Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger nach ECE-Regelung 124 ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-002136 Gutachten Nr. : CE-000326-A0-216 Mo b i l i t ä t Anlage-Nr. : 1 Seite : 1/3 Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Typ : RC34-758 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: RC34-758 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Brock Alloy Wheels Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: BM1 Artikel- oder Katalog-Nr: 3320 02 Radgröße: 7½Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 25 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,55 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 750 kg bei Reifenabrollumfang: 2050 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : BMW Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment G2C, G3C, G3L, G3K Serien-Radschraube M14x1,25 - 140 Nm Schaftlänge 28 mm, Kegel 60° Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger nach ECE-Regelung 124 ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-002136 Gutachten Nr. : CE-000326-A0-216 Mo b i l i t ä t Anlage-Nr. : 1 Seite : 2/3 Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Typ : RC34-758 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G2C e1*2018/858*00123*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 180 BMW 2er Coupe 225/45R18 A03)A05)A06)A10) (COUPE) A94) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G3L e1*2007/46*1947*.. G3K e1*2007/46*2017*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 210 BMW 3er 225/45R18 A03)A05)A06)A10) (KOMBI, LIM. A11)A94a) STUFENHECK 4T.) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G3L e1*2007/46*1947*.. G3K e1*2007/46*2017*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 250 bis 275 BMW M340i, M340d 225/45R18 A03)A05)A06)A10) (KOMBI, LIM. A94a)B85) STUFENHECK 4T.) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G3C e1*2007/46*2126*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 275 BMW 4er Coupe, Cabrio 225/45R18 A03)A05)A06)A10) (CABRIOLET, COUPE) Auflagen und Hinweise A03) Die Räder dürfen nur an Fahrzeugvarianten / -Versionen verwendet werden, bei denen die Raddimension als Serienradgröße im COC-Papier genannt ist, und nur in Verbindung mit der dort genannten Serienreifengröße. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Verwendbarkeit von Schneeketten ist der Betriebsanleitung des Fahrzeugs zu entnehmen oder wird durch eine Auflage im Gutachten erlaubt. Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger nach ECE-Regelung 124 ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-002136 Gutachten Nr. : CE-000326-A0-216 Mo b i l i t ä t Anlage-Nr. : 1 Seite : 3/3 Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Typ : RC34-758 A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Räder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B85) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: Achse 1: 4-Kolben-Festsattel Kennz. M mit belüfteter Bremsscheibe Ø374x36 mm Die Anlage Nr. 1 mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Räder Typ RC34-758 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH. Geschäftsstelle Essen, 31.05.2022