Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001105-B0-216
Anlage-Nr. : 9b
Seite : 1 / 37
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC34-808
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: RC34-808
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Brock Alloy Wheels
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: D3
Radausführungskennz.: D3; Lk112
Radgröße: 8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 43 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 66,60 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 820 kg
Reifenabrollumfang: 2270 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES
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Nr. : RA-001105-B0-216
Anlage-Nr. : 9b
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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC34-808
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, ZP-568F 130 Nm
Schaftlänge 28 mm
BF2 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, ZP-567F 130 Nm
Schaftlänge 28 mm
BF3 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, ZP-568F 150 Nm
Schaftlänge 28 mm
BF4 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, ZP-568F 140 Nm
Schaftlänge 28 mm
BF5 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, ZP-567F 150 Nm
Schaftlänge 28 mm
BF6 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, ZP-567F 175 Nm
Schaftlänge 28 mm
BF7 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, ZP-569F 175 Nm
Schaftlänge 33 mm
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
169 e1*2001/116*0288*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 142 Mercedes A-Klasse 215/35R18 A01) bis A10)
BF1) K01) K04) K15) K23)
K26)
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Nr. : RA-001105-B0-216
Anlage-Nr. : 9b
Seite : 3 / 37
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC34-808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
176 e1*2007/46*0928*..
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 155 Mercedes A-Klasse 205/45R18 A02) bis A10)
(Beim Typ 245G nur M00) N215) T86) BF1) E93) E100)
zulässig an
Fahrzeugausführungen 215/40R18
ab EG-Genehmigungs-Nr. A01) K04) N225)
e1*2001/116*0470*04)
225/40R18
A01) K03) K04) K13)
235/40R18
A01) G01) K01) K04) K13) K25) K28)
K103)
245/35R18
A01) K01) K04) K13) K25) K28)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/45R18 225/40R18 A01) bis A10)
M00) N215) T86) K04) BF1) E93) E100) V00)
205/45R18 235/40R18 A01) bis A10)
M00) N215) T86) K04) K28) K103) BF1) E93) E100) V00)
215/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
N225) K04) K28) BF1) E93) E100) V00)
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Nr. : RA-001105-B0-216
Anlage-Nr. : 9b
Seite : 4 / 37
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC34-808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
176 e1*2007/46*0928*..
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 160 Mercedes A-Klasse 205/40R18 M+S A02) bis A10)
(Frontantrieb und A93a) T86) BF1) E95) E100)
Allrad; Beim Typ 245G
nur zulässig an 205/45R18 M+S
Fahrzeugausführungen M00) T86)
ab EG-Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0470*04) 215/40R18 M+S
215/45R18 M+S
A01) K13) K25)
225/40R18
A01) K04) N235)
225/40R18 M+S
A01) K04)
235/35R18
A01) K04)
235/40R18
A01) K04) K13) K25) K28) K103)
245/35R18
A01) K04) K13) K28)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
176 e1*2007/46*0928*..
176 AMG e1*2007/46*1163*..
245G e1*2001/116*0470*..
245G AMG e1*2007/46*1207*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
265 bis 280 Mercedes A-Klasse 215/45R18 M+S A01) bis A10)
A45 AMG, AMG A45 K13) K25) BF1) E95)
225/40R18 M+S
K04)
235/40R18
K04) K13) K25) K28) K103)
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Nr. : RA-001105-B0-216
Anlage-Nr. : 9b
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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC34-808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2A e1*2007/46*1829*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 165 Mercedes A-Klasse 205/45R18 A02) bis A10)
(Kompaktlimousine 5- M00) N215) A11) BF1)
türig)
205/45R18 M+S
M00) W215)
215/45R18
N225)
215/45R18 M+S
W225)
225/40R18
A01) K04)
225/45R18
A01) K04) K25)
235/40R18
A01) K01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2A e1*2007/46*1829*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 165 Mercedes A-Klasse 205/45R18 A02) bis A10)
(Limousine 4-türig) M00) N215) A11) BF1)
205/45R18 M+S
M00) W215)
215/45R18
N225)
215/45R18 M+S
W225)
225/40R18
A01) K04)
225/45R18
A01) K04) K25)
235/40R18
A01) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001105-B0-216
Anlage-Nr. : 9b
Seite : 6 / 37
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC34-808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2A e1*2007/46*1829*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
285 bis 310 Mercedes A-Klasse 225/45R18 M+S A02) bis A10)
AMG A 45, AMG A 45 S BF2)
235/40R18 M+S
245/40R18 M+S
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245 e1*2001/116*0314*..
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 142 Mercedes B-Klasse 205/40R18 A01) bis A10)
(Beim Typ 245G nur A93) BF1) E99) K01)
zulässig an
Fahrzeugausführungen 215/40R18
bis EG-Genehmigungs- A93) K04) K81)
Nr.
e1*2001/116*0470*02) 225/35R18
A93) K04) K81)
225/40R18
A93a) K04) K81)
235/35R18
A93a) K04) K81)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001105-B0-216
Anlage-Nr. : 9b
Seite : 7 / 37
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC34-808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
246 e1*2007/46*0751*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 155 Mercedes B- Klasse 205/40R18 A02) bis A10)
(Beim Typ 245G nur A93a) N215) T86) BF1) E100)
zulässig an
Fahrzeugausführungen 205/45R18
ab EG-Genehmigungs-Nr. A01) K13) K22) M00) N215)
e1*2001/116*0470*04)
215/40R18
N225)
225/40R18
A01) K04)
235/35R18
A01) K04)
245/35R18
A01) K04) K13) K22)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/40R18 235/35R18 A01) bis A10)
A93a) N215) T86) K04) BF1) E100) V00)
205/45R18 225/40R18 A01) bis A10)
K13) K22) M00) K04) BF1) E100) V00)
N215)
215/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
N225) K04) BF1) E100) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 Mercedes B-Klasse 215/45R18 A02) bis A10)
electric drive BF1)
225/40R18
225/45R18
235/40R18
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001105-B0-216
Anlage-Nr. : 9b
Seite : 8 / 37
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC34-808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 165 Mercedes B-Klasse 205/45R18 A02) bis A10)
(Ausführungen mit M00) N215) A11) BF1)
Verbundlenker-
Hinterachse) 205/45R18 M+S
M00) W215)
215/45R18
N225)
215/45R18 M+S
W225)
225/40R18
A01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 165 Mercedes B-Klasse 205/45R18 A02) bis A10)
(Ausführungen mit M00) N215) A11) BF1)
Mehrlenker-Hinterachse)
205/45R18 M+S
M00) W215)
215/45R18
N225)
215/45R18 M+S
W225)
225/40R18
A01) K04)
235/40R18
A01) K03) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001105-B0-216
Anlage-Nr. : 9b
Seite : 9 / 37
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC34-808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 225 Mercedes C-Klasse 215/40R18 A02) bis A10)
(Coupe, C204) N225) BF1) E110)
225/40R18
N235)
235/35R18
A01) K01) N245)
245/35R18
A01) K01) K04) K13) K21)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K04) K21) BF1) E110)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 225 Mercedes C-Klasse 215/40R18 A02) bis A10)
(Limousine, W204) N225) T89) BF1) E104) EF0)
225/40R18
N235)
235/40R18
A01) G2G) K03) K13) N245)
245/35R18
A01) K01) K04) K13)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K04) BF1) E104) EF0)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001105-B0-216
Anlage-Nr. : 9b
Seite : 10 / 37
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC34-808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204K e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 200 Mercedes C-Klasse 215/40R18 A02) bis A10)
(Kombi, S204) N225) T89) BF1) E104)
225/40R18
N235)
235/40R18
A01) G01) K03) K13) N245)
245/35R18
A01) K01) K04) K13)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K04) BF1) E104)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/40R18 A02) bis A10)
(Coupe C205, Cabrio A94) N235) A11) BF1) E110a)
A205)
225/40R18 M+S
A94)
225/45R18
N235)
225/45R18 M+S
235/40R18
A94) N245)
235/40R18 M+S
A94)
235/45R18
A01) G01) N245)
235/45R18 M+S
A01) G01)
245/40R18
A01) K01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R18 245/40R18 A02) bis A10)
A11) BF1) E110a)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001105-B0-216
Anlage-Nr. : 9b
Seite : 11 / 37
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC34-808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245 Mercedes C-Klasse 215/45R18 A02) bis A10)
(Limousine, W205) N225) T93) A11) BF1) E103) EF0)
215/45R18 M+S
T93) W225)
225/40R18
N235) T92)
225/40R18 M+S
T92)
225/45R18
N235)
225/45R18 M+S
235/40R18
A01) K01) N245)
235/40R18 M+S
A01) K01)
245/40R18
A01) K01) K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R18 245/40R18 A01) bis A10)
K04) A11) BF1) E103) EF0)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001105-B0-216
Anlage-Nr. : 9b
Seite : 12 / 37
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC34-808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204K e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245 Mercedes C-Klasse 215/45R18 A02) bis A10)
(Kombi, S205) GCT) N225) T93) A11) BF1) E103)
215/45R18 M+S
GCT) T93) W225)
225/40R18
N235) T92)
225/40R18 M+S
T92)
225/45R18
GCT) N235)
225/45R18 M+S
GCT)
235/40R18
A01) GCT) K01) N245)
235/40R18 M+S
A01) GCT) K01)
245/40R18
A01) GCT) K01) K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R18 245/40R18 A01) bis A10)
K04) A11) BF1) E103) GCT)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CW e1*2018/858*00016*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 195 Mercedes C-Klasse 205/50R18 A02) bis A10)
(Limousine, W206, nur N215) T89) A11a) BF3) E131)
Fahrzeugausführungen
ohne Hinterachslenkung) 215/45R18
N225)
225/45R18
N235)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R18 245/40R18 A02) bis A10)
A11a) BF3) E131)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001105-B0-216
Anlage-Nr. : 9b
Seite : 13 / 37
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC34-808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CS e1*2018/858*00017*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 195 Mercedes C-Klasse 215/45R18 A02) bis A10)
(Kombi, S206, nur N225) T93) A11) BF3) E131)
Fahrzeugausführungen
ohne Hinterachslenkung) 225/45R18
N235)
235/40R18
N245)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R18 225/45R18 A02) bis A10)
N215) T89) N235) A11) BF3) E131) V00)
225/45R18 245/40R18 A02) bis A10)
A11) BF3) E131)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
117 e1*2007/46*1007*..
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155 Mercedes CLA-Klasse 205/45R18 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi) M00) N215) BF1) E93a) E100)
215/40R18
N225)
225/40R18
A01) K04) K13)
235/40R18
A01) G01) K01) K04) K13) K25) K103)
245/35R18
A01) K01) K04) K13) K25)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K13) K04) BF1) E93a) E100)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001105-B0-216
Anlage-Nr. : 9b
Seite : 14 / 37
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC34-808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 160 Mercedes CLA-Klasse 205/45R18 M+S A02) bis A10)
(Limousine, Kombi; M00) BF1) E95a)
Serie auch 235/40R18 )
215/40R18 M+S
215/45R18 M+S
A01) K13) K25)
225/40R18 M+S
235/40R18
A01) K13) K25) K28) K103)
245/35R18
A01) K01) K13) K28)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
245G AMG e1*2007/46*1207*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
265 bis 280 Mercedes CLA- Klasse 215/40R18 M+S A02) bis A10)
CLA 45 AMG BF1)
(Limousine, Kombi) 215/45R18 M+S
A01) K13) K25)
225/40R18 M+S
235/40R18
A01) K13) K25) K28) K103)
245/35R18
A01) K01) K13) K28)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2CLA e1*2007/46*1912*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 165 Mercedes CLA-Klasse 205/45R18 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi) M00) N215) A11) BF1)
205/45R18 M+S
M00) W215)
215/45R18
N225)
215/45R18 M+S
W225)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001105-B0-216
Anlage-Nr. : 9b
Seite : 15 / 37
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC34-808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2CLA e1*2007/46*1912*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
225 Mercedes CLA 35 AMG 225/40R18 M+S A02) bis A10)
(Limousine, Kombi) BF1)
225/45R18 M+S
235/40R18
245/35R18
A01) K03)
245/40R18
A01) K03) K14)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2CLA e1*2007/46*1912*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
285 bis 310 Mercedes CLA 45 225/45R18 M+S A02) bis A10)
AMG , CLA AMG 45 S A94a) BF1)
(Limousine, Kombi)
235/40R18 M+S
245/40R18 M+S
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
207 e1*2001/116*0502*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 285 Mercedes E-Klasse 215/40R18 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; A94) N225) T89) BF1)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen in 215/40R18 M+S
16Zoll oder 17Zoll) A94) T89) W225)
225/40R18
A94) N235)
225/40R18 M+S
A94) W235)
235/35R18
A94) N245) T90)
235/40R18
A94) G4Y) N245)
245/35R18
A94a) N255)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A02) bis A10)
N235) A94a) N255) BF1) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001105-B0-216
Anlage-Nr. : 9b
Seite : 16 / 37
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC34-808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
207 e1*2001/116*0502*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
300 Mercedes E-Klasse 235/35R18 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; A94) N245) T90) BF1)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen in 235/35R18 M+S
18Zoll) A94) T90)
235/40R18
A94) N245)
235/40R18 M+S
A94)
245/35R18
A94a) N255)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC e1*2007/46*1666*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 220 Mercedes E-Klasse 225/50R18 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; A11) A94) BF3)
Ausführungen mit 235/45R18
kleinsten Serienreifen
ab 225/..) 245/45R18
255/45R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC e1*2007/46*1666*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 270 Mercedes E-Klasse 245/45R18 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; N255) A11) A94) BF3) EB1)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 255/45R18
ab 245/..) N265)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001105-B0-216
Anlage-Nr. : 9b
Seite : 17 / 37
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC34-808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
212G e1*2007/46*0484*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225 Mercedes E-Klasse 215/45R18 A02) bis A10)
(W212, Limousine, N225) A11) BF1) E111)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen in 225/40R18
16Zoll)
225/45R18
235/40R18
245/40R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R18 245/40R18 A02) bis A10)
A11) BF1) E111) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 285 Mercedes E-Klasse 245/40R18 A02) bis A10)
(W212, Limousine, BF1) E111)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen in
17Zoll oder 18Zoll)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212K e1*2007/46*0200*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225 Mercedes E-Klasse 225/45R18 A02) bis A10)
(S212, Kombi, T95) BF1) E111)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 235/40R18
225/..) T95)
245/40R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R18 245/40R18 A02) bis A10)
BF1) E111) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001105-B0-216
Anlage-Nr. : 9b
Seite : 18 / 37
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC34-808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212K e1*2007/46*0200*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 285 Mercedes E-Klasse 245/40R18 A02) bis A10)
(S212, Kombi, BF1) E111)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen
245/..)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 270 Mercedes E-Klasse 215/50R18 A02) bis A10)
(W213, Limousine) A94) M00) N225) T92) A11) BF3) E111a) EB1) EB2)
215/50R18 M+S
A94) M00) T92) W225)
225/45R18
A94) N235) T95)
225/45R18 M+S
A94) T95) W235)
225/50R18
A94) N235)
225/50R18 M+S
A94) W235)
235/45R18
A94) N245)
235/45R18 M+S
A94) W245)
245/40R18
A94) N255) T97)
245/40R18 M+S
A94) T97)
245/45R18
A94) N255)
245/45R18 M+S
A94)
255/45R18
GA2) N265)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001105-B0-216
Anlage-Nr. : 9b
Seite : 19 / 37
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC34-808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES e1*2007/46*1560*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 270 Mercedes E-Klasse 225/45R18 A02) bis A10)
(S213, Kombi) A94) N235) T95) A11) BF3) EB1) EB2)
225/45R18 M+S
A94) T95) W235)
225/50R18
A94) N235) T99)
225/50R18 M+S
A94) T99) W235)
235/45R18
A94) N245) T98)
235/45R18 M+S
A94) T98) W245)
245/45R18
A94) N255)
245/45R18 M+S
A94)
255/45R18
GA2) N265)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 139 Mercedes EQA 225/55R18 M+S A01) bis A10)
BF4) K01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155 Mercedes GLA 215/55R18 A02) bis A10)
M00) BF1)
225/50R18
235/50R18
A01) K118)
245/45R18
255/45R18
A01) K118)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001105-B0-216
Anlage-Nr. : 9b
Seite : 20 / 37
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC34-808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
265 bis 280 Mercedes GLA45 AMG 215/55R18 M+S A02) bis A10)
M00) BF1)
225/50R18 M+S
235/50R18 M+S
A01) K118)
245/45R18 M+S
255/45R18 M+S
A01) K118)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 165 Mercedes GLA 225/55R18 A01) bis A10)
(H247) K04) N235) A11) BF1) K01)
225/60R18
K04) K120) N235)
235/55R18
K04)
245/50R18
K02)
245/55R18
K02) K120)
255/50R18
K02) K120)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001105-B0-216
Anlage-Nr. : 9b
Seite : 21 / 37
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC34-808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 165 Mercedes GLB 225/55R18 A01) bis A10)
(X247) K04) N235) BF1) K01)
225/60R18
K04) K120) N235)
235/55R18
K04)
245/50R18
K02)
245/55R18
K02) K120)
255/50R18
K02) K120)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225 Mercedes GLK 235/50R18 A01) bis A10)
BF1) K04)
235/55R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/55R18 255/50R18 A01) bis A10)
K02) BF1) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001105-B0-216
Anlage-Nr. : 9b
Seite : 22 / 37
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC34-808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
166 e1*2007/46*0598*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 245 Mercedes M-Klasse, 235/60R18 A02) bis A10)
GLE-Klasse ER4) N245) A11) BF3) E107) E108) EF0)
(W166)
235/60R18 M+S
ER4)
245/60R18
A01) ER1) K03) K04) N255)
245/60R18 M+S
A01) ER1) K03) K04)
255/55R18
A01) ER4) K01) K04)
265/55R18
A01) ER2) K01) K02)
275/50R18
A01) ER5) K01) K02)
285/50R18
A01) ER3) K01) K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
164 e1*2001/116*0315*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 225 Mercedes ML-Klasse 235/60R18 A01) bis A10)
ER4) K03) N245) BF3)
245/55R18
ER6) K01) N255)
245/60R18
ER1) G5M) K01) N255)
255/55R18
ER4) K01)
265/55R18
ER2) G5M) K01) K04)
275/50R18
ER5) K01) K04)
285/50R18
ER3) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001105-B0-216
Anlage-Nr. : 9b
Seite : 23 / 37
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC34-808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
251 e1*2001/116*0341*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 225 Mercedes R-Klasse 235/55R18 A01) bis A10)
ER7) K04) N245) A94) BF3) K01)
235/55R18 M+S
ER7) K04)
235/60R18
ER4) K04) N245)
235/60R18 M+S
ER4) K04)
245/55R18
ER6) K04) N255)
245/55R18 M+S
ER6) K04)
245/60R18
ER1) G4P) K04) N255)
245/60R18 M+S
ER1) G4P) K04)
255/55R18
ER4) K04)
265/55R18
ER2) G4P) K02)
275/50R18
ER5) K02)
285/50R18
ER3) K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 285 Mercedes S-Klasse, 235/45R18 A02) bis A10)
Heckantrieb A11) A94) BF3) E97a)
(W221) 235/50R18
245/45R18
255/45R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/45R18 255/45R18 A02) bis A10)
A94) A11) BF3) E97a) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001105-B0-216
Anlage-Nr. : 9b
Seite : 24 / 37
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC34-808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 285 Mercedes S-Klasse, 4- 235/45R18 A02) bis A10)
MATIC A94) BF3) E97a)
(W221) 235/50R18
245/45R18
255/45R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
172 e1*2007/46*0548*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 180 Mercedes SLC 205/40R18 A02) bis A10)
N215) A94) BF1)
205/45R18
G1R) M00) N215)
215/40R18
N225)
225/35R18
225/40R18
235/35R18
245/35R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A02) bis A10)
A94) BF1) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
172 e1*2007/46*0548*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
270 bis 287 Mercedes SLC 43 AMG 235/35R18 M+S A02) bis A10)
A94) BF1)
245/35R18 M+S
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001105-B0-216
Anlage-Nr. : 9b
Seite : 25 / 37
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC34-808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
172 e1*2007/46*0548*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
135 bis 225 Mercedes SLK 205/40R18 A02) bis A10)
N215) A94) BF1)
205/45R18
G1R) M00) N215)
215/40R18
N225)
225/35R18
225/40R18
235/35R18
245/35R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A02) bis A10)
A94) BF1) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
172 e1*2007/46*0548*..
172 AMG e1*2007/46*0857*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
310 Mercedes SLK 55 AMG 235/35R18 M+S A02) bis A10)
A94) BF1)
245/35R18 M+S
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
639 e9*2001/116*0048*..
639/2 e1*2007/46*0457*..
639/4 e1*2007/46*0458*..
639/4 L275
639/5 e1*2007/46*0459*..
639/5 L720
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 190 Mercedes Vito, Viano 225/50R18 A01) bis A10)
(2. Generation W/V N235) T99) BF5) E106) K01) K04)
639, Ausführungen mit
kleinster 235/45R18
Serienbereifung in N245) T98)
16/17/18Zoll; 2WD, 4WD)
245/45R18
T100)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001105-B0-216
Anlage-Nr. : 9b
Seite : 26 / 37
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC34-808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
639/2 e1*2007/46*0457*..
639/4 e1*2007/46*0458*..
639/5 e1*2007/46*0459*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 176 Mercedes V-Klasse, 215/55R18 A01) bis A10)
Vito, Marco Polo A94a) ER9) G0H) K13) K25) M00) N225) BF6) E105) K04)
(W 447, Ausführungen T99)
mit Serienbereifung bis
18Zoll; 2WD und 4WD) 225/50R18
A94a) ER10) GHX) K03) K13) T99)
225/55R18
ER8) G01) K03) K13) K25) K123) K124)
T102)
235/45R18
A94) ER12) T98)
235/50R18
ER9) G0H) K01) K13) K25) K123) T101)
245/45R18
A94a) ER11) K03) T100)
245/50R18
ER8) G01) K01) K13) K25) K123) K124)
255/45R18
ER10) GHC) K01) K13) K25)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
639/2 e1*2007/46*0457*..
639/4 e1*2007/46*0458*..
639/5 e1*2007/46*0459*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 176 Mercedes V-Klasse, 225/50R18 A01) bis A10)
Vito, Marco Polo A94a) K03) K13) T99) BF6) E105) K04)
(W 447, Ausführungen
mit kleinster 225/55R18
Serienbereifung ER8) K03) K13) K25) K123) K124)
in19Zoll; 2WD und 4WD)
235/45R18
A94) G01) T98)
235/50R18
ER9) K01) K13) K25) K123)
245/45R18
A94a) K03) T100)
245/50R18
ER8) K01) K13) K25) K123) K124)
255/45R18
K01) K13) K25)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001105-B0-216
Anlage-Nr. : 9b
Seite : 27 / 37
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC34-808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
639/2 e1*2007/46*0457*..
639/4 e1*2007/46*0458*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 Mercedes e-Vito, e-Vito 235/45R18 A01) bis A10)
Tourer A94) T98) BF7) K04)
(Serie 225/55R17C)
245/45R18
A94a) K03) T100)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
639/2 e1*2007/46*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 Mercedes EQV, e-Vito, 255/45R18 A01) bis A10)
e-Vito Tourer A93a) BF7) ER10) K03) T103)
(Serie 245/55R17 oder
245/50R18)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001105-B0-216
Anlage-Nr. : 9b
Seite : 28 / 37
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC34-808
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
A11a) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der
Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZP-568F
Anzugsmoment: 130 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZP-567F
Anzugsmoment: 130 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001105-B0-216
Anlage-Nr. : 9b
Seite : 29 / 37
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC34-808
BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZP-568F
Anzugsmoment: 150 Nm
BF4) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZP-568F
Anzugsmoment: 140 Nm
BF5) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZP-567F
Anzugsmoment: 150 Nm
BF6) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZP-567F
Anzugsmoment: 175 Nm
BF7) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
Zubehörkit: ZP-569F
Anzugsmoment: 175 Nm
E93) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen
serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
E93a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-)
Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
E95) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ (Code P84) ww. A45 AMG, bei denen
serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
E95a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-)
Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
E97a) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die Zahlen `221` stehen.
E99) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0470*02.
E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0470*04.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001105-B0-216
Anlage-Nr. : 9b
Seite : 30 / 37
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC34-808
E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205:
nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
• Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
• Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25
E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204:
nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
• Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28,
• Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24
E105) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen
Mercedes Vito (W 447) :
• Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*10,
• Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08,
• Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06
Mercedes V-Klasse (W 447) :
• Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09,
• Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08,
• Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06
E106) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen Mercedes Vito (W/V 639) :
• Typ 639/2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09,
• Typ 639/4 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*07,
• Typ 639/4 mit EG-Genehmigungs-Nr. L275,
• Typ 639/5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*05,
• Typ 639/5 mit EG-Genehmigungs-Nr. L720,
• Typ 639 mit EG-Genehmigungs-Nr. e9*2001/116*0048
E107) Nicht zulässig an beschussgeschützten Fahrzeugausführungen.
E108) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292)
E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur
Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
• Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36
E110a)Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur
Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
• Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37
E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten,
die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
E111a)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten,
die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
E131) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung ausgerüstet sind.
EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 54962/B 360x26 li / re mit belüfteter Scheibe
Ø360x26 mm
EB2) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 360x26 mit belüfteter Scheibe Ø360x26 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001105-B0-216
Anlage-Nr. : 9b
Seite : 31 / 37
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC34-808
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1620 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1630 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1640 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER4) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1650 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER5) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1660 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER6) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1670 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER7) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1690 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER8) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1720 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER9) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1740 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER10) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1760 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER11) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1780 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER12) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1800 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001105-B0-216
Anlage-Nr. : 9b
Seite : 32 / 37
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC34-808
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G0H) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/55R17 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G1R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G2G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/60R16 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G4P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/40R21,
265/45R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G4Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16,
235/35R19, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
G5M) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/40R21,
265/45R20, 295/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
GA2) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R17 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19
ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GHC) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
235/55R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001105-B0-216
Anlage-Nr. : 9b
Seite : 33 / 37
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC34-808
GHX) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
235/55R17, 245/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
kürzen.
K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
bzw. auszuschneiden.
K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001105-B0-216
Anlage-Nr. : 9b
Seite : 34 / 37
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC34-808
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
mm aufzuweiten.
K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K81) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
seitlichen Stoßleiste komplett um- und eng anzulegen,
• die Radhausausschnittkanten sind in diesem Bereich aufzuweiten,
• Der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm, gemessen von
der Radhausauschnittkante, auszuschneiden und klebend zu befestigen.
K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30° vor
Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen.
K118) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.
K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.
K123) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• Im Bereich der Oberkante Stoßfänger sind die Kunststoff- und Blechlasche um 15mm nach
vorne hin zu kürzen und die Befestigungsschraube um das gleiche Maß zu versetzen,
• die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im gleichen Bereich ist auszuschneiden,
• die Radhauskante im Bereich Oberkante Stoßfänger ist auf eine Restbreite von 2 mm zu
kürzen.
K124) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• das Kunststoffinnenradhaus ist im Schwenkbereich hinter der Vorderachse im rot markierten
Bereich um 20mm warm einzuformen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001105-B0-216
Anlage-Nr. : 9b
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M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001105-B0-216
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Teiletyp : RC34-808
T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T97) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T102) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1700 kg bei LI 102 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 850 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T103) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1750 kg bei LI 103 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 875 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001105-B0-216
Anlage-Nr. : 9b
Seite : 37 / 37
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Teiletyp : RC34-808
W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage 9b mit den Seiten 1-37 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ RC34-808 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Geschäftsstelle Essen, 22.04.2022