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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54364 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001241-A0-216
Anlage-Nr. :                12
Seite :                     1/9
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC34-708


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  RC34-708
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                       Brock Alloy Wheels
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                              TO
Radausführungskennz.:                                   TO; Lk114,3
Radgröße:                                                7Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                        45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    114,3 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   60,10 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                      750 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2220 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   TOYOTA

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Serien-Radmutter, Flachbund, beweglich, Gewinde M12x1,5                      110 Nm
BF2       1+2 Serien-Radmutter, Flachbund, beweglich, Gewinde M12x1,5                      103 Nm
BF3       1+2 Serien-Radmutter, Flachbund, beweglich, Gewinde M12x1,5                      120 Nm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54364 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001241-A0-216
Anlage-Nr. :                12
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Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC34-708


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
XPB1F(M)                        e6*2018/858*00013*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
68 bis 92       Toyota Yaris Cross       215/50R18                         A02) bis A10)
                                         A93a)                             BF1)

                                         225/45R18
                                         A93)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
XE2(A)                         e11*2001/116*0206*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 153     Lexus IS200D, IS220D, 215/40R18                            A02) bis A10)
                IS250, IS250C                                              BF1) E68) EF0)
                (Stufenheck, Cabrio)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
ZA1(EU,M)                   e6*2007/46*0263*..
ZA1(EU,M)-TMG               e13*2007/46*2005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
112 bis 127   Lexus UX               215/50R18                             A02) bis A10)
                                     A93) N225)                            A11) BF1)

                                         215/50R18 M+S
                                         A93)

                                         215/55R18
                                         A93) G99) N225)

                                         215/55R18 M+S
                                         A93) G99)

                                         225/50R18
                                         A93)

                                         235/50R18
                                         A93a) G99)
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Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC34-708


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
E15J(A)                       e11*2001/116*0299*..
E15UT(A)                      e11*2001/116*0305*..
E15UT(A)MS1                   e11*2007/46*0167*..
E15UTN(A)                     e11*2007/46*0019*..
HE15U(A)                      e11*2007/46*0018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 130    Toyota Auris            205/40R18                           A02) bis A10)
              (1. Generation)         N215) T86)                          BF1) E58)

                                        205/45R18
                                        G05) N215) T86)

                                        215/40R18


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
E15UT(A)                        e11*2001/116*0305*..
E15UTN(A)                       e11*2007/46*0019*..
HE15U(A)                        e11*2007/46*0018*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 bis 97       Toyota Auris            205/40R18                         A02) bis A10)
                (2. Generation,         A93) N215) T86)                   BF2) E59) E61)
                Ausführungen mit
                Mehrlenker-Hinterachse) 205/45R18
                                        N215)

                                        215/40R18
                                        N225)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
E15UT(A)                        e11*2001/116*0305*..
E15UTN(A)                       e11*2007/46*0019*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 73       Toyota Auris            205/40R18                         A02) bis A10)
                (2. Generation,         A93) N215)                        BF1) E59) E60)
                Ausführungen mit
                Verbundlenker-          205/45R18
                Hinterachse)            N215)

                                        215/40R18


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
T25                             e11*2001/116*0196*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 130     Toyota Avensis          215/40R18                         A02) bis A10)
                (Fahrzeuge vor Facelift                                   BF1)
                2006, ohne
                Serienbereifung
                215/50R17)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54364 nach §22 StVZO
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Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC34-708


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
T25                             e11*2001/116*0196*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 130     Toyota Avensis            215/40R18                         A02) bis A10)
                (Fahrzeuge ab Facelift                                      BF1)
                2006, mit Serienbereifung
                215/50R17)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
T27                            e11*2001/116*0331*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 130      Toyota Avensis         215/45R18                            A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)                                          BF1) EF0)
                                       215/50R18
                                       G0Z)

                                         225/45R18


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
AX1T(EU,M)                  e11*2007/46*3641*..
AX1T(EU,M)                  e6*2007/46*0264*..
AX1T(EU,M)                  e6*2007/46*0338*..
AX1T(EU,M)-TMG              e13*2007/46*1765*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
72 bis 112    Toyota C-HR            215/50R18                              A02) bis A10)
                                     A93a) N225)                            A11) BF3)

                                         215/50R18 M+S
                                         A93a)

                                         215/55R18
                                         GA7) N225)

                                         215/55R18 M+S
                                         GA7)

                                         225/50R18

                                         235/50R18
                                         A01) GA7) K03) K91)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
R1                              e11*2001/116*0222*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 100      Toyota Corolla Verso    215/40R18                           A02) bis A10)
                                                                            BF1)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54364 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001241-A0-216
Anlage-Nr. :                12
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Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC34-708


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
R1                              e11*2001/116*0222*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
130             Toyota Corolla Verso    215/40R18                          A02) bis A10)
                                                                           BF1)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
E15EJ(A)                       e11*2001/116*0304*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 97       Toyota Corolla         215/40R18                           A02) bis A10)
                (Stufenheck)                                               BF1) E67)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
XW3(A)                          e11*2001/116*0264*..
XW3(A)                          e6*2007/46*0347*..
XW3(A)-TMG                      e13*2007/46*1956*..
XW4(A)                          e11*2007/46*0157*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
73              Toyota Prius Plus        215/40R18                         A02) bis A10)
                                                                           A11) BF1)
                                         215/45R18


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A)                          e6*2001/116*0105*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130     Toyota RAV4              215/55R18                         A02) bis A10)
                (ohne                    A93) G7A) N225)                   BF1) E62) EF0)
                Serienverbreiterung,
                nur bis EG-              215/60R18
                Genehmigungs-Nr.:        A93) N225)
                e6*2001/116*0105*08)
                                         235/50R18
                                         G7A)

                                         235/55R18

                                         245/50R18
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54364 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001241-A0-216
Anlage-Nr. :                12
Seite :                     6/9
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC34-708


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A)                          e6*2001/116*0105*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130     Toyota RAV4              215/55R18                         A02) bis A10)
                (mit                     A93) G7A) N225)                   BF1) E62) EF0)
                Serienverbreiterung,
                nur bis EG-              215/60R18
                Genehmigungs-Nr.:        A93) N225)
                e6*2001/116*0105*08)
                                         235/50R18
                                         G7A)

                                         235/55R18

                                         245/50R18


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A)                         e6*2001/116*0105*..
XA4 (EU, M)                    e6*2007/46*0166*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 bis 114      Toyota RAV4             215/60R18                          A02) bis A10)
                (nur Ausführungen ab    N225)                              BF3) E63) EF0)
                EG-Genehmigungs-Nr.:
                e6*2001/116*0105*09     215/60R18 M+S
                bzw.
                e6*2007/46*0166*00)     225/60R18
                                        G6X)

                                         235/55R18


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54364 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001241-A0-216
Anlage-Nr. :                12
Seite :                     7/9
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC34-708


A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radmutter, Flachbund, beweglich, Gewinde M12x1,5
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radmutter, Flachbund, beweglich, Gewinde M12x1,5
       Anzugsmoment: 103 Nm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54364 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001241-A0-216
Anlage-Nr. :                12
Seite :                     8/9
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC34-708


BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radmutter, Flachbund, beweglich, Gewinde M12x1,5
       Anzugsmoment: 120 Nm

E58)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 1. Generation. In der
       Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '15'.

E59)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 2. Generation. In der
       Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '18'.

E60)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse.

E61)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse.

E62)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*08

E63)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*09
       bzw. e6*2007/46*0166*00

E67)   Beim Typ E15EJ(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0304*09.

E68)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0206*09

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G05)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/65R15 ausgerüstet oder
       diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
       Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
       und G01) zu beachten.

G0Z) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/55R17 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

G6X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/65R17 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

G7A) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/70R16,
     235/55R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54364 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001241-A0-216
Anlage-Nr. :                12
Seite :                     9/9
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC34-708


G99)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/60R17 ausgerüstet oder
       diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
       Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
       und G01) zu beachten.

GA7) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R17,
     215/65R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K91)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
       gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • der Kunststoffverbreiterung ist im Bereich 45 Grad vor bis 45 Grad hinter Radmitte auf
         eine Restbreite von 10 mm zu kürzen,
       • die Blech Radhauskante ist entsprechend der gekürzten Kunststoffverbreiterung
         umzulegen (auch im Bereich von 45 Grad vor bis 45 Grad hinter der Radmitte).

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 12 mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ RC34-708 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

Geschäftsstelle Essen, 17.05.2022