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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001196-L0-216
               Anlage-Nr. :                35a
               Seite :                     1 / 11
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  RC34-707


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

                Radtyp:                                                     RC34-707
                Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                         Brock Alloy Wheels
                Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
                Radausführung:                                                 R10
                Radausführungskennz.:                               RC34-707-1;R10; Lk108
                Radgröße:                                                    7Jx17H2
                Rad-Einpresstiefe:                                            37 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                        100 mm
                Lochzahl:                                                        4
                Mittenlochdurchmesser:                                      60,10 mm
§22 53933*11




                Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                               ohne Ring
                geprüfte Radlast: *)                                          550 kg
                Reifenabrollumfang:                                         2100 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   RENAULT

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                        Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                moment
               BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich,                       110 Nm
                               Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 26 mm
               BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                         120 Nm
                               Schaftlänge 24,5 mm
               BF3       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                         120 Nm
                               Schaftlänge 25 mm
               BF4       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                         110 Nm
                               Schaftlänge 24 mm
               BF5       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                         110 Nm
                               Schaftlänge 26 mm
               BF6       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                    ZP-440F     110 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               BF7       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                         110 Nm
                               Schaftlänge 25 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001196-L0-216
               Anlage-Nr. :                35a
               Seite :                     2 / 11
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  RC34-707



               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               R                              e2*2001/116*0327*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66              Renault Captur          205/45R17                           A02) bis A10)
                               (Fahrzeuge mit 15-Zoll  A01) A93) G01)                      BF1)
                               Serienreifen)
                                                        205/50R17

                                                        215/45R17

                                                        215/50R17
                                                        A01) G01) K86)

                                                        225/45R17
§22 53933*11




               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               R                                e2*2001/116*0327*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 110      Renault Captur            205/50R17                         A02) bis A10)
                               (Fahrzeuge mit 16- oder                                     BF1)
                               17-Zoll Serienreifen )    215/50R17
                                                        A01) K86)

                                                        225/45R17


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               R                                e2*2001/116*0327*..
               R                                e2*2007/46*0008*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               48 bis 88       Renault Clio, Clio        195/45R17                         A02) bis A10)
                               Grandtour                 N205)                             BF1) E69)
                               (4. Generation)
                                                        205/45R17

                                                        215/40R17
                                                        A01) K03) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001196-L0-216
               Anlage-Nr. :                35a
               Seite :                     3 / 11
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  RC34-707


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               RJA                           e2*2007/46*0676*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               48 bis 103      Renault Clio           195/45R17                           A02) bis A10)
                                                      A93a)                               A11) BF2)

                                                        205/45R17
                                                        ECE)

                                                        215/40R17
                                                        A93a)

                                                        215/45R17


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               R03                           e6*2018/858*00350*..
§22 53933*11




               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 84       Renault Clio           195/50R17                           A02) bis A10)
                                                                                          A11) BF3)
                                                        215/45R17


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               FW                              N196
               W                               e2*2001/116*0364*..
               W                               e2*2007/46*0006*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               50 bis 66       Renault Kangoo           205/45R17                         A01) bis A10)
                               (4-Loch, Ausführungen                                      BF4) K04)
                               mit größtem              215/45R17
                               Serienreifen 185/70R14)
                                                        G6D)

                                                        225/45R17
                                                        G6D)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               W                               e2*2007/46*0006*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55              Renault Kangoo           205/45R17                         A01) bis A10)
                               (4-Loch, Ausführungen                                      BF4) K04)
                               mit größtem              205/50R17
                               Serienreifen 195/65R15)
                                                        215/45R17

                                                        225/45R17
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               Nr. :                       RA-001196-L0-216
               Anlage-Nr. :                35a
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               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  RC34-707



               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               M                              e2*98/14*0272*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               60 bis 120      Renault Megane          205/45R17                         A02) bis A10)
                               (Limousine, Cabrio)                                       BF5)
                                                       205/50R17
                                                       A01) K52)

                                                       215/45R17

                                                       225/45R17
                                                       A01) K52)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               M                             e2*98/14*0272*..
§22 53933*11




               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               60 bis 99       Renault Megane Break 205/45R17                            A02) bis A10)
                               (Kombi)                                                   BF5)
                                                       205/50R17
                                                       A01) K52) K66)

                                                       215/45R17

                                                       225/45R17
                                                       A01) K52) K66)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               P                             e2*2001/116*0319*..
               P                             e2*2007/46*0007*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               48 bis 82       Renault Modus          195/40R17                          A02) bis A10)
                                                      A93) T81)                          BF6)

                                                       195/45R17
                                                       A01) A93) K68) K69)

                                                       205/40R17
                                                       A01) A93) K04) K68)

                                                       215/35R17
                                                       A01) A93) G6H) K03) K04)

                                                       215/40R17
                                                       A01) K03) K04) K68) K69)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001196-L0-216
               Anlage-Nr. :                35a
               Seite :                     5 / 11
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  RC34-707


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               N                              e2*2001/116*0359*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               43              Renault Twingo          215/35R17                           A02) bis A10)
                                                                                           BF4)

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               N                              e2*2001/116*0359*..
               N                              e2*2007/46*0122*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               47 bis 75       Renault Twingo          195/40R17                           A02) bis A10)
                                                                                           BF5)
                                                        215/35R17


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 53933*11




               AH                              e2*2007/46*0457*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               31 bis 68       Renault Twingo, Twingo 195/40R17                            A01) bis A10)
                               ZE                                                          BF4) K01)
                               (ohne                    205/40R17
                               Serienverbreiterung)
                                                        215/35R17


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               AH                              e2*2007/46*0457*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               48 bis 68       Renault Twingo            195/40R17                         A01) bis A10)
                               (mit Serienverbreiterung) K03)                              BF4)

                                                        205/40R17
                                                        K01) K88) K99) K100)

                                                        215/35R17
                                                        K01)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001196-L0-216
               Anlage-Nr. :                35a
               Seite :                     6 / 11
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  RC34-707


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               AH                             e2*2007/46*0457*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80              Renault Twingo GT       195/40R17                         A01) bis A10)
                                                       K03) N205)                        BF4)

                                                       205/40R17
                                                       K01) K88) K99) K100)

                                                       215/35R17
                                                       K01)

                                                       215/40R17
                                                       K01) K88) K98) K99)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 53933*11




               AG                             e2*2007/46*0251*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               43 bis 53       Renault Zoe             205/45R17                         A02) bis A10)
                               (bis EG-Genehmigungs-                                     BF7) ER1)
                               Nr. e2*2007/46*0251*15) 215/40R17
                                                       A01) K04) T87)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                      genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                      Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001196-L0-216
               Anlage-Nr. :                35a
               Seite :                     7 / 11
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  RC34-707


               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
§22 53933*11




                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 26 mm
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 24,5 mm
                      Anzugsmoment: 120 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001196-L0-216
               Anlage-Nr. :                35a
               Seite :                     8 / 11
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  RC34-707


               BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 25 mm
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF4)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 24 mm
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               BF5)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 26 mm
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               BF6)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
§22 53933*11




                      Zubehörkit: ZP-440F
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               BF7)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 25 mm
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               E69)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2013 mit einer Fahrzeugbreite von
                      1732 mm, Feld 19 in den Fahrzeugpapieren.

               ECE) Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-
                    Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist
                    (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               ER1) Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                    Achslast von 1100 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G6D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
                    205/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               G6H) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 165/65R15,
                    185/60R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001196-L0-216
               Anlage-Nr. :                35a
               Seite :                     9 / 11
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  RC34-707


               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.

                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
§22 53933*11




                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K52)   An Achse 2 ist der vordere in Höhe der seitlichen Stoßleiste befindliche
                      Kunststoffinnenkotflügel oberhalb des äußeren Befestigungsniets schräg abzuschneiden.

               K66)   An Achse 2 sind die beiden am äußeren Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen für
                      den Kunststoffinnenkotflügel bündig bis zu den Befestigungsmuttern zu kürzen. Die ins
                      Radhaus ragenden Kanten der Befestigungsmutter sind an den Kunststoffinnenkotflügel
                      anzulegen.

               K68)   An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich von 100 mm vor Radmitte bis 200 mm unterhalb
                      der seitlichen Schutzleiste um ca. 5 mm aufzuweiten. Die Kunststoffinnenradhäuser sind in
                      diesem Bereich um ca. 40 mm zu kürzen.

               K69)   An Achse 2 sind die Ausbuchtungen der Kunststoffinnenradhäuser im Bereich des
                      Übergangs Radhaus zum hinteren Stoßfänger wegzuschneiden.

               K86)   Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2, sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die Kunststoffradhauskante ist im Bereich von ca. 100 mm oberhalb des Schwellers bis
                         Oberkante Stoßfänger um 8 mm zu kürzen,
                      • die Blechradhauskante ist im selben Bereich um 10 mm aufzuweiten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001196-L0-216
               Anlage-Nr. :                35a
               Seite :                     10 / 11
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  RC34-707


               K88)   Um eine außreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten sind die
                      Kunstoffinnenradhäuser um 10 mm einzuformen (Bereiche siehe Skizze).
§22 53933*11




               K98)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
                      gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die Radhauskante im Bereich der Stoßfängeroberkante ist umzulegen,
                      • die Radhauskante ist vom Schweller bis zur Stoßfängeroberkante um 8 mm aufzuweiten,
                      • die ins Radhaus ragende Kante der Kunststoffverbreiterung ist entsprechend der
                        umgelegten bzw. aufgeweiteten Radhauskante zu kürzen,
                      • die Stoßfänger-Radlaufkante ist von Stoßfängeroberkante bis 250 mm unterhalb
                        Stoßfängeroberkante entsprechend der geweiteten Radhauskante zu kürzen (ist ein Flap
                        vorhanden, ist dieser ebenfalls in geeigneter Weise nachzuarbeiten und wieder sicher zu
                        befestigen),
                      • die Befestigungslasche des Stoßfänger im Bereich der Stoßfängeroberkante ist
                        entsprechend der geweiteten Radhauskante zu kürzen.

               K99)   An Achse 1 ist die ins Radhaus ragende Kante der Kunststoffradhausverbreiterung komplett
                      zu kürzen.

               K100) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante der Kunststoffradhausverbreiterung komplett
                     zu kürzen.

               N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T81)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 924 kg bei LI 81 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 462 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T87)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001196-L0-216
               Anlage-Nr. :                35a
               Seite :                     11 / 11
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  RC34-707


               Die Anlage 35a mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ RC34-707 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 03.02.2026
§22 53933*11
						
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