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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001196-E0-216
Anlage-Nr. :                33
Seite :                     1/5
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC34-707


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

 Radtyp:                                                  RC34-707
 Art des Sonderrades:                             einteiliges Leichtmetall-Rad
 Handelsmarke:                                        Brock Alloy Wheels
 Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
 Radausführung:                                               PS
 Radausführungskennz.:                              RC34-707-1;PS; Lk108
 Radgröße:                                                 7Jx17H2
 Rad-Einpresstiefe:                                         32 mm
 Lochkreisdurchmesser:                                     108 mm
 Lochzahl:                                                     4
 Mittenlochdurchmesser:                                   65,10 mm
 Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
 Zentrierring:                                            ohne Ring
 geprüfte Radlast: *)                                       550 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2100 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   CITROEN

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                               Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                       moment
BF1       1+2 bei Serien-Leichtmetallrad: Serien-Radschraube M12x1,25                        110 Nm
                Schaftlänge 36 mm, Flachbund,
                bei Serien-Stahlrad: Radschraube M12x1,25 Schaftlänge
                35 mm, Flachbund (VPE03)
BF2       1+2 bei Serien-Leichtmetallrad: Serien-Radschraube M12x1,25                       110 Nm
                Schaftlänge 36,5 mm, Flachbund,
                bei Serien-Stahlrad: Radschraube M12x1,25 Schaftlänge
                35 mm, Flachbund (VPE03)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001196-E0-216
Anlage-Nr. :                33
Seite :                     2/5
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC34-707


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
N                              e2*2007/46*0040*..
N                              e2*2007/46*0079*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
68 bis 115      Citroen C4              205/50R17                                A02) bis A10)
                                        N215)                                    BF1) EF0) ER1)

                                         215/45R17
                                         A93) N225)

                                         225/45R17

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         205/50R17            225/45R17          A02) bis A10)
                                         N215)                                   BF1) EF0) ER1) V00)
                                         205/50R17 M+S        225/45R17 M+S      A02) bis A10)
                                         W215)                                   BF1) EF0) ER1) V00)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
B                              e9*2007/46*6816*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 114      Citroen C4              205/60R17                                A02) bis A10)
                                                                                 BF2) EF0)
                                         215/55R17

                                         215/60R17


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
B                              e9*2007/46*6816*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
57 bis 62       Citroen e-C4            205/60R17                                A02) bis A10)
                                                                                 BF2) EF0)
                                         215/55R17

                                         215/60R17


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
U                               e2*2007/46*0639*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 114      Citroen DS3 Crossback 215/60R17                                  A02) bis A10)
                (außer Elektro)                                                  BF1) EF0)
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Nr. :                       RA-001196-E0-216
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Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC34-707


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
N                              e2*2007/46*0040*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
68 bis 121      Citroen DS4             215/50R17                                A02) bis A10)
                                                                                 BF1) EF0)
                                        215/55R17

                                        225/50R17

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         215/55R17            235/50R17          A02) bis A10)
                                                                                 BF1) EF0) V00)

Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
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A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       bei Serienausstattung Leichtmetallrad: Serien-Radschraube, Gewinde M12x1,25,
       Schaftlänge 36 mm, Anzugsmoment: 110 Nm
       bei Serienausstattung Stahlrad: Radschraube, Flachbund, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge
       35 mm(VPE03), Anzugsmoment: 110 Nm

BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       bei Serienausstattung Leichtmetallrad: Serien-Radschraube, Gewinde M12x1,25,
       Schaftlänge 36 mm, Anzugsmoment: 110 Nm
       bei Serienausstattung Stahlrad: Radschraube, Flachbund, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge
       35 mm(VPE03), Anzugsmoment: 110 Nm

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
       Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
       Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
       einer Achslast von 1100 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
       Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
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       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 33 mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ RC34-707 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

Geschäftsstelle Essen, 19.09.2023