Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54189 nach §22 StVZO Nr. : RA-001214-A0-216 Anlage-Nr. : 7b Seite : 1/6 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-606 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: RC34-606 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Brock Alloy Wheels Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: M41 Radausführungskennz.: RC34-606-1; M41; Lk100 Radgröße: 6Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 54,10 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 520 kg Reifenabrollumfang: 1950 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: SUZUKI Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25 90 Nm BF2 1+2 Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25 110 Nm BF3 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, ZP-440F 110 Nm Schaftlänge 28 mm Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54189 nach §22 StVZO Nr. : RA-001214-A0-216 Anlage-Nr. : 7b Seite : 2/6 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-606 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): EW e6*2007/46*0177*.. FW e6*2007/46*0176*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 82 Suzuki Baleno 175/55R16 A02) bis A10) BF1) 175/60R16 A01) K13) 185/50R16 185/55R16 195/50R16 205/50R16 A01) K13) K25) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): LF e6*2007/46*0119*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 Suzuki Celerio 165/45R16 A02) bis A10) A93a) BF2) 165/50R16 A01) K03) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): MH e4*2001/116*0070*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 73 Suzuki Ignis 195/45R16 A02) bis A10) (Nur Frontantrieb) BF3) E19a) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): EX e4*2001/116*0130*.. EX e4*2007/46*0283*.. EX-2 e50*2007/46*0004*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 48 bis 69 Suzuki Splash, Splash 175/50R16 A02) bis A10) LPG BF3) 175/55R16 185/50R16 195/45R16 195/50R16 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54189 nach §22 StVZO Nr. : RA-001214-A0-216 Anlage-Nr. : 7b Seite : 3/6 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-606 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FZ e4*2007/46*0198*.. FZ e4*2007/46*0294*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 69 Suzuki Swift 175/55R16 A02) bis A10) BF2) 175/60R16 185/50R16 185/55R16 195/50R16 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): NZ e4*2007/46*0155*.. NZ e4*2007/46*0293*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 69 Suzuki Swift 175/55R16 A02) bis A10) BF3) 175/60R16 185/50R16 185/55R16 195/50R16 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): EZ e4*2001/116*0102*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 68 bis 75 Suzuki Swift, Suzuki Swift 175/50R16 A02) bis A10) LPG A93) BF2) 185/50R16 195/45R16 A93) 195/50R16 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54189 nach §22 StVZO Nr. : RA-001214-A0-216 Anlage-Nr. : 7b Seite : 4/6 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-606 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): MZ e11*2007/46*0051*.. MZ e4*2001/116*0090*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 75 Suzuki Swift, Suzuki Swift 175/50R16 A02) bis A10) LPG A93) BF3) 185/50R16 195/45R16 A93) 195/50R16 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AZ e4*2007/46*1205*.. RZ e4*2007/46*1206*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 61 bis 82 Suzuki Swift 175/55R16 A02) bis A10) A93) A11) BF1) 175/60R16 A93) 185/50R16 A93) 185/55R16 A93) 195/50R16 A93) 205/50R16 A93a) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54189 nach §22 StVZO Nr. : RA-001214-A0-216 Anlage-Nr. : 7b Seite : 5/6 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-606 A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25 Anzugsmoment: 90 Nm Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54189 nach §22 StVZO Nr. : RA-001214-A0-216 Anlage-Nr. : 7b Seite : 6/6 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-606 BF2) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25 Anzugsmoment: 110 Nm BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: ZP-440F Anzugsmoment: 110 Nm E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. Die Anlage 7b mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ RC34-606 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Geschäftsstelle Essen, 02.12.2021