Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54364 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001241-A0-216
Anlage-Nr. : 7b
Seite : 1/6
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC34-708
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: RC34-708
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Brock Alloy Wheels
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: V6
Radausführungskennz.: V6; Lk100
Radgröße: 7Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 39 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 57,10 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 750 kg
Reifenabrollumfang: 2220 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: SKODA
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, 120 Nm
Schaftlänge 27,5 mm
BF2 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, 140 Nm
Schaftlänge 27,5 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54364 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001241-A0-216
Anlage-Nr. : 7b
Seite : 2/6
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC34-708
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5J e11*2001/116*0291*..
5J e11*2007/46*0013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 63 Skoda Fabia 2 215/35R18 A01) bis A10)
(Limousine und Kombi, BF1) E59) G0W) K03) K04)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen
155/80R13 od.165/70R14
)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
PJ e8*2018/858*00014*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 110 Skoda Fabia 4 205/40R18 A01) bis A10)
A93) BF2) K04)
215/40R18
K03)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
NW e8*2007/46*0349*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 110 Skoda Kamiq 205/40R18 A02) bis A10)
A01) A93) G01) BF1)
205/45R18
A93)
205/50R18
A01) G01)
215/40R18
A93)
215/45R18
A93a)
225/45R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1U e11*2007/46*0011*..
1U e11*95/54*0066*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 132 Skoda Octavia 205/40R18 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi, T86) BF1)
Allrad)
215/40R18
A01) K33)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54364 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001241-A0-216
Anlage-Nr. : 7b
Seite : 3/6
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC34-708
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
NH e11*2007/46*0249*..
NH e11*2007/46*0250*..
NH e8*2007/46*0320*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 92 Skoda Rapid, Rapid 215/35R18 A01) bis A10)
Spaceback BF1) K04) K49)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
NW e8*2007/46*0349*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 110 Skoda Scala 205/40R18 A02) bis A10)
A93) BF1)
205/45R18
215/40R18
A93)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5J e11*2001/116*0291*..
5J e11*2007/46*0013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 77 Skoda Roomster Scout 215/35R18 A01) bis A10)
BF1) G0W) K42) K43)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5J e11*2001/116*0291*..
5J e11*2007/46*0013*..
5J N083
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
47 bis 63 Skoda Roomster, 215/35R18 A01) bis A10)
Skoda Praktik BF1) K03) K04) K42) K43)
(Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen
175/.. )
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5J e11*2001/116*0291*..
5J e11*2007/46*0013*..
5J N083
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 77 Skoda Roomster, 215/35R18 A01) bis A10)
Skoda Praktik BF1) G0W) K03) K04) K42)
(Ausführungen mit K43)
kleinsten Serienreifen
185/..)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54364 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001241-A0-216
Anlage-Nr. : 7b
Seite : 4/6
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC34-708
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5J e11*2001/116*0291*..
5J e11*2007/46*0013*..
5J e8*2007/46*0319*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 92 Skoda Fabia 3 215/35R18 A01) bis A10)
(Limousine und Kombi) BF1) E59a) K04)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54364 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001241-A0-216
Anlage-Nr. : 7b
Seite : 5/6
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC34-708
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
Anzugsmoment: 120 Nm
BF2) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
Anzugsmoment: 140 Nm
E59) Bei dem Fahrzeugtyp 5J nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
• e11*2001/116*0291* bis Nachtragsstand 42
• e11*2007/46*0013 bis Nachtragsstand 19.
E59a) Bei dem Fahrzeugtyp 5J nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
• e11*2001/116*0291* ab Nachtragsstand 43
• e11*2007/46*0013* ab Nachtragsstand 20
• e8*2007/46*0319*
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G0W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 185/60R15 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54364 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001241-A0-216
Anlage-Nr. : 7b
Seite : 6/6
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC34-708
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K33) Bei Fahrzeugausführungen mit Turbomotor (Diesel-, Benzinmotor) ist im rechten vorderen
Radhaus der Luftkanal, der zum Ladeluftkühler führt, zur Fahrzeugmitte hin zu versetzen
(Kontrollmöglichkeit ausreichender Freigängigkeit durch Kreisfahrt). Auflage A01 ist
anzuwenden .
K42) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von 100 mm unterhalb seitlicher Türschutzleiste
bis ca. 100 mm hinter der senkrechten Radmittenachse aufzuweiten.
K43) An Achse 2 ist das Kunststoffinnenradhaus im aufgeweiteten Bereich um ca. 40 mm zu
kürzen und eng an das Radhaus anzulegen.
K49) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich Radmitte und 50° hinter der
Radmitte sind zu entfernen,
• die Radhauskante und die Blechlaschen sind im Bereich Oberkante Stoßfänger bis 50°
hinter der Radmitte umzulegen,
• der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
umgelegte Radhauskante zu klemmen.
T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage 7b mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ RC34-708 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Geschäftsstelle Essen, 17.05.2022