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							Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. :     E1 124R-001991
Gutachten Nr. :         CE-000300-A0-216                                         Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. :            30
Seite :                 1/3
Hersteller :            Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Typ :                   RC34-707


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                             RC34-707
Art des Rades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                   Brock Alloy Wheels
Montageposition:                              Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                         H31
Artikel- oder Katalog-Nr:                            3350 08
Radgröße:                                            7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                    55 mm
Lochkreisdurchmesser:                                100 mm
Lochzahl:                                                5
Mittenlochdurchmesser:                              56,10 mm
Zentrierart:                                     Mittenzentrierung
Zentrierring:                                       ohne Ring
geprüfte Radlast:                                     700 kg
bei Reifenabrollumfang:                              2200 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.




Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : SUBARU

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)               Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                             moment
BL/BP, BL/BPS, BLG/BPG, G3, Serien-Radmutter M12x1,25, Kegel 60°      -      110 Nm
G3G, G3S, G5
Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. :     E1 124R-001991
Gutachten Nr. :         CE-000300-A0-216                                                 Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. :            30
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Hersteller :            Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Typ :                   RC34-707


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G3                             e1*2001/116*0438*..
G3S                            e1*2001/116*0460*..
G3G                            e11*2001/116*0325*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 195      Subaru Impreza          205/50R17                         A03)A05)A06)A10)
                (KOMBI, LIM.
                STUFENHECK 4T.)         215/45R17

                                         225/45R17



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G5                             e13*2007/46*1648*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 115      Subaru Impreza          205/50R17                         A03)A05)A06)A10)
                (KOMBI, LIM.                                              A93a)
                STUFENHECK 4T.)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G5                             e13*2007/46*1648*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 115      Subaru XV, Subaru XV e- 225/60R17                         A03)A05)A06)A10)
                boxer                                                     A11)A93)
                (KOMBI)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
BL/BP                          e1*2001/116*0228*..
BL/BPS                         e1*2001/116*0256*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
180             Subaru Legacy           205/50R17                         A03)A05)A06)A10)
                (KOMBI, LIM.
                STUFENHECK 4T.)         215/45R17
Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. :     E1 124R-001991
Gutachten Nr. :         CE-000300-A0-216                                                 Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. :            30
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Hersteller :            Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Typ :                   RC34-707


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
BL/BP                          e1*2001/116*0228*..
BL/BPS                         e1*2001/116*0256*..
BLG/BPG                        e11*2001/116*0240*..
BLG/BPG                        e11*2001/116*0318*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
101 bis 127     Subaru Legacy           205/50R17                         A03)A05)A06)A10)
                (KOMBI, LIM.
                STUFENHECK 4T.)         215/45R17




Auflagen und Hinweise
A03) Die Räder dürfen nur an Fahrzeugvarianten / -Versionen verwendet werden, bei denen die
     Raddimension als Serienradgröße im COC-Papier genannt ist, und nur in Verbindung mit
     der dort genannten Serienreifengröße.
     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Verwendbarkeit von
     Schneeketten ist der Betriebsanleitung des Fahrzeugs zu entnehmen oder wird durch eine
     Auflage im Gutachten erlaubt.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Räder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
     werden.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-,
     dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter
     P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

Die Anlage Nr. 30 mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Räder Typ RC34-707 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 27.08.2021