Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54064 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001200-A0-216
Anlage-Nr. :                1b
Seite :                     1/6
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC34-657


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

 Radtyp:                                                 RC34-657
 Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
 Handelsmarke:                                       Brock Alloy Wheels
 Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
 Radausführung:                                              PS
 Radausführungskennz.:                             RC34-657-1; PS; Lk108
 Radgröße:                                               6½Jx17H2
 Rad-Einpresstiefe:                                        20 mm
 Lochkreisdurchmesser:                                    108 mm
 Lochzahl:                                                    4
 Mittenlochdurchmesser:                                  65,10 mm
 Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
 Zentrierring:                                           ohne Ring
 geprüfte Radlast: *)                                      550 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2100 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   PEUGEOT

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                        Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Flachbund, beweglich,                               110 Nm
                Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 36 mm
BF2       1+2 Serien-Radschraube, Flachbund, beweglich,                               120 Nm
                Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 36 mm
BF3       1+2 bei Serien-Leichtmetallrad:                                             110 Nm
                Serien-Radschraube M12x1,25 Schaftlänge 36 mm, Flachbund,
                beweglich
                bei Serien-Stahlrad:
                Radschraube M12x1,25 Schaftlänge 36 mm, Flachbund,
                beweglich(VPE03)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54064 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001200-A0-216
Anlage-Nr. :                1b
Seite :                     2/6
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC34-657


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
K*****                         e2*2001/116*0300*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 80       Peugeot 1007            185/45R17                           A02) bis A10)
                                                                            BF3)
                                         195/40R17



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
W                              e11*2001/116*0352*..
W                              e2*2007/46*0072*..
W*****                         e2*2001/116*0340*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 128      Peugeot 207             185/50R17                           A02) bis A10)
                                        N195)                               BF3)

                                         195/45R17
                                         T85)

                                         195/50R17
                                         G7E)

                                         205/45R17

                                         205/50R17
                                         G7E)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
C                                e2*2007/46*0070*..
C                                e2*2007/46*0071*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 115      Peugeot 208               185/50R17                         A02) bis A10)
                (3- und 5-türer)          A01) K25) K98) N195)              BF1) EF0)

                                         195/45R17

                                         205/45R17
                                         A01) K25) K98)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
U                               e2*2007/46*0639*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 96       Peugeot 208              195/45R17                          A01) bis A10)
                (außer Elektro)                                             BF1) EF0) K03) K04)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
U                              e2*2007/46*0639*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
26 bis 57       Peugeot e-208           195/45R17                           A02) bis A10)
                                                                            BF1)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54064 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001200-A0-216
Anlage-Nr. :                1b
Seite :                     3/6
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC34-657


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
C                              e2*2007/46*0070*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 96       Peugeot 2008            205/45R17                          A02) bis A10)
                (ohne                   A93a)                              BF1)
                Radhausverbreiterungen)
                                        205/50R17
                                        GH8)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
C                              e2*2007/46*0070*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 96       Peugeot 2008            195/50R17                          A02) bis A10)
                (mit                    GH8) N205)                         BF1)
                Radhausverbreiterungen)
                                        205/45R17
                                        A93a)

                                         205/50R17
                                         GH8)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
4                              e2*2001/116*0362*..
4                              e2*2007/46*0101*..
4*****                         e2*2001/116*0362*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 120      Peugeot 308             205/45R17                          A02) bis A10)
                                        T88)                               BF2) EF0)

                                         205/50R17
                                         ER2)

                                         215/50R17
                                         A01) ER1) G6L) K88)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
7                               e2*2001/116*0365*..
7                               e2*2007/46*0001*..
7*****                          e2*2001/116*0365*..
B9                              N128
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 88       Peugeot Partner          205/50R17                         A02) bis A10)
                                         ER2)                              BF3) E55)

                                         215/50R17
                                         A01) ER1) GC4) K03) K15)



Auflagen und Hinweise
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54064 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001200-A0-216
Anlage-Nr. :                1b
Seite :                     4/6
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC34-657

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Flachbund, beweglich, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 36 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54064 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001200-A0-216
Anlage-Nr. :                1b
Seite :                     5/6
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC34-657

       Anzugsmoment: 110 Nm

BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Flachbund, beweglich, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 36 mm
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       bei Serienausstattung Leichtmetallrad:
       Serien-Radschraube, Flachbund, beweglich, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 36 mm
       Anzugsmoment: 110 Nm
       bei Serienausstattung Stahlrad:
       Radschraube, Flachbund, beweglich, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 36 mm (VPE03)
       Anzugsmoment: 110 Nm

E55)   Nicht geprüft an Fahrzeugen mit Elektro-Antrieb.

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
       einer Achslast von 1160 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
       Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER2)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
       einer Achslast von 1180 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
       Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G6L)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/55R16 ausgerüstet oder
       diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
       Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
       und G01) zu beachten.

G7E)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/55R16 ausgerüstet oder
       diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
       Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
       und G01) zu beachten.

GC4) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/70R15,
     195/70R15C, 205/65R15, 215/50R17, 215/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser
     Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GH8) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
     195/65R15, 205/50R17, 205/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
     den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54064 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001200-A0-216
Anlage-Nr. :                1b
Seite :                     6/6
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC34-657

       in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
       bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
       mm aufzuweiten.

K88)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhauskante ist im Bereich von 150 mm vor und hinter der Radmitte umzulegen,
       • der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen

K98)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende
       Maßnahmen erforderlich:
       • die Radhauskante ist im Bereich 30° vor bis 20° hinter Radmitte umzulegen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 1b mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ RC34-657 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

Geschäftsstelle Essen, 20.09.2021