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							Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. :     E1 124R-001991
Gutachten Nr. :         CE-000300-A0-216                                          Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. :            17a
Seite :                 1/3
Hersteller :            Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Typ :                   RC34-707


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                             RC34-707
Art des Rades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                   Brock Alloy Wheels
Montageposition:                              Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          PF
Artikel- oder Katalog-Nr:                            3350 15
Radgröße:                                            7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                    46 mm
Lochkreisdurchmesser:                                108 mm
Lochzahl:                                                5
Mittenlochdurchmesser:                              65,10 mm
Zentrierart:                                     Mittenzentrierung
Zentrierring:                                       ohne Ring
geprüfte Radlast:                                     750 kg
bei Reifenabrollumfang:                              2200 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.




Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : OPEL

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)               Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                 moment
V                             bei Serien-Leichtmetallrad:                 -      120 Nm
                              Serien-Radschraube M12x1,25
                              Schaftlänge 36 mm, Flachbund,
                              beweglich
                              bei Serien-Stahlrad:
                              Radschraube M12x1,25 Schaftlänge
                              36 mm, Flachbund, beweglich(VPE03)
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ECE Genehmig. Nr. :     E1 124R-001991
Gutachten Nr. :         CE-000300-A0-216                                                     Mo b i l i t ä t
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Hersteller :            Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Typ :                   RC34-707


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
V                                  e2*2007/46*0532*..
V                                  e2*2007/46*0533*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
57 bis 130      Opel Zafira Life, Zafira-e  215/60R17C                        A03)A05)A06)A10)
                Life, Vivaro                                                  B56)E62)ER1)
                (LKW FAHRGESTELL,           225/55R17
                KLEINBUS, MULTI-
                PURPOSE-VEHICLE)




Auflagen und Hinweise
A03) Die Räder dürfen nur an Fahrzeugvarianten / -Versionen verwendet werden, bei denen die
     Raddimension als Serienradgröße im COC-Papier genannt ist, und nur in Verbindung mit
     der dort genannten Serienreifengröße.
     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Verwendbarkeit von
     Schneeketten ist der Betriebsanleitung des Fahrzeugs zu entnehmen oder wird durch eine
     Auflage im Gutachten erlaubt.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

E62) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche
     Fenster).

B56) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage an Achse 2
     ausgerüstet sind:
     - 1-Kolben Faustsattel Kennz. L99567 02801538832 mit belüfteter Scheibe
     Ø294x22 mm.

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1500 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
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ECE Genehmig. Nr. :     E1 124R-001991
Gutachten Nr. :         CE-000300-A0-216                                                Mo b i l i t ä t
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Die Anlage Nr. 17a mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Räder Typ RC34-707 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 27.08.2021