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							Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. :     E1 124R-002057
Gutachten Nr. :         CE-000306-A0-216                                          Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. :            18c
Seite :                 1/3
Hersteller :            Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Typ :                   RC34-657


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                             RC34-657
Art des Rades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                   Brock Alloy Wheels
Montageposition:                              Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          V7
Artikel- oder Katalog-Nr:                            3347 11
Radgröße:                                           6½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                    46 mm
Lochkreisdurchmesser:                                112 mm
Lochzahl:                                                5
Mittenlochdurchmesser:                              57,10 mm
Zentrierart:                                     Mittenzentrierung
Zentrierring:                                       ohne Ring
geprüfte Radlast:                                     720 kg
bei Reifenabrollumfang:                              2200 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.




Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : VW

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)               Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                 moment
CD, CDV                       Serien-Radschraube M14x1,5                  -      140 Nm
                              Schaftlänge 27,5 mm, Kugel Ø25,6 mm
Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. :     E1 124R-002057
Gutachten Nr. :         CE-000306-A0-216                                                    Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. :            18c
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Hersteller :            Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Typ :                   RC34-657


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
CD                             e1*2007/46*2014*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 140      VW Golf 8               205/50R17                            A03)A05)A06)A10)
                (LIM. SCHRÄGHECK 5T.)                                        A93a)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
CD                             e1*2007/46*2014*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 180     VW Golf 8 GTD, GTE, GTI 205/50R17                            A03)A05)A06)A10)
                (LIM. SCHRÄGHECK 5T.)                                        A11)A93a)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
CDV                             e1*2007/46*2180*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 140      VW Golf 8 Variant        205/50R17                           A03)A05)A06)A10)
                (KOMBI)                                                      A93a)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
CDV                               e1*2007/46*2180*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 147     VW Golf 8 Alltrack         205/50R17                         A03)A05)A06)A10)
                (KOMBI)                                                      A93)




Auflagen und Hinweise
A03) Die Räder dürfen nur an Fahrzeugvarianten / -Versionen verwendet werden, bei denen die
     Raddimension als Serienradgröße im COC-Papier genannt ist, und nur in Verbindung mit
     der dort genannten Serienreifengröße.
     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Verwendbarkeit von
     Schneeketten ist der Betriebsanleitung des Fahrzeugs zu entnehmen oder wird durch eine
     Auflage im Gutachten erlaubt.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. :     E1 124R-002057
Gutachten Nr. :         CE-000306-A0-216                                                Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. :            18c
Seite :                 3/3
Hersteller :            Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Typ :                   RC34-657


A06) Zur Befestigung der Räder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
     werden.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-,
     dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter
     P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).



Die Anlage Nr. 18c mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Räder Typ RC34-657 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 15.09.2021