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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54364 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001241-A0-216
Anlage-Nr. :                7c
Seite :                     1/5
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC34-708


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                         RC34-708
Art des Sonderrades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              Brock Alloy Wheels
Montageposition:                                        Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                      V6
Radausführungskennz.:                                           V6; Lk100
Radgröße:                                                        7Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                                39 mm
Lochkreisdurchmesser:                                             100 mm
Lochzahl:                                                            5
Mittenlochdurchmesser:                                           57,10 mm
Zentrierart:                                                 Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                   ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                              750 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2220 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:      VW

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                    Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                            moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                                120 Nm
                Schaftlänge 27,5 mm

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
5Z                            e1*2001/116*0301*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 55       VW Fox                 215/35R18                                 A01) bis A10)
                (außer CROSS FOX)                                                BF1) E49) G01) K03)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54364 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001241-A0-216
Anlage-Nr. :                7c
Seite :                     2/5
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC34-708


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
1J                              e1*2001/116*0071*.., e1*96/79*0071*.., e1*98/14*0071*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 150      VW Golf, Golf 4-         205/40R18                                 A02) bis A10)
                Motion, VW Bora, Bora N215) T86)                                   BF1)
                4-Motion
                (Schrägheck, Stufenheck, 205/45R18
                Kombi, Front-und         A01) K31) N215) T86)
                Allradantrieb)
                                         215/40R18
                                         A01) K31) N225)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
1Y                              e1*2001/116*0205*..
9C                              e1*2001/116*0106*.., e1*97/27*0106*.., e1*98/14*0106*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 125      VW New Beetle            205/40R18                                 A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio)                                                    BF1)
                                         205/45R18
                                         A01) K31)

                                        215/40R18
                                        A01) K31)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
9N                            e1*2001/116*0174*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 77       VW Cross Polo, Polo Fun 215/35R18 M+S                             A02) bis A10)
                                                                                  BF1)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
6R                            e1*2001/116*0510*..
6R                            e1*2007/46*0486*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 110      VW Polo                215/35R18                                  A01) bis A10)
                (außer Cross)                                                     BF1) K04) K25) K93)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
6R                            e1*2001/116*0510*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 bis 141     VW Polo GTI            215/35R18                                  A01) bis A10)
                                                                                  BF1) K04) K25) K93)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
6R                            e1*2001/116*0510*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 81       VW Polo Cross          215/35R18                                  A01) bis A10)
                                                                                  BF1) K25) K93)
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Nr. :                       RA-001241-A0-216
Anlage-Nr. :                7c
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Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC34-708


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
AW                            e1*2007/46*1783*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 110      VW Polo                205/40R18                          A01) bis A10)
                                                                          BF1) K03)
                                        215/35R18
                                        K04)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
CS                            e13*2018/858*00140*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 110      VW Taigo              205/45R18                           A02) bis A10)
                                      A93)                                BF1)

                                        205/50R18

                                        215/40R18
                                        A93)

                                        215/45R18
                                        A93a)

                                        225/45R18


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
C1                            e13*2007/46*1985*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 110      VW T-Cross            205/45R18                           A02) bis A10)
                                      A93a)                               BF1)

                                        215/40R18
                                        A93)

                                        215/45R18

                                        225/45R18


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
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A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
       Anzugsmoment: 120 Nm

E49)   Nicht für CROSS FOX (Serie 175/70R14, 205/60R15).
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G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
       mm aufzuweiten.

K31)   Bei Fahrzeugausführungen mit Turbomotor (Diesel-, Benzinmotor) die serienmäßig nicht mit
       der Bereifungsgröße 225/45R17 oder 225/40R18 ausgerüstet sind, ist im rechten vorderen
       Radhaus der Luftkanal, der zum Ladeluftkühler führt, zur Fahrzeugmitte hin zu versetzen
       (Kontrollmöglichkeit ausreichender Freigängigkeit durch Kreisfahrt). Auflage A01 ist
       anzuwenden.

K93)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
       gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       - der Kunststoffniet, an der Blechlasche im Bereich Radmitte, ist zu entfernen,
       - die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von 100mm vor und hinter der
       Radmitte umzulegen,
       - der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 7c mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ RC34-708 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

Geschäftsstelle Essen, 17.05.2022