Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53606 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001104-B0-216
Anlage-Nr. : 2a
Seite : 1 / 10
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC34-757
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: RC34-757
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Brock Alloy Wheels
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: D3
Radausführungskennz.: D3; Lk112
Radgröße: 7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 29 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 66,60 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 800 kg
Reifenabrollumfang: 2250 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: BMW
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, 140 Nm
Schaftlänge 27 mm
BF2 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, 140 Nm
Schaftlänge 28 mm
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F1H e1*2007/46*2018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 140 BMW 1er, 1er xDrive 215/45R17 A01) bis A10)
(ohne Flap) BF1) EB1) EF0) K01) K02)
N225)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53606 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001104-B0-216
Anlage-Nr. : 2a
Seite : 2 / 10
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC34-757
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F1H e1*2007/46*2018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 140 BMW 1er, 1er xDrive 215/45R17 A01) bis A10)
(mit Flap) BF1) EB1) EF0) K01) K02)
N225)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2GC e1*2007/46*2064*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 140 BMW 2er Gran 205/45R17 A01) bis A10)
Coupe, 2er xDrive K04) N215) T88) BF1) EB1) EF0) K01)
Gran Coupe
205/45R17 M+S
K04) T88)
215/45R17
K02) N225)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53606 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001104-B0-216
Anlage-Nr. : 2a
Seite : 3 / 10
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC34-757
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G3K e1*2007/46*2017*..
G3L e1*2007/46*1947*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 210 BMW 3er 205/55R17 A02) bis A10)
(Heckantrieb) A94) N215) A11) BF2) EB2) EB3) EF0)
205/55R17 M+S
A94) W215)
215/50R17
A94) N225)
215/50R17 M+S
A94) W225)
215/55R17
N225)
215/55R17 M+S
W225)
225/50R17
A01) A94a) K04)
235/45R17
A94)
235/50R17
A01) K04)
245/45R17
A01) A94) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G3K e1*2007/46*2017*..
G3L e1*2007/46*1947*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 210 BMW 3er 225/50R17 A02) bis A10)
(Allradantrieb) A01) A94a) K04) A11) BF2) EB2) EB3) EF0)
235/45R17
A94)
235/50R17
A01) K04)
245/45R17
A01) A94) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53606 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001104-B0-216
Anlage-Nr. : 2a
Seite : 4 / 10
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC34-757
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G3K e1*2007/46*2017*..
G3L e1*2007/46*1947*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
250 bis 275 BMW M340i, M340d 225/50R17 M+S A02) bis A10)
(Allradantrieb) A01) A94a) K04) B35) BF2) EF0)
235/45R17 M+S
A94)
235/50R17 M+S
A01) K04)
245/45R17 M+S
A01) A94) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G3C e1*2007/46*2126*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 275 BMW 4er Coupe, Cabrio 225/50R17 A01) bis A10)
N235) BF2) EF0) K04)
235/50R17
N245)
245/45R17
N255)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53606 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001104-B0-216
Anlage-Nr. : 2a
Seite : 5 / 10
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC34-757
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F1X e1*2007/46*1676*..
UKL-L e1*2007/46*0371*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 170 BMW X1 sDrive, X1 205/55R17 M+S A01) bis A10)
xDrive K04) BF1) E72) EB1) EF0) K01)
205/60R17 M+S
K04)
215/55R17 M+S
K02)
215/60R17 M+S
K02) K89)
225/50R17
K02)
225/55R17
K02) K89)
235/50R17
K02) K89)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2X e1*2007/46*1824*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 170 BMW X2 205/60R17 M+S A01) bis A10)
A11) BF2) EB1) EF0) K04)
225/50R17
K01)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53606 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001104-B0-216
Anlage-Nr. : 2a
Seite : 6 / 10
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC34-757
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FMX e1*2007/46*1682*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 155 BMW Mini Countryman 205/55R17 A01) bis A10)
K04) N215) A11) BF1) K01)
205/55R17 M+S
K04)
205/60R17
K04) N215)
205/60R17 M+S
K04)
215/55R17
K04) N225)
215/55R17 M+S
K04)
225/50R17
K02)
235/50R17
K02)
245/45R17
GH9) K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FMX e1*2007/46*1682*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
170 BMW Mini 205/55R17 M+S A01) bis A10)
Countryman John K04) BF1) EB1) EF0) K01)
Cooper Works
205/60R17 M+S
K04)
215/55R17 M+S
K04)
225/50R17 M+S
K02)
235/50R17 M+S
K02)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53606 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001104-B0-216
Anlage-Nr. : 2a
Seite : 7 / 10
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC34-757
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FML2E e1*2007/46*2063*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 BMW Mini Cooper SE 195/45R17 A01) bis A10)
K04) N205) BF1) K01)
215/40R17
K02)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53606 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001104-B0-216
Anlage-Nr. : 2a
Seite : 8 / 10
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC34-757
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
eingetragen haben.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
B35) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1 : innenbelüftete Bremsscheibe Ø374x36 mm
BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm
Anzugsmoment: 140 Nm
BF2) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm
Anzugsmoment: 140 Nm
E72) Nicht zulässig an Hybrid Fahrzeugen
EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. M blau mit belüfteter Scheibe Ø360x30 mm
EB2) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. BMW 4MN 42/20 38 ATE mit belüfteter Scheibe
Ø348x30 mm
EB3) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. BMW TRW 60/24/330 mit belüfteter Scheibe
Ø330x24 mm
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
Achslast von 1600 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53606 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001104-B0-216
Anlage-Nr. : 2a
Seite : 9 / 10
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC34-757
GH9) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R17, 205/65R16
ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K89) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Kunststoff-Radhausverbreiterung ist im Bereich von 30 Grad vor bis 30 Grad hinter der
Radmitte auf eine Restbreite von 15 mm zu kürzen,
• die sich daruber befindliche Blech Radhauskante ist auf das gleiche Maß umzulegen,
• Im Bereich 30 Grad vor Radmitte ist der Befestigungsniet zu entfernen und die
Radhausverbreiterung klebend zu fixieren.
N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53606 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001104-B0-216
Anlage-Nr. : 2a
Seite : 10 / 10
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC34-757
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage 2a mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
RC34-757 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Geschäftsstelle Essen, 07.04.2021