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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53606 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001104-A0-216
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     1 / 11
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC34-757


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  RC34-757
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                       Brock Alloy Wheels
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                              D3
Radausführungskennz.:                                    D3; Lk112
Radgröße:                                               7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                        29 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   66,60 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              B25
geprüfte Radlast: *)                                      800 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2250 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         ZP-560D     120 Nm
                Schaftlänge 28 mm
BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         ZP-560D    140 Nm
                Schaftlänge 28 mm
BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         ZP-560D    150 Nm
                Schaftlänge 28 mm
BF4       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         ZP-560D    160 Nm
                Schaftlänge 28 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53606 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001104-A0-216
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     2 / 11
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC34-757


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                               e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 140      Audi A3 Stufenheck, A3 205/45R17                            A02) bis A10)
                Cabrio                    N215)                             BF1) E75)
                (Nur zulässig an
                Fahrzeugen die max.       205/45R17 M+S
                18 Zoll Räder verbaut     W215)
                oder eingetragen haben)
                                          205/50R17
                                          A01) K03) K04) K28) K71) N215)

                                         205/50R17 M+S
                                         A01) K03) K04) K28) K71) W215)

                                         215/45R17
                                         A01) K03) K04) N225)

                                         215/45R17 M+S
                                         A01) K03) K04) W225)

                                         225/45R17
                                         A01) K03) K04) K28) K71)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                               e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 140      Audi A3 Stufenheck, A3 205/45R17                            A02) bis A10)
                Cabrio                                                      BF1) E76)
                (Nur zulässig an          205/50R17
                Fahrzeugen die            A01) K03) K04) K28) K71)
                serienmäßig 19 Zoll
                Räder verbaut und/oder 215/45R17
                eingetragen haben)        A01) K03) K04)

                                         225/45R17
                                         A01) K03) K04) K28) K71)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                               e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 228     Audi S3 Stufenheck,       205/50R17 M+S                     A01) bis A10)
                S3 Cabrio                 K28) K71)                         BF1) K03) K04)
                (Nur zulässig an
                Fahrzeugen die max.       215/45R17 M+S
                18 Zoll Räder verbaut
                oder eingetragen haben)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53606 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001104-A0-216
Anlage-Nr. :                1
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Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC34-757


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                               e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
206 bis 228     Audi S3 Stufenheck,       205/50R17 M+S                          A01) bis A10)
                S3 Cabrio                 K28) K71)                              BF1) K03) K04)
                (Nur zulässig an
                Fahrzeugen die            215/45R17 M+S
                serienmäßig 19 Zoll
                Räder verbaut und/oder
                eingetragen haben)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
GY                             e1*2007/46*2060*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110             Audi A3 Sportback       205/50R17                                A01) bis A10)
                (Ausführungen mit       K01)                                     BF2) E86) K04)
                Mehrlenker -
                Hinterachse)            215/45R17
                                        K03)

                                         215/50R17
                                         G1C) K01) K83) K84)

                                         225/45R17
                                         K01)

                                         235/45R17
                                         K01) K83)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                              e1*2001/116*0254*..
4F1                             e13*2007/46*1080*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
89 bis 160      Audi A6                  205/55R17                               A01) bis A10)
                (Ausführungen mit                                                BF1) E44) E54) K04) K64)
                kleinsten Serienreifen   215/50R17
                205/..)
                                         225/50R17
                                         K01)

                                         235/45R17

                                         245/45R17
                                         K01) K28)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         225/50R17            245/45R17          A01) bis A10)
                                         K01)                 K04) K28) K64)     BF1) E44) E54) V00)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53606 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001104-A0-216
Anlage-Nr. :                1
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Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC34-757


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                              e1*2001/116*0254*..
4F1                             e13*2007/46*1080*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 257     Audi A6                  225/50R17                               A01) bis A10)
                (Ausführungen mit        K01)                                    BF1) E44) E54) K04) K64)
                kleinsten Serienreifen
                225/..)                  235/45R17

                                         245/45R17
                                         K01) K28)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         225/50R17            245/45R17          A01) bis A10)
                                         K01)                 K04) K28) K64)     BF1) E44) E54) V00)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
4E                            e1*2001/116*0198*..
4E                            e1*2001/116*0246*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
154 bis 331     Audi A8                235/55R17                                 A01) bis A10)
                                       N245)                                     BF3) E44) EF0) K04)

                                         235/55R17 M+S

                                         245/50R17
                                         K03) N255)

                                         245/50R17 M+S
                                         K03)

                                         245/55R17
                                         K03) K35) N255)

                                         245/55R17 M+S
                                         K03) K35)

                                         255/50R17
                                         K03) K35)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53606 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001104-A0-216
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     5 / 11
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC34-757


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
GA                              e1*2007/46*1552*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 140      Audi Q2                  205/50R17                          A01) bis A10)
                (ohne                    G01) K04)                          BF2) K01)
                Serienverbreiterung)
                                         205/55R17
                                         K04)

                                         215/50R17
                                         K04)

                                         215/55R17
                                         K04)

                                         225/50R17
                                         K02)

                                         235/45R17
                                         K04)

                                         235/50R17
                                         K02)

                                         245/45R17
                                         K02)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
GA                              e1*2007/46*1552*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 140      Audi Q2                   205/50R17                         A01) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung) G01) K04)                         BF2) K01)

                                         205/55R17
                                         K04)

                                         215/50R17
                                         K04)

                                         215/55R17
                                         K04)

                                         225/50R17
                                         K02)

                                         235/45R17
                                         K04)

                                         235/50R17
                                         K02)

                                         245/45R17
                                         K02)
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Nr. :                       RA-001104-A0-216
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     6 / 11
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC34-757


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
GA                            e1*2007/46*1552*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
221             Audi SQ2               215/50R17 M+S                        A01) bis A10)
                                       K04)                                 BF2) K01)

                                         215/55R17 M+S
                                         K04)

                                         225/50R17 M+S
                                         K02)

                                         235/50R17 M+S
                                         K02)

                                         245/45R17 M+S
                                         K02)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                              e1*2007/46*0591*..
8U1                             e13*2007/46*1163*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 162      Audi Q3                  215/60R17                          A02) bis A10)
                (ohne                    N225)                              BF4) EF0)
                Serienverbreiterung)
                                         225/55R17
                                         N235)

                                         235/55R17
                                         A01) K03) K04)

                                         245/50R17
                                         A01) K03) K04)

                                         255/50R17
                                         A01) K01) K04)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                              e1*2007/46*0591*..
8U1                             e13*2007/46*1163*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 162      Audi Q3                   215/60R17                         A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung) N225)                             BF4) EF0)

                                         225/55R17
                                         N235)

                                         235/55R17

                                         245/50R17

                                         255/50R17
                                         A01) K03) K04)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53606 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001104-A0-216
Anlage-Nr. :                1
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Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC34-757



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
F3                              e1*2007/46*1900*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 169     Audi Q3, Q3 Sportback 215/65R17                             A01) bis A10)
                (ohne                    K04)                               BF4)
                Serienverbreiterung)
                                         225/60R17
                                         K01) K04)

                                         225/65R17
                                         K01) K04)

                                         235/60R17
                                         K01) K04)

                                         245/55R17
                                         K01) K04)

                                         245/60R17
                                         K01) K04)

                                         255/55R17
                                         K01) K02)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
F3                              e1*2007/46*1900*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 169     Audi Q3, Q3 Sportback 215/65R17                             A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung)                                   BF4)
                                          225/60R17

                                         225/65R17

                                         235/60R17

                                         245/55R17

                                         245/60R17

                                         255/55R17
                                         A01) K01) K04)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
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Anlage-Nr. :                1
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A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP-560D
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP-560D
       Anzugsmoment: 140 Nm
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Nr. :                       RA-001104-A0-216
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Teiletyp :                  RC34-757


BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP-560D
       Anzugsmoment: 150 Nm

BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP-560D
       Anzugsmoment: 160 Nm

E44)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

E54)   Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

E75)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig maximal bis 18-Zoll-Bereifung
       ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen sind.

E76)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 235/35R19
       (dann auf 8x19 ET49) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
       Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

E86)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der
       Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel „ML“.

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G1C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/35R19 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53606 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001104-A0-216
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     10 / 11
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC34-757


K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K35)   An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von ca. 45° vor und hinter der Radmitte
       ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen,
       oder diesen Bereich vollkommen an das Blechradhaus anlegen.

K64)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist
         eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
       • vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der
         Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
         abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.

K71)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte, eng
       an das Blechradhaus anzulegen.

K83)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
       gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die Radhauskante ist im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis 40° nach hinten
         umzulegen und der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben warm
         einzuformen und hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K84)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
       gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die Blechradhauskante ist von 30° vor bis 40° hinter der Radmitte komplett aufzuweiten
         und der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das Radhaus zu verkleben.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53606 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001104-A0-216
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     11 / 11
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC34-757


N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 1 mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ RC34-757 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

Geschäftsstelle Essen, 16.12.2020