Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-001990
Gutachten Nr. : CE-000309-A0-216 Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 1/2
Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Typ : RC34-656
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: RC34-656
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Brock Alloy Wheels
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: R10
Artikel- oder Katalog-Nr: 3346 05
Radgröße: 6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 37 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 60,10 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 550 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : RENAULT
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
RJA Serien-Radschraube M12x1,5 - 120 Nm
Schaftlänge 24,5 mm, Kegel 60°
Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-001990
Gutachten Nr. : CE-000309-A0-216 Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 2/2
Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Typ : RC34-656
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
RJA e2*2007/46*0676*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 103 Renault Clio 195/55R16 A03)A05)A06)A10)
(LIM. SCHRÄGHECK 5T.) A11)
Auflagen und Hinweise
A03) Die Räder dürfen nur an Fahrzeugvarianten / -Versionen verwendet werden, bei denen die
Raddimension als Serienradgröße im COC-Papier genannt ist, und nur in Verbindung mit
der dort genannten Serienreifengröße.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Verwendbarkeit von
Schneeketten ist der Betriebsanleitung des Fahrzeugs zu entnehmen oder wird durch eine
Auflage im Gutachten erlaubt.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Räder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-,
dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter
P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.
Die Anlage Nr. 4a mit den Blättern 1 bis 2 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Räder Typ RC34-656 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 05.10.2021