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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54189 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001214-D0-216
               Anlage-Nr. :                7b
               Seite :                     1/7
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  RC34-606


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                  RC34-606
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                       Brock Alloy Wheels
               Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                             M41
               Radausführungskennz.:                            RC34-606-1; M41; Lk100
               Radgröße:                                                6Jx16H2
               Rad-Einpresstiefe:                                        45 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                     100 mm
               Lochzahl:                                                    4
§22 54189*03




               Mittenlochdurchmesser:                                   54,10 mm
               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                            ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                      520 kg
                Reifenabrollumfang:                                      1950 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   SUZUKI

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                                90 Nm
               BF2       1+2 Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                                110 Nm
               BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                         ZP-440F     110 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               BF4       1+2 Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                               120 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54189 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001214-D0-216
               Anlage-Nr. :                7b
               Seite :                     2/7
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  RC34-606


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               EW                            e6*2007/46*0177*..
               FW                            e6*2007/46*0176*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 82       Suzuki Baleno          175/55R16                           A02) bis A10)
                                                                                          BF1)
                                                        175/60R16
                                                        A01) K13)

                                                        185/50R16

                                                        185/55R16
                                                        ECE)

                                                        195/50R16

                                                        205/50R16
                                                        A01) K13) K25)
§22 54189*03




               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               LF                             e6*2007/46*0119*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               50              Suzuki Celerio          165/45R16                          A02) bis A10)
                                                       A93a)                              BF2)

                                                        165/50R16
                                                        A01) K03)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               MH                              e4*2001/116*0070*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               51 bis 73       Suzuki Ignis             195/45R16                         A02) bis A10)
                               (Nur Frontantrieb)                                         BF3) E19a)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               EX                              e4*2001/116*0130*..
               EX                              e4*2007/46*0283*..
               EX-2                            e50*2007/46*0004*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               48 bis 69       Suzuki Splash, Splash    175/50R16                         A02) bis A10)
                               LPG                                                        BF3)
                                                        175/55R16

                                                        185/50R16

                                                        195/45R16

                                                        195/50R16
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54189 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001214-D0-216
               Anlage-Nr. :                7b
               Seite :                     3/7
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  RC34-606


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               FZ                            e4*2007/46*0198*..
               FZ                            e4*2007/46*0294*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 69       Suzuki Swift           175/55R16                             A02) bis A10)
                                                                                            BF2)
                                                        175/60R16

                                                        185/50R16

                                                        185/55R16
                                                        ECE)

                                                        195/50R16


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               NZ                            e4*2007/46*0155*..
§22 54189*03




               NZ                            e4*2007/46*0293*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55 bis 69       Suzuki Swift           175/55R16                             A02) bis A10)
                                                                                            BF3)
                                                        175/60R16

                                                        185/50R16

                                                        185/55R16
                                                        ECE)

                                                        195/50R16


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               EZ                              e4*2001/116*0102*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
               68 bis 75       Suzuki Swift, Suzuki Swift 175/50R16                         A02) bis A10)
                               LPG                        A93)                              BF2)

                                                        185/50R16

                                                        195/45R16
                                                        A93)

                                                        195/50R16
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54189 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001214-D0-216
               Anlage-Nr. :                7b
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               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  RC34-606


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               MZ                              e11*2007/46*0051*..
               MZ                              e4*2001/116*0090*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
               51 bis 75       Suzuki Swift, Suzuki Swift 175/50R16                         A02) bis A10)
                               LPG                        A93)                              BF3)

                                                        185/50R16

                                                        195/45R16
                                                        A93)

                                                        195/50R16


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               AZ                            e4*2007/46*1205*..
               RZ                            e4*2007/46*1206*..
§22 54189*03




               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               61 bis 82       Suzuki Swift           175/55R16                             A02) bis A10)
                                                      A93)                                  A11) BF1)

                                                        175/60R16
                                                        A93)

                                                        185/50R16
                                                        A93)

                                                        185/55R16
                                                        A93) ECE)

                                                        195/50R16
                                                        A93)

                                                        205/50R16
                                                        A93a)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54189 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001214-D0-216
               Anlage-Nr. :                7b
               Seite :                     5/7
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  RC34-606


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               UZ                             e6*2018/858*00307*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               61              Suzuki Swift            175/55R16                         A02) bis A10)
                               (Frontantrieb)          A93) N185)                        BF4)

                                                       175/55R16 M+S
                                                       A93)

                                                       185/50R16
                                                       A93)

                                                       185/55R16
                                                       A93) ECE)

                                                       195/50R16
                                                       A93)

                                                       205/50R16
§22 54189*03




                                                       A93a)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54189 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001214-D0-216
               Anlage-Nr. :                7b
               Seite :                     6/7
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  RC34-606


               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
§22 54189*03




                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
                      Anzugsmoment: 90 Nm

               BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZP-440F
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               BF4)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
                      Anzugsmoment: 120 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54189 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001214-D0-216
               Anlage-Nr. :                7b
               Seite :                     7/7
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  RC34-606



               E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.

               ECE) Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-
                    Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist
                    (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
                      Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
                      kürzen.
§22 54189*03




               K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
                      mm aufzuweiten.

               N185) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 185/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               Die Anlage 7b mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ RC34-606 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 19.09.2024