Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54064 nach §22 StVZO Nr. : RA-001200-A0-216 Anlage-Nr. : 9a Seite : 1/9 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-657 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: RC34-657 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Brock Alloy Wheels Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: T4 Radausführungskennz.: RC34-657; T4; Lk114,3 Radgröße: 6½Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 60,10 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 720 kg Reifenabrollumfang: 2200 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: TOYOTA Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 ZP-580D6F 110 Nm BF2 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 ZP-580D6F 120 Nm Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54064 nach §22 StVZO Nr. : RA-001200-A0-216 Anlage-Nr. : 9a Seite : 2/9 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-657 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): ZA1(EU,M) e6*2007/46*0263*.. ZA1(EU,M)-TMG e13*2007/46*2005*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 112 bis 127 Lexus UX 215/55R17 A02) bis A10) A11) A93) BF1) EF0) 215/60R17 225/55R17 235/50R17 235/55R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): E15J(A) e11*2001/116*0299*.. E15UT(A) e11*2001/116*0305*.. E15UT(A)MS1 e11*2007/46*0167*.. E15UTN(A) e11*2007/46*0019*.. HE15U(A) e11*2007/46*0018*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 130 Toyota Auris 195/45R17 A02) bis A10) (1. Generation) A93) G7E) N205) T85) BF1) E58) EF0) 205/45R17 A93) 205/50R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): E15UT(A) e11*2001/116*0305*.. E15UTN(A) e11*2007/46*0019*.. HE15U(A) e11*2007/46*0018*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 73 bis 97 Toyota Auris 205/45R17 A02) bis A10) (2. Generation, A93) BF1) E59) E61) EF0) Ausführungen mit Mehrlenker-Hinterachse) 205/50R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): E15UT(A) e11*2001/116*0305*.. E15UTN(A) e11*2007/46*0019*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 73 Toyota Auris 205/45R17 A02) bis A10) (2. Generation, A93) BF1) E59) E60) EF0) Ausführungen mit Verbundlenker- 205/50R17 Hinterachse) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54064 nach §22 StVZO Nr. : RA-001200-A0-216 Anlage-Nr. : 9a Seite : 3/9 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-657 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): T25 e11*2001/116*0196*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 130 Toyota Avensis 205/50R17 A02) bis A10) (Fahrzeuge vor Facelift BF1) EF0) 2006, ohne Serienbereifung 215/50R17) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): T25 e11*2001/116*0196*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 130 Toyota Avensis 205/50R17 A02) bis A10) (Fahrzeuge ab Facelift BF1) EF0) 2006, mit Serienbereifung 215/50R17 215/50R17) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): T27 e11*2001/116*0331*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 82 bis 112 Toyota Avensis 205/50R17 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) A93) BF1) EF0) 205/55R17 A93) 215/50R17 A93) 215/55R17 G0Z) 225/50R17 235/50R17 G0Z) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54064 nach §22 StVZO Nr. : RA-001200-A0-216 Anlage-Nr. : 9a Seite : 4/9 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-657 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AX1T(EU,M) e11*2007/46*3641*.. AX1T(EU,M) e6*2007/46*0264*.. AX1T(EU,M) e6*2007/46*0338*.. AX1T(EU,M)-TMG e13*2007/46*1765*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 72 bis 112 Toyota C-HR 215/55R17 A02) bis A10) A93a) A11) BF2) EF0) 215/60R17 225/55R17 235/50R17 A01) K01) K91) 235/55R17 A01) K01) K91) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1 e11*2001/116*0222*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 100 Toyota Corolla Verso 205/50R17 A02) bis A10) BF1) 215/50R17 G8T) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): E15EJ(A) e11*2001/116*0304*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 97 Toyota Corolla 205/45R17 A02) bis A10) (Stufenheck) A93) BF1) E67) EF0) 205/50R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): ZE1HE(EU,M) e6*2007/46*0318*.. ZE1HE(EU,M)-TMG e13*2007/46*2012*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 72 bis 85 Toyota Corolla 195/50R17 A02) bis A10) (Schrägheck, Kombi) A11) A93) BF1) EF0) 205/45R17 205/50R17 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54064 nach §22 StVZO Nr. : RA-001200-A0-216 Anlage-Nr. : 9a Seite : 5/9 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-657 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XW3(A) e11*2001/116*0264*.. XW3(A) e6*2007/46*0347*.. XW3(A)-TMG e13*2007/46*1956*.. XW4(A) e11*2007/46*0157*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 73 Toyota Prius Plus 205/50R17 A02) bis A10) A11) BF1) 205/55R17 A01) K25) K88) 215/50R17 A01) K25) K88) 225/50R17 A01) K25) K88) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XA3(A) e6*2001/116*0105*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 130 Toyota RAV4 215/65R17 A02) bis A10) (ohne A93) N225) BF1) E62) EF0) Serienverbreiterung, nur bis EG- 225/60R17 Genehmigungs-Nr.: A93) e6*2001/116*0105*08) 225/65R17 235/60R17 A93) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XA3(A) e6*2001/116*0105*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 130 Toyota RAV4 215/65R17 A02) bis A10) (mit A93) N225) BF1) E62) EF0) Serienverbreiterung, nur bis EG- 225/60R17 Genehmigungs-Nr.: A93) e6*2001/116*0105*08) 225/65R17 235/60R17 A93) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54064 nach §22 StVZO Nr. : RA-001200-A0-216 Anlage-Nr. : 9a Seite : 6/9 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-657 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XA3(A) e6*2001/116*0105*.. XA4 (EU, M) e6*2007/46*0166*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 91 bis 114 Toyota RAV4 215/65R17 A02) bis A10) (nur Ausführungen ab A93) N225) BF2) E63) EF0) EG-Genehmigungs-Nr.: e6*2001/116*0105*09 215/65R17 M+S bzw. A93) e6*2007/46*0166*00) 225/65R17 G6X) 235/60R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AR2 e11*2001/116*0350*.. AR2N e11*2007/46*0117*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 82 bis 108 Toyota Verso 205/50R17 A02) bis A10) A93) BF1) 205/55R17 A93a) 215/50R17 A93) 215/55R17 225/50R17 235/50R17 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54064 nach §22 StVZO Nr. : RA-001200-A0-216 Anlage-Nr. : 9a Seite : 7/9 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-657 A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 Zubehörkit: ZP-580D6F Anzugsmoment: 110 Nm BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 Zubehörkit: ZP-580D6F Anzugsmoment: 120 Nm Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54064 nach §22 StVZO Nr. : RA-001200-A0-216 Anlage-Nr. : 9a Seite : 8/9 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-657 E58) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 1. Generation. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '15'. E59) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 2. Generation. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '18'. E60) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse. E61) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse. E62) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*08 E63) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*09 bzw. e6*2007/46*0166*00 E67) Beim Typ E15EJ(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0304*09. EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G0Z) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/55R17 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G6X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/65R17 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G7E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/55R16 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G8T) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/50R17 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54064 nach §22 StVZO Nr. : RA-001200-A0-216 Anlage-Nr. : 9a Seite : 9/9 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-657 K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K88) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 20° vor und 20° hinter der Radmitte sind zu entfernen, • die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen, • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. K91) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: • der Kunststoffverbreiterung ist im Bereich 45 Grad vor bis 45 Grad hinter Radmitte auf eine Restbreite von 10 mm zu kürzen, • die Blech Radhauskante ist entsprechend der gekürzten Kunststoffverbreiterung umzulegen (auch im Bereich von 45 Grad vor bis 45 Grad hinter der Radmitte). N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage 9a mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ RC34-657 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Geschäftsstelle Essen, 15.09.2021