Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001196-C0-216
Anlage-Nr. :                44b
Seite :                     1/7
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC34-707


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

 Radtyp:                                                 RC34-707
 Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
 Handelsmarke:                                       Brock Alloy Wheels
 Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
 Radausführung:                                             PFN
 Radausführungskennz.:                             RC34-707;PFN; Lk108
 Radgröße:                                                7Jx17H2
 Rad-Einpresstiefe:                                        44 mm
 Lochkreisdurchmesser:                                    108 mm
 Lochzahl:                                                    5
 Mittenlochdurchmesser:                                  65,10 mm
 Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
 Zentrierring:                                           ohne Ring
 geprüfte Radlast: *)                                      720 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2200 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   OPEL

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                        Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                moment
BF1       1+2 bei Serien-Leichtmetallrad:                                             115 Nm
                Serien-Radschraube M12x1,25 Schaftlänge 36 mm, Flachbund,
                bei Serien-Stahlrad:
                Radschraube M12x1,25 Schaftlänge 35 mm,
                Flachbund (VPE03)
BF2       1+2 bei Serien-Leichtmetallrad:                                             120 Nm
                Serien-Radschraube M12x1,25 Schaftlänge 36 mm, Flachbund,
                bei Serien-Stahlrad:
                Radschraube M12x1,25 Schaftlänge 35 mm, Flachbund
                (VPE03)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001196-C0-216
Anlage-Nr. :                44b
Seite :                     2/7
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC34-707
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                         Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                 moment
BF3        1+2 bei Serien-Leichtmetallrad:                                             120 Nm
                 Serien-Radschraube M12x1,25 Schaftlänge 36 mm, Flachbund,
                 bei Serien-Stahlrad:
                 Radschraube M12x1,25 Schaftlänge 35 mm, Flachbund
                 (VPE03)
BF4        1+2 Serien-Radschraube, Flachbund, beweglich,                               120 Nm
                 Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 36,5 mm

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F                              e2*2007/46*0628*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 96       Opel Astra              205/45R17                           A02) bis A10)
                (Schräghecklimousine 5- A93)                                BF1)
                türig)
                                        205/50R17

                                         215/45R17

                                         225/45R17


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
E                                e2*2007/46*0623*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 96       Opel Combo Cargo          205/55R17                         A02) bis A10)
                (Serienreifen bis 205/..; G6N) T95)                         BF2) E26) E67)
                außer Elektro)
                                          215/45R17
                                          A93) G05) T91)

                                         215/50R17
                                         A01) G6N) K04) T95)

                                         225/45R17
                                         A93a) T94)

                                         225/50R17
                                         A01) G6N) K03) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001196-C0-216
Anlage-Nr. :                44b
Seite :                     3/7
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC34-707

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
E                               e2*2007/46*0623*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 96       Opel Combo Cargo         215/55R17                         A01) bis A10)
                (Serienreifen ab 215/..; K03)                              BF2) E26) E68) K04)
                außer Elektro)
                                         215/60R17
                                         K03)

                                         215/60R17C
                                         K03)

                                         225/55R17
                                         K01)

                                         225/55R17C
                                         K01)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
E                               e2*2007/46*0622*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
56 bis 96       Opel Combo Life          205/55R17                         A02) bis A10)
                (außer Elektro)          G6N)                              BF3) E26)

                                         215/45R17
                                         A93) G05) T91)

                                         215/50R17
                                         A01) G6N) K04)

                                         225/45R17
                                         A93a)

                                         225/50R17
                                         A01) G6N) K03) K04)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
Z                              e2*2007/46*0597*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 133      Opel Grandland X        215/65R17                          A02) bis A10)
                                                                           BF4) EF0)
                                         225/60R17

                                         225/65R17
                                         A01) G01)

                                         235/60R17

                                         245/55R17
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001196-C0-216
Anlage-Nr. :                44b
Seite :                     4/7
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC34-707


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
V                                 e2*2007/46*0532*..
V                                 e2*2007/46*0533*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
57 bis 130      Opel Zafira Life, Zafira-  215/55R17                         A02) bis A10)
                e Life, Vivaro, Vivaro-e   A93a) N225) T98)                  BF3) E62) ER1)

                                          215/60R17C
                                          N225)

                                          225/55R17
                                          T101)

                                          225/55R17C

                                          235/50R17
                                          T100)

                                          245/50R17
                                          A01) K04) T103)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001196-C0-216
Anlage-Nr. :                44b
Seite :                     5/7
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC34-707

       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).


A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       bei Serienausstattung Leichtmetallrad:
       Serien-Radschraube, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 36 mm, Anzugsmoment: 115 Nm
       bei Serienausstattung Stahlrad:
       Radschraube, Flachbund, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 35 mm(VPE03),
       Anzugsmoment: 115 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       bei Serienausstattung Leichtmetallrad:
       Serien-Radschraube, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 36 mm, Anzugsmoment: 120 Nm
       bei Serienausstattung Stahlrad:
       Radschraube, Flachbund, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 35 mm(VPE03),
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       bei Serienausstattung Leichtmetallrad:
       Serien-Radschraube, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 36 mm, Anzugsmoment: 120 Nm
       bei Serienausstattung Stahlrad:
       Radschraube, Flachbund, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 35 mm(VPE03),
       Anzugsmoment: 120 Nm
BF4)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Flachbund, beweglich, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 36,5 mm
       Anzugsmoment: 120 Nm

E26)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Elektro-Antrieb.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001196-C0-216
Anlage-Nr. :                44b
Seite :                     6/7
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC34-707

E62)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche
       Fenster).

E67)   Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße 215/65R16
       oder 215/60R17 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen sind.

E68)   Nur zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße 215/65R16 oder
       215/60R17 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen sind.

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
       einer Achslast von 1500 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
       Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.


G05)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/65R15 ausgerüstet oder
       diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
       Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
       und G01) zu beachten.

G6N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R17,
     205/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001196-C0-216
Anlage-Nr. :                44b
Seite :                     7/7
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC34-707

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T94) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.


T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T103) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1750 kg bei LI 103 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 875 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 44b mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ RC34-707 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

Geschäftsstelle Essen, 04.08.2022