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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54189 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001214-D0-216
               Anlage-Nr. :                7
               Seite :                     1/8
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  RC34-606


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                  RC34-606
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                       Brock Alloy Wheels
               Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                             M41
               Radausführungskennz.:                            RC34-606-1; M41; Lk100
               Radgröße:                                                6Jx16H2
               Rad-Einpresstiefe:                                        45 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                     100 mm
               Lochzahl:                                                    4
§22 54189*03




               Mittenlochdurchmesser:                                   54,10 mm
               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                            ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                      520 kg
                Reifenabrollumfang:                                      1950 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   HYUNDAI

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                 110 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54189 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001214-D0-216
               Anlage-Nr. :                7
               Seite :                     2/8
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  RC34-606


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               MC                             e4*2001/116*0103*..
               MCT                            e4*2001/116*0110*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               71 bis 82       Hyundai Accent          175/50R16                         A02) bis A10)
                                                                                         BF1)
                                                       185/50R16

                                                       195/45R16


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               BC3                            e5*2007/46*0121*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               58 bis 88       Hyundai Bayon           185/60R16                         A02) bis A10)
                               (Serien Reifen          A93)                              A11) BF1) E57)
                               185/65R15, 195/55R16
§22 54189*03




                               oder 215/45R17)         195/50R16
                                                       A01) A93) G01)

                                                       195/55R16
                                                       A93)

                                                       205/50R16
                                                       A93)

                                                       205/55R16
                                                       A93)

                                                       215/50R16
                                                       A93a)

                                                       225/50R16
                                                       A01) K01)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               TB                            e4*98/14*0066*..
               TBI                           e4*2001/116*0123*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               46 bis 81       Hyundai Getz           165/50R16                          A02) bis A10)
                                                      N175) T77)                         BF1)

                                                       175/50R16

                                                       195/45R16
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54189 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001214-D0-216
               Anlage-Nr. :                7
               Seite :                     3/8
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  RC34-606


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               IA                              e11*2007/46*1008*..
               IA                              e5*2007/46*1086*..
               IA-HME                          e13*2007/46*1602*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               49 bis 64       Hyundai I10              175/50R16                         A02) bis A10)
                               (mit kleinsten                                             BF1)
                               Serienreifen 175/..)     195/45R16


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               PA                              e4*2001/116*0131*..
               PAG                             e11*2001/116*0357*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               49 bis 63       Hyundai i10, i10LPG      165/45R16                         A02) bis A10)
                                                                                          BF1) G3Z) N175) T74)
§22 54189*03




               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               AC3                             e5*2007/46*0090*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               46 bis 62       Hyundai i10, i10 N-Line 175/50R16                          A02) bis A10)
                                                                                          A93) BF1) EF0)
                                                        195/45R16


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               PB                            e11*2001/116*0333*..
               PBT                           e11*2007/46*0129*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55 bis 94       Hyundai i20           175/55R16                            A02) bis A10)
                                                     N185) T80)                           BF1) S08)

                                                        185/50R16
                                                        A93a)

                                                        195/50R16
                                                        A01) K01) K04)
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               Nr. :                       RA-001214-D0-216
               Anlage-Nr. :                7
               Seite :                     4/8
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  RC34-606


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               GB                              e11*2007/46*1600*..
               GB                              e5*2007/46*1087*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 88       Hyundai I20 Active       185/55R16                          A02) bis A10)
                               (3-/5-Türer,                                                BF1)
                               Fahrzeugausführungen 195/50R16
                               die serienmäßig AUCH
                               mit 16- oder 17-Zoll     195/55R16
                               Reifen ausgerüstet sind A01) K59)
                               oder diese in den COC
                               Papieren eingetragen     205/50R16
                               haben)                   A01) K14) K59) K60)


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               GB                               e11*2007/46*1600*..
               GB                               e5*2007/46*1087*..
§22 54189*03




               GB-HME                           e13*2007/46*1603*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55 bis 88       Hyundai I20, I20 Coupe 185/55R16                            A02) bis A10)
                               (3-/5-Türer,                                                BF1)
                               Fahrzeugausführungen 185/60R16
                               die serienmäßig NUR       A01) G01)
                               mit 15 Zoll Reifen
                               ausgerüstet sind)         195/50R16

                                                        195/55R16

                                                        205/50R16
                                                        A01) K01)


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               GB                               e11*2007/46*1600*..
               GB                               e5*2007/46*1087*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 88       Hyundai I20 Active        185/55R16                         A02) bis A10)
                               (3-/5-Türer,                                                BF1)
                               Fahrzeugausführungen 195/50R16
                               die serienmäßig NUR
                               mit 15 Zoll Reifen        195/55R16
                               ausgerüstet sind)         A01) K59)

                                                        205/50R16
                                                        A01) K14) K59) K60)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54189 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001214-D0-216
               Anlage-Nr. :                7
               Seite :                     5/8
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  RC34-606


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               BC3                           e5*2007/46*0121*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               58 bis 88       Hyundai i20            185/55R16                          A02) bis A10)
                                                                                         A11) A93) BF1)
                                                       185/60R16

                                                       195/55R16

                                                       205/50R16

                                                       215/50R16
                                                       A01) K01)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
§22 54189*03




                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54189 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001214-D0-216
               Anlage-Nr. :                7
               Seite :                     6/8
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  RC34-606


               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.
§22 54189*03




               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               E57)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße 185/65R15,
                      195/55R16 oder 215/45R17 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                      des Fahrzeuges zugelassensind.

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                      Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                      Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G3Z) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 165/60R14,
                    175/50R15, 175/60R14 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54189 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001214-D0-216
               Anlage-Nr. :                7
               Seite :                     7/8
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  RC34-606



               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K14)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
                      Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
                      kürzen.
§22 54189*03




               K59)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
                      der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.

               K60)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
                      der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.

               N175) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 175/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N185) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 185/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               S08)   An Achse 1 sind die auf der Radanlagefläche überstehenden Kreuzschlitzschrauben zu
                      entfernen.

               T74)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 750 kg bei LI 74 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 375 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T77)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 824 kg bei LI 77 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 412 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T80)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 900 kg bei LI 80 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 450 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54189 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001214-D0-216
               Anlage-Nr. :                7
               Seite :                     8/8
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  RC34-606


               Die Anlage 7 mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ RC34-606 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 19.09.2024
§22 54189*03
						
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