Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-002136
Gutachten Nr. : CE-000326-A0-216 Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. : 13a
Seite : 1/3
Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Typ : RC34-758
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: RC34-758
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Brock Alloy Wheels
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: PF
Artikel- oder Katalog-Nr: 3320 25
Radgröße: 7½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 49 mm
Lochkreisdurchmesser: 108 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 65,10 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 700 kg
bei Reifenabrollumfang: 2270 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : OPEL
Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-002136
Gutachten Nr. : CE-000326-A0-216 Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. : 13a
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Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Typ : RC34-758
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
Z Nicht Hybrid-Fahrzeuge: Serien- - 120 Nm
Radschraube M12x1,25,
Schaftlänge 36,5 mm, Flachbund,
beweglich ww.
Radschraube M12x1,25,
Schaftlänge 35 mm, Flachbund,
beweglich
Z Hybrid-Fahrzeuge: Radschraube VPE03 120 Nm
M12x1,25 Schaftlänge 35 mm,
Flachbund, beweglich
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
Z e2*2007/46*0597*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 133 Opel Grandland X 225/55R18 A03)A05)A06)A10)
(MULTI-PURPOSE-
VEHICLE)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
Z e2*2007/46*0597*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
133 bis 147 Opel Grandland X Hybrid 225/55R18 A03)A05)A06a)A10)
(MULTI-PURPOSE-
VEHICLE)
Auflagen und Hinweise
A03) Die Räder dürfen nur an Fahrzeugvarianten / -Versionen verwendet werden, bei denen die
Raddimension als Serienradgröße im COC-Papier genannt ist, und nur in Verbindung mit
der dort genannten Serienreifengröße.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Verwendbarkeit von
Schneeketten ist der Betriebsanleitung des Fahrzeugs zu entnehmen oder wird durch eine
Auflage im Gutachten erlaubt.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-002136
Gutachten Nr. : CE-000326-A0-216 Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. : 13a
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Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Typ : RC34-758
A06) Zur Befestigung der Räder dürfen die serienmäßigen oder die mitzuliefernden
Befestigungsteile verwendet werden.
A06a) Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitzuliefernden Befestigungsteile verwendet
werden.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
Die Anlage Nr. 13a mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Räder Typ RC34-758 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 31.05.2022