Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54064 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001200-A0-216
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 1/6
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC34-657
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: RC34-657
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Brock Alloy Wheels
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: PS
Radausführungskennz.: RC34-657-1; PS; Lk108
Radgröße: 6½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 20 mm
Lochkreisdurchmesser: 108 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 65,10 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 550 kg
Reifenabrollumfang: 2100 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: PEUGEOT
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Serien-Radschraube, Flachbund, beweglich, 110 Nm
Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 36 mm
BF2 1+2 Serien-Radschraube, Flachbund, beweglich, 120 Nm
Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 36 mm
BF3 1+2 bei Serien-Leichtmetallrad: 110 Nm
Serien-Radschraube M12x1,25 Schaftlänge 36 mm, Flachbund,
beweglich
bei Serien-Stahlrad:
Radschraube M12x1,25 Schaftlänge 36 mm, Flachbund,
beweglich(VPE03)
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Nr. : RA-001200-A0-216
Anlage-Nr. : 1b
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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC34-657
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
K***** e2*2001/116*0300*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 80 Peugeot 1007 185/45R17 A02) bis A10)
BF3)
195/40R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
W e11*2001/116*0352*..
W e2*2007/46*0072*..
W***** e2*2001/116*0340*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 128 Peugeot 207 185/50R17 A02) bis A10)
N195) BF3)
195/45R17
T85)
195/50R17
G7E)
205/45R17
205/50R17
G7E)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
C e2*2007/46*0070*..
C e2*2007/46*0071*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 115 Peugeot 208 185/50R17 A02) bis A10)
(3- und 5-türer) A01) K25) K98) N195) BF1) EF0)
195/45R17
205/45R17
A01) K25) K98)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
U e2*2007/46*0639*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 96 Peugeot 208 195/45R17 A01) bis A10)
(außer Elektro) BF1) EF0) K03) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
U e2*2007/46*0639*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
26 bis 57 Peugeot e-208 195/45R17 A02) bis A10)
BF1)
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Nr. : RA-001200-A0-216
Anlage-Nr. : 1b
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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC34-657
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
C e2*2007/46*0070*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 96 Peugeot 2008 205/45R17 A02) bis A10)
(ohne A93a) BF1)
Radhausverbreiterungen)
205/50R17
GH8)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
C e2*2007/46*0070*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 96 Peugeot 2008 195/50R17 A02) bis A10)
(mit GH8) N205) BF1)
Radhausverbreiterungen)
205/45R17
A93a)
205/50R17
GH8)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4 e2*2001/116*0362*..
4 e2*2007/46*0101*..
4***** e2*2001/116*0362*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 120 Peugeot 308 205/45R17 A02) bis A10)
T88) BF2) EF0)
205/50R17
ER2)
215/50R17
A01) ER1) G6L) K88)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
7 e2*2001/116*0365*..
7 e2*2007/46*0001*..
7***** e2*2001/116*0365*..
B9 N128
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 88 Peugeot Partner 205/50R17 A02) bis A10)
ER2) BF3) E55)
215/50R17
A01) ER1) GC4) K03) K15)
Auflagen und Hinweise
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Nr. : RA-001200-A0-216
Anlage-Nr. : 1b
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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC34-657
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Flachbund, beweglich, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 36 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54064 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001200-A0-216
Anlage-Nr. : 1b
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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC34-657
Anzugsmoment: 110 Nm
BF2) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Flachbund, beweglich, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 36 mm
Anzugsmoment: 120 Nm
BF3) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
bei Serienausstattung Leichtmetallrad:
Serien-Radschraube, Flachbund, beweglich, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 36 mm
Anzugsmoment: 110 Nm
bei Serienausstattung Stahlrad:
Radschraube, Flachbund, beweglich, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 36 mm (VPE03)
Anzugsmoment: 110 Nm
E55) Nicht geprüft an Fahrzeugen mit Elektro-Antrieb.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1160 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1180 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G6L) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/55R16 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G7E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/55R16 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
GC4) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/70R15,
195/70R15C, 205/65R15, 215/50R17, 215/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser
Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GH8) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
195/65R15, 205/50R17, 205/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54064 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001200-A0-216
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 6/6
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC34-657
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
mm aufzuweiten.
K88) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Radhauskante ist im Bereich von 150 mm vor und hinter der Radmitte umzulegen,
• der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
K98) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
• die Radhauskante ist im Bereich 30° vor bis 20° hinter Radmitte umzulegen,
• der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage 1b mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ RC34-657 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Geschäftsstelle Essen, 20.09.2021