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							Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. :     E1 124R-002058
Gutachten Nr. :         CE-000307-A0-216                                          Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. :            13b
Seite :                 1/2
Hersteller :            Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Typ :                   RC34-657-1


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                            RC34-657-1
Art des Rades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                   Brock Alloy Wheels
Montageposition:                              Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          V5
Artikel- oder Katalog-Nr:                            3345 08
Radgröße:                                           6½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                    43 mm
Lochkreisdurchmesser:                                100 mm
Lochzahl:                                                4
Mittenlochdurchmesser:                              57,10 mm
Zentrierart:                                     Mittenzentrierung
Zentrierring:                                       ohne Ring
geprüfte Radlast:                                     550 kg
bei Reifenabrollumfang:                              2100 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.




Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : VW

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)               Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                 moment
AA, AAN                       Serien-Radschraube M12x1,5                  -      110 Nm
                              Schaftlänge 26 mm, Kugel Ø25,6 mm
Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. :     E1 124R-002058
Gutachten Nr. :         CE-000307-A0-216                                                  Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. :            13b
Seite :                 2/2
Hersteller :            Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Typ :                   RC34-657-1


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
AA                              e13*2007/46*1167*..
AAN                             e13*2007/46*1182*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 66       VW up!                   195/40R17                         A03)A05)A06)A10)
                (LIM. SCHRÄGHECK                                           E92)
                3/5T., LIM. SCHRÄGHECK
                3T.)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
AA                             e13*2007/46*1167*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85              VW up! GTI              195/40R17                          A03)A05)A06)A10)
                (LIM. SCHRÄGHECK
                3/5T.)




Auflagen und Hinweise
A03) Die Räder dürfen nur an Fahrzeugvarianten / -Versionen verwendet werden, bei denen die
     Raddimension als Serienradgröße im COC-Papier genannt ist, und nur in Verbindung mit
     der dort genannten Serienreifengröße.
     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Verwendbarkeit von
     Schneeketten ist der Betriebsanleitung des Fahrzeugs zu entnehmen oder wird durch eine
     Auflage im Gutachten erlaubt.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Räder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
     werden.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

E92) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „Cross up!“ und „e-up!“.

Die Anlage Nr. 13b mit den Blättern 1 bis 2 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Räder Typ RC34-657-1 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 15.09.2021