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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54064 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001200-A0-216
Anlage-Nr. :                6
Seite :                     1/6
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC34-657


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  RC34-657
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                       Brock Alloy Wheels
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             BM1
Radausführungskennz.:                             RC34-657; BM1; Lk112
Radgröße:                                               6½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                        39 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   66,55 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                      720 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2200 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,                             140 Nm
                Schaftlänge 27 mm
BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,                            140 Nm
                Schaftlänge 28 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54064 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001200-A0-216
Anlage-Nr. :                6
Seite :                     2/6
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC34-657


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F1H                           e1*2007/46*2018*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 140      BMW 1er, 1er xDrive    195/50R17 M+S                       A01) bis A10)
                (ohne Flap)                                                BF1) EB1) EF0) K04)
                                       195/55R17 M+S

                                         205/50R17 M+S


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F1H                           e1*2007/46*2018*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 140      BMW 1er, 1er xDrive    195/50R17 M+S                       A01) bis A10)
                (mit Flap)                                                 BF1) EB1) EF0) K04)
                                       195/55R17 M+S

                                         205/50R17 M+S


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
F2GC                            e1*2007/46*2064*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 140      BMW 2er Gran Coupe, 195/50R17 M+S                          A02) bis A10)
                2er xDrive Gran Coupe A01) K04)                            BF1) EB1) EF0)

                                         195/55R17 M+S
                                         A01) K04)

                                         205/45R17 M+S
                                         T88)

                                         205/50R17 M+S
                                         A01) K04)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F1X                           e1*2007/46*1676*..
UKL-L                         e1*2007/46*0371*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 170      BMW X1 sDrive, X1      205/55R17 M+S                       A02) bis A10)
                xDrive                                                     BF1) E72) EB1) EF0)
                                       205/60R17 M+S

                                         215/55R17 M+S
                                         A01) K04)

                                         215/60R17 M+S
                                         A01) K04)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54064 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001200-A0-216
Anlage-Nr. :                6
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Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC34-657


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F2X                           e1*2007/46*1824*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 170      BMW X2                 205/60R17 M+S                        A02) bis A10)
                                                                            A11) BF2) EB1) EF0)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
FMCA                            e1*2007/46*1679*..
FML2                            e1*2007/46*1678*..
UKL-L                           e1*2007/46*0371*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 155      BMW Mini                 185/50R17                          A01) bis A10)
                (Limousine 2-türig,      K01) K87) N195)                    BF1) EF0) K04)
                Cabrio)
                                         185/50R17 M+S
                                         K01) K87) W195)

                                         195/45R17
                                         N205)

                                         205/45R17
                                         K01) K87)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
FML4                            e1*2007/46*1680*..
UKL-L                           e1*2007/46*0371*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 155      BMW Mini                 195/45R17                          A01) bis A10)
                (Limousine 4-türig)      N205)                              BF1) EF0) K04)

                                         195/45R17 M+S


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
FMK                              e1*2007/46*1683*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 141      BMW Mini Clubman          195/50R17 M+S                     A01) bis A10)
                (Frontantrieb u. Allrad)                                    BF1) EF0) K04)
                                          195/55R17 M+S

                                         205/50R17 M+S
                                         K01)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54064 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001200-A0-216
Anlage-Nr. :                6
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Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC34-657


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
FMX                           e1*2007/46*1682*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 155      BMW Mini Countryman 205/55R17 M+S                         A02) bis A10)
                                       A93)                               A11) BF1) EF0)

                                        205/60R17 M+S
                                        A93a)

                                        215/55R17 M+S
                                        A93)

                                        215/60R17 M+S

                                        225/50R17 M+S
                                        A01) A93) K01)

                                        225/55R17 M+S
                                        A01) K01)

                                        235/50R17 M+S
                                        A01) K01)

                                        235/55R17 M+S
                                        A01) K01)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
FML2E                         e1*2007/46*2063*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
75              BMW Mini Cooper SE     195/45R17                          A01) bis A10)
                                       N205)                              BF1) K04)

                                        205/45R17


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.
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A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm
       Anzugsmoment: 140 Nm

E72)   Nicht zulässig an Hybrid Fahrzeugen
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54064 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001200-A0-216
Anlage-Nr. :                6
Seite :                     6/6
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC34-657



EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. M blau mit belüfteter Scheibe Ø360x30 mm

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K87)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Kunststoff- Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 100 mm über Schweller bis 50
          Grad nach hinten auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen,
       • die Befestigungsnieten des Filzinnenkotflügel sind zu entfernen,
       • der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist im gesamten Verlauf des Radhauses um einen
          Streifen von 50mm zu kürzen und klebend am Innenradhaus zu befestigen.

N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

W195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 6 mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ RC34-657 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

Geschäftsstelle Essen, 15.09.2021