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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001196-L0-216
               Anlage-Nr. :                32a
               Seite :                     1/5
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  RC34-707


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                     RC34-707
               Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                         Brock Alloy Wheels
               Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
                Radausführung:                                                 PS
                Radausführungskennz.:                               RC34-707-1;PS; Lk108
                Radgröße:                                                   7Jx17H2
                Rad-Einpresstiefe:                                           25 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                       108 mm
                Lochzahl:                                                       4
                Mittenlochdurchmesser:                                     65,10 mm
§22 53933*11




                Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                              ohne Ring
                geprüfte Radlast: *)                                         550 kg
                Reifenabrollumfang:                                        2100 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   OPEL

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                           Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                   moment
               BF1       1+2 bei Serienausstattung Leichtmetallrad: Serien-                 ZP-401F     110 Nm
                               Radschraube, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 35 mm,
                               Anzugsmoment: 110 Nm,
                               bei Serienausstattung Stahlrad: Radschraube, Flachbund,
                               Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 35 mm(VPE03),
                               Anzugsmoment: 120 Nm, Zubehörkit: ZP-401F
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001196-L0-216
               Anlage-Nr. :                32a
               Seite :                     2/5
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  RC34-707


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               U                               e2*2007/46*0639*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55 bis 100      Opel Corsa               195/45R17                          A01) bis A10)
                               (außer Elektro)          N205)                              BF1) E26) K04)

                                                        205/45R17
                                                        K03)

                                                        215/40R17
                                                        K01)


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               U                                e2*2007/46*0639*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 53933*11




               74 bis 100      Opel Mokka                215/60R17                         A01) bis A10)
                               (ausser Elektro)                                            BF1) E26) K01) K04)

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               U                              e2*2007/46*0639*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               57 bis 62       Opel Mokka-e            215/60R17                           A01) bis A10)
                                                                                           BF1) E26a) K01) K04)

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               U                              e2*2007/46*0639*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               57 bis 62       Opel Corsa-e            195/45R17                           A01) bis A10)
                               (Elektro)               A93)                                BF1) E26a) K01) K04)

                                                        205/45R17

                                                        215/40R17
                                                        A93a)

                                                        215/45R17
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001196-L0-216
               Anlage-Nr. :                32a
               Seite :                     3/5
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  RC34-707


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               P7 MONOCAB C                 e4*2007/46*1194*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               60 bis 96     Opel Crossland X, Opel 195/50R17                              A02) bis A10)
                             Crossland                                                     BF1)
                                                      195/55R17

                                                      215/45R17


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
§22 53933*11




               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                      genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                      Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001196-L0-216
               Anlage-Nr. :                32a
               Seite :                     4/5
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  RC34-707


               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).
§22 53933*11




               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      bei Serienausstattung Leichtmetallrad: Serien-Radschraube, Gewinde M12x1,25,
                      Schaftlänge 35 mm, Anzugsmoment: 110 Nm,
                      bei Serienausstattung Stahlrad: Radschraube, Flachbund, Gewinde M12x1,25,
                      Schaftlänge 35 mm(VPE03), Anzugsmoment: 120 Nm, Zubehörkit: ZP-401F

               E26)   Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Elektro-Antrieb.

               E26a) Nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Elektro-Antrieb.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.

                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001196-L0-216
               Anlage-Nr. :                32a
               Seite :                     5/5
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  RC34-707


               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               Die Anlage 32a mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ RC34-707 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 03.02.2026
§22 53933*11
						
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