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							Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. :     E1 124R-002136
Gutachten Nr. :         CE-000326-A0-216                                          Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. :            8
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Hersteller :            Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Typ :                   RC34-758


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                             RC34-758
Art des Rades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                   Brock Alloy Wheels
Montageposition:                              Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                         N42
Artikel- oder Katalog-Nr:                            3320 28
Radgröße:                                           7½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                    45 mm
Lochkreisdurchmesser:                               114,3 mm
Lochzahl:                                                5
Mittenlochdurchmesser:                              66,10 mm
Zentrierart:                                     Mittenzentrierung
Zentrierring:                                       ohne Ring
geprüfte Radlast:                                     750 kg
bei Reifenabrollumfang:                              2270 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.




Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : NISSAN

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)               Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                 moment
V37                           Radmutter M12x1,25, Kegel 60°           ZP-578D2 120 Nm
J12                           Serien-Radschraube M12x1,5                  -      120 Nm
                              Schaftlänge 23 mm, Kegel 60°
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nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. :     E1 124R-002136
Gutachten Nr. :         CE-000326-A0-216                                                       Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. :            8
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Hersteller :            Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Typ :                   RC34-758


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
V37                                e13*2007/46*1378*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 225     Nissan Infiniti Q50, Infiniti 225/50R18                         A03)A05)A06)A10)
                Q50 Hybrid                                                      A11)B28)
                (LIM. STUFENHECK 4T.)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
J12                            e9*2018/858*11042*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 116     Nissan Qashqai          235/55R18                               A03)A05)A06)A10)
                (MULTI-PURPOSE-
                VEHICLE)




Auflagen und Hinweise
A03) Die Räder dürfen nur an Fahrzeugvarianten / -Versionen verwendet werden, bei denen die
     Raddimension als Serienradgröße im COC-Papier genannt ist, und nur in Verbindung mit
     der dort genannten Serienreifengröße.
     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Verwendbarkeit von
     Schneeketten ist der Betriebsanleitung des Fahrzeugs zu entnehmen oder wird durch eine
     Auflage im Gutachten erlaubt.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Räder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
     werden.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-,
     dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter
     P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

B28) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
     Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Infiniti mit belüfteter Scheibe Ø352x32 mm
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Typ :                   RC34-758


Die Anlage Nr. 8 mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Räder Typ RC34-758 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 31.05.2022