Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53931 nach §22 StVZO Nr. : RA-001202-A0-216 Anlage-Nr. : 7a Seite : 1/6 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-656 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: RC34-656 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Brock Alloy Wheels Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: M41 Radausführungskennz.: RC34-656-1; M41; Lk100 Radgröße: 6½Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 54,10 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 550 kg Reifenabrollumfang: 2100 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: HYUNDAI Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 110 Nm Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): MC e4*2001/116*0103*.. MCT e4*2001/116*0110*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 71 bis 82 Hyundai Accent 195/45R16 A02) bis A10) BF1) 205/45R16 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53931 nach §22 StVZO Nr. : RA-001202-A0-216 Anlage-Nr. : 7a Seite : 2/6 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-656 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): BC3 e5*2007/46*0121*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 62 bis 88 Hyundai Bayon 185/60R16 A02) bis A10) (Serien Reifen A93) A11) BF1) E57) 185/65R15, 195/55R16 oder 215/45R17) 195/50R16 A01) A93) G01) 195/55R16 A93) 205/50R16 A93) 205/55R16 A93) 215/50R16 225/50R16 A01) K01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): TB e4*98/14*0066*.. TBI e4*2001/116*0123*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 46 bis 81 Hyundai Getz 195/40R16 A02) bis A10) BF1) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): IA e11*2007/46*1008*.. IA e5*2007/46*1086*.. IA-HME e13*2007/46*1602*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 49 bis 64 Hyundai I10 195/45R16 A02) bis A10) (mit kleinsten BF1) Serienreifen 175/..) 205/45R16 A01) K01) K04) K13) K25) K28) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AC3 e5*2007/46*0090*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 49 bis 74 Hyundai i10, i10 N-Line 195/45R16 A02) bis A10) A93) BF1) 205/45R16 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53931 nach §22 StVZO Nr. : RA-001202-A0-216 Anlage-Nr. : 7a Seite : 3/6 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-656 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): PB e11*2001/116*0333*.. PBT e11*2007/46*0129*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 94 Hyundai i20 185/50R16 A01) bis A10) A93a) BF1) K01) K04) S08) 195/50R16 205/45R16 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GB e11*2007/46*1600*.. GB e5*2007/46*1087*.. GB-HME e13*2007/46*1603*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 88 Hyundai I20, I20 Coupe 185/55R16 A02) bis A10) (3-/5-Türer, BF1) Fahrzeugausführungen 185/60R16 die serienmäßig AUCH A01) G01) mit 16- oder 17-Zoll Reifen ausgerüstet sind 195/50R16 oder diese in den COC A01) K01) Papieren eingetragen haben) 195/55R16 A01) K01) 205/50R16 A01) K01) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GB e11*2007/46*1600*.. GB e5*2007/46*1087*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 88 Hyundai I20 Active 185/55R16 A02) bis A10) (3-/5-Türer, BF1) Fahrzeugausführungen 195/50R16 die serienmäßig AUCH mit 16- oder 17-Zoll Reifen ausgerüstet sind oder diese in den COC Papieren eingetragen haben) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53931 nach §22 StVZO Nr. : RA-001202-A0-216 Anlage-Nr. : 7a Seite : 4/6 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-656 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GB e11*2007/46*1600*.. GB e5*2007/46*1087*.. GB-HME e13*2007/46*1603*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 88 Hyundai I20, I20 Coupe 185/55R16 A02) bis A10) (3-/5-Türer, BF1) Fahrzeugausführungen 185/60R16 die serienmäßig NUR A01) G01) mit 15 Zoll Reifen ausgerüstet sind) 195/50R16 A01) K01) 195/55R16 A01) K01) 205/50R16 A01) K01) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GB e11*2007/46*1600*.. GB e5*2007/46*1087*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 88 Hyundai I20 Active 185/55R16 A02) bis A10) (3-/5-Türer, BF1) Fahrzeugausführungen 195/50R16 die serienmäßig NUR mit 15 Zoll Reifen ausgerüstet sind) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): BC3 e5*2007/46*0121*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 62 bis 88 Hyundai i20 185/55R16 A02) bis A10) A93) A11) BF1) 185/60R16 A93) 195/55R16 A93) 205/50R16 A01) A93) K01) 215/50R16 A01) A93a) K01) K04) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53931 nach §22 StVZO Nr. : RA-001202-A0-216 Anlage-Nr. : 7a Seite : 5/6 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-656 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53931 nach §22 StVZO Nr. : RA-001202-A0-216 Anlage-Nr. : 7a Seite : 6/6 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-656 A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 Anzugsmoment: 110 Nm E57) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße 185/65R15, 195/55R16 oder 215/45R17 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassensind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. S08) An Achse 1 sind die auf der Radanlagefläche überstehenden Kreuzschlitzschrauben zu entfernen. Die Anlage 7a mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ RC34-656 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Geschäftsstelle Essen, 05.10.2021