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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54404 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001261-A0-216
Anlage-Nr. :                3
Seite :                     1/3
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC34-709


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                           RC34-709
Art des Sonderrades:                                     einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                Brock Alloy Wheels
Montageposition:                                          Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                        PF
Radausführungskennz.:                                              PF;Lk108
Radgröße:                                                          7Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                                  38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                              108 mm
Lochzahl:                                                              5
Mittenlochdurchmesser:                                            65,10 mm
Zentrierart:                                                  Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                     ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                                780 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2250 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:       CITROEN

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                      Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                              moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Flachbund, beweglich,                                             110 Nm
                Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 36 mm
BF2       1+2 Serien-Radschraube, Flachbund, beweglich,                                              120 Nm
                Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 36 mm
BF3       1+2 Serien-Radschraube, Flachbund, beweglich,                                              110 Nm
                Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 36,5 mm

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
A                               e2*2007/46*0642*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 133      Citroen C5 Aircross      205/55R19                                A02) bis A10)
                                                                                  A11) BF1) EF0) N215)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54404 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001261-A0-216
Anlage-Nr. :                3
Seite :                     2/3
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC34-709



Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
N                             e9*2018/858*11066*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 133      Citroen C5 X           205/55R19                          A02) bis A10)
                                                                          A11) BF2)
                                        215/50R19


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
J                              e2*2007/46*0601*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 165      Citroen DS7 Crossback 205/55R19                           A02) bis A10)
                                        N215)                             A11) BF3) EF0)

                                        205/55R19 M+S


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54404 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001261-A0-216
Anlage-Nr. :                3
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Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC34-709



A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A93b) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Flachbund, beweglich, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 36 mm
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Flachbund, beweglich, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 36 mm
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Flachbund, beweglich, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 36,5 mm
       Anzugsmoment: 110 Nm

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 3 mit den Seiten 1-3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ RC34-709 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

Geschäftsstelle Essen, 02.09.2022