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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53606 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001104-B0-216
Anlage-Nr. :                 2a
Seite :                      1 / 10
Auftraggeber :               Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                   RC34-757


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                     RC34-757
Art des Sonderrades:                                einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                           Brock Alloy Wheels
Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                  D3
Radausführungskennz.:                                       D3; Lk112
Radgröße:                                                   7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                            29 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
Lochzahl:                                                        5
Mittenlochdurchmesser:                                       66,60 mm
Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                               ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                          800 kg
 Reifenabrollumfang:                                        2250 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:    BMW

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                 Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                         moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,                                 140 Nm
                Schaftlänge 27 mm
BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,                                 140 Nm
                Schaftlänge 28 mm

Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
F1H                         e1*2007/46*2018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 140    BMW 1er, 1er xDrive   215/45R17                                A01) bis A10)
              (ohne Flap)                                                    BF1) EB1) EF0) K01) K02)
                                                                             N225)
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Nr. :                        RA-001104-B0-216
Anlage-Nr. :                 2a
Seite :                      2 / 10
Auftraggeber :               Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                   RC34-757


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
F1H                         e1*2007/46*2018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 140    BMW 1er, 1er xDrive   215/45R17                              A01) bis A10)
              (mit Flap)                                                   BF1) EB1) EF0) K01) K02)
                                                                           N225)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
F2GC                         e1*2007/46*2064*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 140    BMW 2er Gran           205/45R17                             A01) bis A10)
              Coupe, 2er xDrive      K04) N215) T88)                       BF1) EB1) EF0) K01)
              Gran Coupe
                                     205/45R17 M+S
                                     K04) T88)

                                     215/45R17
                                     K02) N225)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53606 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001104-B0-216
Anlage-Nr. :                 2a
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Auftraggeber :               Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                   RC34-757


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
G3K                         e1*2007/46*2017*..
G3L                         e1*2007/46*1947*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 210    BMW 3er               205/55R17                              A02) bis A10)
              (Heckantrieb)         A94) N215)                             A11) BF2) EB2) EB3) EF0)

                                      205/55R17 M+S
                                      A94) W215)

                                      215/50R17
                                      A94) N225)

                                      215/50R17 M+S
                                      A94) W225)

                                      215/55R17
                                      N225)

                                      215/55R17 M+S
                                      W225)

                                      225/50R17
                                      A01) A94a) K04)

                                      235/45R17
                                      A94)

                                      235/50R17
                                      A01) K04)

                                      245/45R17
                                      A01) A94) K04)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
G3K                           e1*2007/46*2017*..
G3L                           e1*2007/46*1947*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 210   BMW 3er                 225/50R17                            A02) bis A10)
              (Allradantrieb)         A01) A94a) K04)                      A11) BF2) EB2) EB3) EF0)

                                      235/45R17
                                      A94)

                                      235/50R17
                                      A01) K04)

                                      245/45R17
                                      A01) A94) K04)
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Nr. :                        RA-001104-B0-216
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Auftraggeber :               Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                   RC34-757


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
G3K                           e1*2007/46*2017*..
G3L                           e1*2007/46*1947*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
250 bis 275   BMW M340i, M340d        225/50R17 M+S                        A02) bis A10)
              (Allradantrieb)         A01) A94a) K04)                      B35) BF2) EF0)

                                      235/45R17 M+S
                                      A94)

                                      235/50R17 M+S
                                      A01) K04)

                                      245/45R17 M+S
                                      A01) A94) K04)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
G3C                         e1*2007/46*2126*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 275   BMW 4er Coupe, Cabrio 225/50R17                              A01) bis A10)
                                    N235)                                  BF2) EF0) K04)

                                      235/50R17
                                      N245)

                                      245/45R17
                                      N255)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53606 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001104-B0-216
Anlage-Nr. :                 2a
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Auftraggeber :               Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                   RC34-757


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
F1X                         e1*2007/46*1676*..
UKL-L                       e1*2007/46*0371*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 170    BMW X1 sDrive, X1     205/55R17 M+S                          A01) bis A10)
              xDrive                K04)                                   BF1) E72) EB1) EF0) K01)

                                     205/60R17 M+S
                                     K04)

                                     215/55R17 M+S
                                     K02)

                                     215/60R17 M+S
                                     K02) K89)

                                     225/50R17
                                     K02)

                                     225/55R17
                                     K02) K89)

                                     235/50R17
                                     K02) K89)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
F2X                         e1*2007/46*1824*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 170    BMW X2                205/60R17 M+S                          A01) bis A10)
                                                                           A11) BF2) EB1) EF0) K04)
                                     225/50R17
                                     K01)
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Auftraggeber :               Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                   RC34-757


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
FMX                         e1*2007/46*1682*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 155    BMW Mini Countryman 205/55R17                                A01) bis A10)
                                    K04) N215)                             A11) BF1) K01)

                                     205/55R17 M+S
                                     K04)

                                     205/60R17
                                     K04) N215)

                                     205/60R17 M+S
                                     K04)

                                     215/55R17
                                     K04) N225)

                                     215/55R17 M+S
                                     K04)

                                     225/50R17
                                     K02)

                                     235/50R17
                                     K02)

                                     245/45R17
                                     GH9) K02)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
FMX                         e1*2007/46*1682*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
170           BMW Mini              205/55R17 M+S                          A01) bis A10)
              Countryman John       K04)                                   BF1) EB1) EF0) K01)
              Cooper Works
                                    205/60R17 M+S
                                    K04)

                                     215/55R17 M+S
                                     K04)

                                     225/50R17 M+S
                                     K02)

                                     235/50R17 M+S
                                     K02)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53606 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001104-B0-216
Anlage-Nr. :                 2a
Seite :                      7 / 10
Auftraggeber :               Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                   RC34-757


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
FML2E                       e1*2007/46*2063*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
75            BMW Mini Cooper SE 195/45R17                                  A01) bis A10)
                                    K04) N205)                              BF1) K01)

                                     215/40R17
                                     K02)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
       die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53606 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001104-B0-216
Anlage-Nr. :                 2a
Seite :                      8 / 10
Auftraggeber :               Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                   RC34-757


A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
       Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
       eingetragen haben.

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
      den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

B35)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1 : innenbelüftete Bremsscheibe Ø374x36 mm

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm
       Anzugsmoment: 140 Nm

E72)   Nicht zulässig an Hybrid Fahrzeugen

EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. M blau mit belüfteter Scheibe Ø360x30 mm

EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. BMW 4MN 42/20 38 ATE mit belüfteter Scheibe
          Ø348x30 mm

EB3)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. BMW TRW 60/24/330 mit belüfteter Scheibe
          Ø330x24 mm

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
       Achslast von 1600 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
       Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53606 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001104-B0-216
Anlage-Nr. :                 2a
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Teiletyp :                   RC34-757


GH9)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R17, 205/65R16
       ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K89)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Kunststoff-Radhausverbreiterung ist im Bereich von 30 Grad vor bis 30 Grad hinter der
          Radmitte auf eine Restbreite von 15 mm zu kürzen,
       • die sich daruber befindliche Blech Radhauskante ist auf das gleiche Maß umzulegen,
       • Im Bereich 30 Grad vor Radmitte ist der Befestigungsniet zu entfernen und die
          Radhausverbreiterung klebend zu fixieren.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53606 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001104-B0-216
Anlage-Nr. :                 2a
Seite :                      10 / 10
Auftraggeber :               Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                   RC34-757


N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 2a mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
RC34-757 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

Geschäftsstelle Essen, 07.04.2021