Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger nach ECE-Regelung 124 ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-002136 Gutachten Nr. : CE-000326-A0-216 Mo b i l i t ä t Anlage-Nr. : 6a Seite : 1/3 Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Typ : RC34-758 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: RC34-758 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Brock Alloy Wheels Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: X7 Artikel- oder Katalog-Nr: 3320 22 Radgröße: 7½Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 108 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 63,40 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 800 kg bei Reifenabrollumfang: 2350 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : JAGUAR Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment JA Radmutter M12x1,5, Kegel 60° ZP-580D6F 120 Nm DC, DH Radmutter M14x1,5, Kegel 60° ZP-533D13F 133 Nm Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger nach ECE-Regelung 124 ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-002136 Gutachten Nr. : CE-000326-A0-216 Mo b i l i t ä t Anlage-Nr. : 6a Seite : 2/3 Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Typ : RC34-758 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DC e11*2007/46*3324*.. DC e5*2007/46*1047*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 280 Jaguar F-Pace 235/65R18 A03)A05)A06)A10) (KOMBI) A11)A94)B33) 255/60R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DH e11*2007/46*4311*.. DH e5*2007/46*1052*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 172 Jaguar I-Pace 235/65R18 A03)A05)A06)A10) (KOMBI) A98a) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JA e5*2007/46*1049*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 221 Jaguar XE 225/45R18 A03)A05)A06)A10) (LIM. STUFENHECK 4T.) A11)A94) Auflagen und Hinweise A03) Die Räder dürfen nur an Fahrzeugvarianten / -Versionen verwendet werden, bei denen die Raddimension als Serienradgröße im COC-Papier genannt ist, und nur in Verbindung mit der dort genannten Serienreifengröße. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Verwendbarkeit von Schneeketten ist der Betriebsanleitung des Fahrzeugs zu entnehmen oder wird durch eine Auflage im Gutachten erlaubt. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger nach ECE-Regelung 124 ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-002136 Gutachten Nr. : CE-000326-A0-216 Mo b i l i t ä t Anlage-Nr. : 6a Seite : 3/3 Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Typ : RC34-758 A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A98a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, sind auf den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B33) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1 : Bremsscheibe Ø380 mm Die Anlage Nr. 6a mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Räder Typ RC34-758 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH. Geschäftsstelle Essen, 31.05.2022