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							Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. :     E1 124R-002140
Gutachten Nr. :         CE-000327-C0-216                                         Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. :            20
Seite :                 1/2
Hersteller :            Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Typ :                   RC34-759


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                             RC34-759
Art des Rades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                   Brock Alloy Wheels
Montageposition:                              Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                         N42
Artikel- oder Katalog-Nr:                            3317 21
Radgröße:                                           7½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                    40 mm
Lochkreisdurchmesser:                               114,3 mm
Lochzahl:                                                5
Mittenlochdurchmesser:                              66,10 mm
Zentrierart:                                     Mittenzentrierung
Zentrierring:                                       ohne Ring
geprüfte Radlast:                                     750 kg
bei Reifenabrollumfang:                              2270 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.




Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : NISSAN

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)               Beschreibung der Befestigungsteile   Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                               moment
FE0E                          Serien-Radmutter M12x1,25, Kegel 60°      -      120 Nm
T33                           Serien-Radmutter M12x1,25, Kegel 60°             120 Nm
Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. :     E1 124R-002140
Gutachten Nr. :         CE-000327-C0-216                                                 Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. :            20
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Hersteller :            Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Typ :                   RC34-759


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
FE0E                           e13*2018/858*00237*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
45 bis 90       Nissan Ariya            235/55R19                         A03)A05)A06)A10)
                (MULTI-PURPOSE-
                VEHICLE)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
T33                            e13*2018/858*00293*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
116 bis 120     Nissan X-Trail          235/55R19                         A03)A05)A06)A10)
                (MULTI-PURPOSE-                                           A11)
                VEHICLE)




Auflagen und Hinweise
A03) Die Räder dürfen nur an Fahrzeugvarianten / -Versionen verwendet werden, bei denen die
     Raddimension als Serienradgröße im COC-Papier genannt ist, und nur in Verbindung mit
     der dort genannten Serienreifengröße.
     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Verwendbarkeit von
     Schneeketten ist der Betriebsanleitung des Fahrzeugs zu entnehmen oder wird durch eine
     Auflage im Gutachten erlaubt.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Räder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
     werden.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-,
     dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter
     P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.


Die Anlage Nr. 20 mit den Blättern 1 bis 2 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Räder Typ RC34-759 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 23.11.2022