235/60R18        235/60R18                       A02) bis A10)
                 (X254, mit                                                                A11e) BF1) E131) E133)
                 Verbreiterung, Mild-     235/60R18        255/55R18                       A02) bis A10)
                 Hybrid)                                                                   A11e) BF1) E131) E133)
Die Verwendung des Rades RC32-808, D12 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-908, D12 (ABE-Nr. 53601*02) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CGLC                           e1*2018/858*00186*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8Jx18H2, ET32,5  9Jx18H2, ET30
145 bis 185      Mercedes GLC             235/60R18        255/55R18                       A02) bis A10)
                 (X254, mit                                                                A11f) BF1) E131) E133)
                 Verbreiterung, Plug-in-
                 Hybrid)
Die Verwendung des Rades RC32-808, D12 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-908, D12 (ABE-Nr. 53601*02) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
221                            e1*2001/116*0335*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8Jx18H2, ET32,5   9Jx18H2, ET30
150 bis 285      Mercedes S-Klasse,     235/45R18         235/45R18                        A02) bis A10)
                 Heckantrieb                                                               A11) BF1) E97a)
                 (W221)                 235/50R18         235/50R18                        A02) bis A10)
                                                                                           A11) BF1) E97a)
                                             245/45R18              245/45R18              A02) bis A10)
                                                                                           A11) BF1) E97a)
                                             255/45R18              255/45R18              A02) bis A10)
                                                                                           A11) BF1) E97a)
                                             235/45R18              255/45R18              A02) bis A10)
                                                                                           A11) BF1) E97a) V00)
                                             245/45R18              265/45R18              A01) bis A10)
                                                                                           A11) BF1) E97a) V00)
                                             255/45R18              275/45R18              A01) bis A10)
                                                                                           A11) BF1) E97a) V00)
Die Verwendung des Rades RC32-808, D12 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-908, D12 (ABE-Nr. 53601*02) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001045-G0-216
Anlage-Nr. :                FI6
Seite :                     7 / 10
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC32-808


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
221                            e1*2001/116*0335*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8Jx18H2, ET32,5   9Jx18H2, ET30
155 bis 285      Mercedes S-Klasse, 4-  235/45R18         235/45R18                        A02) bis A10)
                 MATIC                                                                     BF1) E97a)
                 (W221)                 235/50R18         235/50R18                        A02) bis A10)
                                                                                           BF1) E97a)
                                             245/45R18              245/45R18              A02) bis A10)
                                                                                           BF1) E97a)
                                             255/45R18              255/45R18              A02) bis A10)
                                                                                           BF1) E97a)
Die Verwendung des Rades RC32-808, D12 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-908, D12 (ABE-Nr. 53601*02) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
221                            e1*2001/116*0335*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8Jx18H2, ET32,5   9Jx18H2, ET30
150 bis 345      Mercedes S-Klasse      245/50R18         245/50R18                        A01) bis A10)
                 (W222, ab Modell 2014)                                                    A11) BF1) E98b) EB1) EB2)
                                        245/50R18 M+S     245/50R18 M+S                    A01) bis A10)
                                                                                           A11) BF1) E98b) EB1) EB2)
                                             255/45R18              255/45R18              A02) bis A10)
                                                                                           A11) BF1) E98b) EB1) EB2)
                                             255/45R18 M+S          255/45R18 M+S          A02) bis A10)
                                                                                           A11) BF1) E98b) EB1) EB2)
                                             245/50R18              275/45R18              A01) bis A10)
                                                                                           A11) BF1) E98b) EB1) EB2)
                                                                                           V00)
Die Verwendung des Rades RC32-808, D12 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-908, D12 (ABE-Nr. 53601*02) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
221                            e1*2001/116*0335*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8Jx18H2, ET32,5   9Jx18H2, ET30
270 bis 345      Mercedes S-Klasse      245/50R18         245/50R18                        A02) bis A10)
                 Coupe, Cabrio                                                             BF1) EB1)
                 (C217, A217)           255/45R18         255/45R18                        A02) bis A10)
                                                                                           BF1) EB1)
                                             245/50R18              275/45R18              A02) bis A10)
                                                                                           BF1) EB1)
                                             255/50R18              285/45R18              A01) bis A10)
                                                                                           BF1) EB1) G01) V00)
Die Verwendung des Rades RC32-808, D12 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-908, D12 (ABE-Nr. 53601*02) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001045-G0-216
Anlage-Nr. :                FI6
Seite :                     8 / 10
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC32-808


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
       mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
       müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und
       dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001045-G0-216
Anlage-Nr. :                FI6
Seite :                     9 / 10
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC32-808



A11e) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der
      Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

A11f) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Plug-in-Hybrid, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der
      Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm
       Anzugsmoment: 150 Nm

E97a) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
      Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die Zahlen `221` stehen.

E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
      Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.

E111a)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten,
      die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

E131) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung ausgerüstet sind.

E133) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Airmatic DC / Luftfederung Semiaktiv (SA-Code
      489).

EB1)   Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. 342x32 M4,46 mit belüfteter und gelochter Scheibe
         Ø342x32 mm
       • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW mit belüfteter Scheibe Ø320x24 mm

EB2)   Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 4-Kolben Festsattel mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø322x32 mm
       • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW mit belüfteter Scheibe Ø320x24 mm

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

GA2) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R17 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
       oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
       hinter der Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001045-G0-216
Anlage-Nr. :                FI6
Seite :                     10 / 10
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC32-808


K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
       oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
      der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ
     ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
     Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage FI6 mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ RC32-808 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

Geschäftsstelle Essen, 21.03.2023
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53601 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001142-C0-216
Anlage-Nr. :                FI6
Seite :                     1 / 11
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC32-908


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                 RC32-908
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                       Brock Alloy Wheels
Montageposition:                                     Hinterachse **)
Radausführung:                                             D12
Radausführungskennz.:                                   D12; Lk112
Radgröße:                                                9Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                        30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                  66,60 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                      930 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2250 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades RC32-908, D12 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp RC32-808, D12 (ABE-Nr. 52898*06)
an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
Gutachten für den Radtyp RC32-808, D12 (ABE-Nr. 52898*06) zu entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                           150 Nm
                Schaftlänge 45 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53601 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001142-C0-216
Anlage-Nr. :                FI6
Seite :                     2 / 11
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC32-908


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ECLS                         e1*2007/46*1818*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8Jx18H2, ET32,5   9Jx18H2, ET30
143 bis 270      Mercedes CLS           245/45R18 M+S     245/45R18 M+S                    A02) bis A10)
                                                          A94)                             A11) BF1)
                                        245/45R18         275/40R18                        A02) bis A10)
                                                          A94a)                            A11) BF1)
Die Verwendung des Rades RC32-908, D12 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-808, D12 (ABE-Nr. 52898*06) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC                             e1*2007/46*1666*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8Jx18H2, ET32,5  9Jx18H2, ET30
120 bis 220      Mercedes E-Klasse        235/45R18        235/45R18                       A02) bis A10)
                 (Coupe, Cabrio;                                                           A11) BF1)
                 Ausführungen mit         245/45R18        245/45R18                       A02) bis A10)
                 kleinsten Serienreifen                                                    A11) BF1)
                 ab 225/..)               255/45R18        255/45R18                       A01) bis A10)
                                                           K04) K133)                      A11) BF1)
                                          245/45R18        275/40R18                       A01) bis A10)
                                                           K02) K126) K133)                A11) BF1)
Die Verwendung des Rades RC32-908, D12 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-808, D12 (ABE-Nr. 52898*06) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC                             e1*2007/46*1666*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8Jx18H2, ET32,5  9Jx18H2, ET30
120 bis 270      Mercedes E-Klasse        245/45R18        245/45R18                       A02) bis A10)
                 (Coupe, Cabrio;                           N255)                           A11) BF1)
                 Ausführungen mit         255/45R18        255/45R18                       A01) bis A10)
                 kleinsten Serienreifen                    K04) K133) N265)                A11) BF1)
                 ab 245/..)               245/45R18        275/40R18                       A01) bis A10)
                                                           K02) K126) K133)                A11) BF1)
Die Verwendung des Rades RC32-908, D12 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-808, D12 (ABE-Nr. 52898*06) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53601 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001142-C0-216
Anlage-Nr. :                FI6
Seite :                     3 / 11
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC32-908


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
212                            e1*2001/116*0501*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8Jx18H2, ET32,5   9Jx18H2, ET30
110 bis 270      Mercedes E-Klasse      225/45R18         225/45R18                        A02) bis A10)
                 (W213, Limousine)                        M00) T95)                        A11) BF1) E111a) N235)
                                        235/45R18         235/45R18                        A01) bis A10)
                                                          K04)                             A11) BF1) E111a) N245)
                                        245/40R18         245/40R18                        A01) bis A10)
                                                          K04) N255) T97)                  A11) BF1) E111a)
                                        245/45R18         245/45R18                        A01) bis A10)
                                                          K04) N255)                       A11) BF1) E111a)
                                        255/45R18         255/45R18                        A01) bis A10)
                                                          K02) K26) K133)                  A11) BF1) E111a) GA2)
                                                          N265)
                                        215/50R18         265/40R18                        A01) bis A10)
                                                          K02) K133) N275)                 A11) BF1) E111a) V00)
                                        225/50R18         275/40R18                        A01) bis A10)
                                                          K02) K26) K133)                  A11) BF1) E111a) V00)
                                        235/45R18         265/40R18                        A01) bis A10)
                                                          K02) K133) N275)                 A11) BF1) E111a) V00)
                                        245/45R18         275/40R18                        A01) bis A10)
                                                          K02) K26) K133)                  A11) BF1) E111a)
Die Verwendung des Rades RC32-908, D12 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-808, D12 (ABE-Nr. 52898*06) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES                           e1*2007/46*1560*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8Jx18H2, ET32,5   9Jx18H2, ET30
110 bis 270      Mercedes E-Klasse      225/45R18         225/45R18                        A02) bis A10)
                 (S213, Kombi)                            M00) T95)                        A11) BF1) N235)
                                        235/45R18         235/45R18                        A01) bis A10)
                                                          K04) T98)                        A11) BF1) N245)
                                        245/45R18         245/45R18                        A01) bis A10)
                                                          K04) N255)                       A11) BF1)
                                        255/45R18         255/45R18                        A01) bis A10)
                                                          K02) K26) K133)                  A11) BF1) GA2)
                                                          N265)
                                        245/45R18         275/40R18                        A01) bis A10)
                                                          K02) K26) K133)                  A11) BF1)
Die Verwendung des Rades RC32-908, D12 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-808, D12 (ABE-Nr. 52898*06) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53601 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001142-C0-216
Anlage-Nr. :                FI6
Seite :                     4 / 11
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC32-908


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                            e1*2007/46*1909*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8Jx18H2, ET32,5   9Jx18H2, ET30
80 bis 139       Mercedes EQA, EQB      245/50R18         245/50R18                        A01) bis A10)
                                                          K02) M00)                        BF1)
                                        255/50R18         255/50R18                        A01) bis A10)
                                                          K02)                             BF1)
Die Verwendung des Rades RC32-908, D12 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-808, D12 (ABE-Nr. 52898*06) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                            e1*2001/116*0480*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse      Hinterachse
                                         8Jx18H2, ET32,5  9Jx18H2, ET30
100 bis 243      Mercedes GLC            235/60R18        235/60R18                        A02) bis A10)
                 (X253, ohne                              A94) M00)                        A11) BF1)
                 Verbreiterung)          255/55R18        255/55R18                        A01) bis A10)
                                                          K04)                             A11) BF1)
Die Verwendung des Rades RC32-908, D12 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-808, D12 (ABE-Nr. 52898*06) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                             e1*2001/116*0480*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse     Hinterachse
                                           8Jx18H2, ET32,5 9Jx18H2, ET30
120 bis 243      Mercedes GLC              235/60R18       235/60R18                       A02) bis A10)
                 (X253, mit Verbreiterung)                 A94) M00) N245)                 A11) BF1)
                                           235/60R18 M+S   235/60R18 M+S                   A02) bis A10)
                                                           A94) M00)                       A11) BF1)
                                           255/55R18       255/55R18                       A02) bis A10)
                                                                                           A11) BF1)
                                             235/60R18              255/55R18              A02) bis A10)
                                                                                           A11) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades RC32-908, D12 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-808, D12 (ABE-Nr. 52898*06) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53601 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001142-C0-216
Anlage-Nr. :                FI6
Seite :                     5 / 11
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC32-908


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                            e1*2001/116*0480*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse      Hinterachse
                                         8Jx18H2, ET32,5  9Jx18H2, ET30
100 bis 243      Mercedes GLC Coupe      235/60R18        235/60R18                        A02) bis A10)
                 (C253, ohne                              A94) M00)                        A11) BF1)
                 Radhausverbreiterungen 255/55R18         255/55R18                        A01) bis A10)
                 an Achse 2)                              K04)                             A11) BF1)
                                         235/60R18        255/55R18                        A01) bis A10)
                                                          K04)                             A11) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades RC32-908, D12 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-808, D12 (ABE-Nr. 52898*06) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                            e1*2001/116*0480*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse      Hinterachse
                                         8Jx18H2, ET32,5  9Jx18H2, ET30
100 bis 243      Mercedes GLC Coupe      235/60R18        235/60R18                        A02) bis A10)
                 (C253, mit                               A94a) M00) N245)                 A11) BF1)
                 Radhausverbreiterungen 235/60R18 M+S     235/60R18 M+S                    A02) bis A10)
                 an Achse 2)                              A94a) M00)                       A11) BF1)
                                         255/55R18        255/55R18                        A02) bis A10)
                                                                                           A11) BF1)
                                             235/60R18              255/55R18              A02) bis A10)
                                                                                           A11) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades RC32-908, D12 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-808, D12 (ABE-Nr. 52898*06) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CGLC                           e1*2018/858*00186*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8Jx18H2, ET32,5  9Jx18H2, ET30
145 bis 198      Mercedes GLC             235/60R18        235/60R18                       A01) bis A10)
                 (X254, ohne                               A94) K04) M00)                  A11e) BF1) E131) E133)
                 Verbreiterung, Mild-     235/60R18        255/55R18                       A01) bis A10)
                 Hybrid)                                   A94) K02)                       A11e) BF1) E131) E133)
Die Verwendung des Rades RC32-908, D12 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-808, D12 (ABE-Nr. 52898*06) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53601 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001142-C0-216
Anlage-Nr. :                FI6
Seite :                     6 / 11
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC32-908


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CGLC                           e1*2018/858*00186*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8Jx18H2, ET32,5  9Jx18H2, ET30
145 bis 198      Mercedes GLC             235/60R18        235/60R18                       A02) bis A10)
                 (X254, mit                                A94) M00)                       A11e) BF1) E131) E133)
                 Verbreiterung, Mild-     235/60R18        255/55R18                       A02) bis A10)
                 Hybrid)                                   A94)                            A11e) BF1) E131) E133)
Die Verwendung des Rades RC32-908, D12 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-808, D12 (ABE-Nr. 52898*06) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CGLC                           e1*2018/858*00186*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8Jx18H2, ET32,5  9Jx18H2, ET30
145 bis 185      Mercedes GLC             235/60R18        255/55R18                       A02) bis A10)
                 (X254, mit                                A94)                            A11f) BF1) E131) E133)
                 Verbreiterung, Plug-in-
                 Hybrid)
Die Verwendung des Rades RC32-908, D12 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-808, D12 (ABE-Nr. 52898*06) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
221                            e1*2001/116*0335*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8Jx18H2, ET32,5   9Jx18H2, ET30
150 bis 285      Mercedes S-Klasse,     235/45R18         235/45R18                        A02) bis A10)
                 Heckantrieb                                                               A11) BF1) E97a)
                 (W221)                 235/50R18         235/50R18                        A02) bis A10)
                                                          M00)                             A11) BF1) E97a)
                                        245/45R18         245/45R18                        A02) bis A10)
                                                                                           A11) BF1) E97a)
                                             255/45R18              255/45R18              A02) bis A10)
                                                                                           A11) BF1) E97a)
                                             235/45R18              255/45R18              A02) bis A10)
                                                                                           A11) BF1) E97a) V00)
                                             245/45R18              265/45R18              A01) bis A10)
                                                                    K04) K83)              A11) BF1) E97a) V00)
                                             255/45R18              275/45R18              A01) bis A10)
                                                                    K02) K83)              A11) BF1) E97a) V00)
Die Verwendung des Rades RC32-908, D12 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-808, D12 (ABE-Nr. 52898*06) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53601 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001142-C0-216
Anlage-Nr. :                FI6
Seite :                     7 / 11
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC32-908


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
221                            e1*2001/116*0335*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8Jx18H2, ET32,5   9Jx18H2, ET30
155 bis 285      Mercedes S-Klasse, 4-  235/45R18         235/45R18                        A02) bis A10)
                 MATIC                                                                     BF1) E97a)
                 (W221)                 235/50R18         235/50R18                        A02) bis A10)
                                                          M00)                             BF1) E97a)
                                        245/45R18         245/45R18                        A02) bis A10)
                                                                                           BF1) E97a)
                                             255/45R18              255/45R18              A02) bis A10)
                                                                                           BF1) E97a)
Die Verwendung des Rades RC32-908, D12 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-808, D12 (ABE-Nr. 52898*06) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
221                            e1*2001/116*0335*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8Jx18H2, ET32,5   9Jx18H2, ET30
150 bis 345      Mercedes S-Klasse      245/50R18         245/50R18                        A01) bis A10)
                 (W222, ab Modell 2014)                   K04) M00) N255)                  A11) BF1) E98b) EB1) EB2)
                                        245/50R18 M+S     245/50R18 M+S                    A01) bis A10)
                                                          K04) M00)                        A11) BF1) E98b) EB1) EB2)
                                        255/45R18         255/45R18                        A02) bis A10)
                                                          N265)                            A11) BF1) E98b) EB1) EB2)
                                        255/45R18 M+S     255/45R18 M+S                    A02) bis A10)
                                                                                           A11) BF1) E98b) EB1) EB2)
                                             245/50R18              275/45R18              A01) bis A10)
                                                                    K04)                   A11) BF1) E98b) EB1) EB2)
                                                                                           V00)
Die Verwendung des Rades RC32-908, D12 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-808, D12 (ABE-Nr. 52898*06) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
221                            e1*2001/116*0335*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8Jx18H2, ET32,5   9Jx18H2, ET30
270 bis 345      Mercedes S-Klasse      245/50R18         245/50R18                        A02) bis A10)
                 Coupe, Cabrio                            M00)                             BF1) EB1)
                 (C217, A217)           255/45R18         255/45R18                        A02) bis A10)
                                                          A94a)                            BF1) EB1)
                                        245/50R18         275/45R18                        A02) bis A10)
                                                                                           BF1) EB1)
                                             255/50R18              285/45R18              A01) bis A10)
                                                                    K04) K125)             BF1) EB1) G01) V00)
Die Verwendung des Rades RC32-908, D12 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-808, D12 (ABE-Nr. 52898*06) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53601 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001142-C0-216
Anlage-Nr. :                FI6
Seite :                     8 / 11
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC32-908


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
       mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
       müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und
       dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53601 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001142-C0-216
Anlage-Nr. :                FI6
Seite :                     9 / 11
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC32-908



A11e) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der
      Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

A11f) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Plug-in-Hybrid, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der
      Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
       nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm
       Anzugsmoment: 150 Nm

E97a) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
      Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die Zahlen `221` stehen.

E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
      Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.

E111a)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten,
      die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

E131) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung ausgerüstet sind.

E133) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Airmatic DC / Luftfederung Semiaktiv (SA-Code
      489).

EB1)   Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. 342x32 M4,46 mit belüfteter und gelochter Scheibe
         Ø342x32 mm
       • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW mit belüfteter Scheibe Ø320x24 mm

EB2)   Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 4-Kolben Festsattel mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø322x32 mm
       • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW mit belüfteter Scheibe Ø320x24 mm

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

GA2) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R17 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53601 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001142-C0-216
Anlage-Nr. :                FI6
Seite :                     10 / 11
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC32-908


K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
       oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
       hinter der Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
       oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K26)   An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
       10 mm aufzuweiten.

K83)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhausausschnittkanten sind im gesamten Bereich zum hinteren Stoßfänger
          komplett um- und eng anzulegen,
       • die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech) ist im Bereich der Stoßfängeroberkante
          komplett bis zur Schraube zu kürzen.

K125) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
      erforderlich:
      • die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante ist bis zum
         Befestigungsniet auszuschneiden,
      • die hinter der Ausbuchtung befindliche Kunststoffverstärkung des Stoßfängers ist um 10 mm
         zu kürzen

K126) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
      erforderlich:
      • die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist bis zum
         Befestigungsniet auszuschneiden
      • die hinter der Ausbuchtung befindliche Kunststoffverstärkung des Stoßfängers ist um 10 mm
         zu kürzen
      • die hinter der Ausbuchtung befindliche Blechkante ist um 10 mm zu kürzen

K133) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
      erforderlich:
      • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100mm über dem Schweller bis zur
         Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu verkleben,
      • die Radhauskante ist im Bereich 45° vor Radmitte bis zur Stoßfängerkante umzulegen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ
     ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
     Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53601 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001142-C0-216
Anlage-Nr. :                FI6
Seite :                     11 / 11
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC32-908


N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T97)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage FI6 mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ RC32-908 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

Geschäftsstelle Essen, 21.03.2023