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							Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. :     E1 124R-001900
Gutachten Nr. :         CE-000259-A0-216                                          Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. :            5b
Seite :                 1/2
Hersteller :            Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Typ :                   RC34-757


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                             RC34-757
Art des Rades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                   Brock Alloy Wheels
Montageposition:                              Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          PV
Artikel- oder Katalog-Nr:                            3374 13
Radgröße:                                           7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                    40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                108 mm
Lochzahl:                                                5
Mittenlochdurchmesser:                              65,10 mm
Zentrierart:                                     Mittenzentrierung
Zentrierring:                                       ohne Ring
geprüfte Radlast:                                     800 kg
bei Reifenabrollumfang:                              2250 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.




Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : PEUGEOT

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)               Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                 moment
8, F                          Radschraube, Kegel 60°, Gewinde          ZP-538F 120 Nm
                              M12x1,25, Schaftlänge 28 mm
Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. :     E1 124R-001900
Gutachten Nr. :         CE-000259-A0-216                                                  Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. :            5b
Seite :                 2/2
Hersteller :            Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Typ :                   RC34-757


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
8                               e2*2007/46*0080*..
8                               e2*2007/46*0081*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 150      Peugeot 508, 508 SW      215/55R17                         A03)A05)A06)A10)
                (KOMBI, LIM.
                STUFENHECK 4T.)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F                              e2*2007/46*0628*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 165      Peugeot 508             215/55R17                          A03)A05)A06)A10)
                (KOMBI, LIM.
                SCHRÄGHECK 5T.)




Auflagen und Hinweise

A03) Die Räder dürfen nur an Fahrzeugvarianten / -Versionen verwendet werden, bei denen die
     Raddimension als Serienradgröße im COC-Papier genannt ist, und nur in Verbindung mit
     der dort genannten Serienreifengröße.
     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Verwendbarkeit von
     Schneeketten ist der Betriebsanleitung des Fahrzeugs zu entnehmen oder wird durch eine
     Auflage im Gutachten erlaubt.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.



Die Anlage Nr. 5b mit den Blättern 1 bis 2 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Räder Typ RC34-757 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 16.12.2020