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							Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. :     E1 124R-001878
Gutachten Nr. :         CE-000260-A0-216                                          Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. :            11a
Seite :                 1/3
Hersteller :            Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Typ :                   RC34-808


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                             RC34-808
Art des Rades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                   Brock Alloy Wheels
Montageposition:                              Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          X7
Artikel- oder Katalog-Nr:                            3379 11
Radgröße:                                            8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                    45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                108 mm
Lochzahl:                                                5
Mittenlochdurchmesser:                              63,40 mm
Zentrierart:                                     Mittenzentrierung
Zentrierring:                                       ohne Ring
geprüfte Radlast:                                     820 kg
bei Reifenabrollumfang:                              2270 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.




Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : JAGUAR

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)               Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                 moment
JB                            Radmutter, Kegel 60°, Gewinde           ZP-580D6F 125 Nm
                              M12x1,5
DF                            Radmutter, Kegel 60°, Gewinde            ZP-533D13F 133 Nm
                              M14x1,5
Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. :     E1 124R-001878
Gutachten Nr. :         CE-000260-A0-216                                                  Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. :            11a
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Hersteller :            Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Typ :                   RC34-808


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
JB                              e11*2007/46*2981*..
JB                              e5*2007/46*1048*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 280     Jaguar XF, XF Sportbrake 245/45R18                         A03)A05)A06)A10)
                (KOMBI, LIM.                                               A94)
                STUFENHECK 4T.)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
DF                             e11*2007/46*4161*..
DF                             e5*2007/46*1050*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 221     Jaguar E-Pace           235/60R18                          A03)A05)A06)A10)
                (KOMBI)




Auflagen und Hinweise
A03) Die Räder dürfen nur an Fahrzeugvarianten / -Versionen verwendet werden, bei denen die
     Raddimension als Serienradgröße im COC-Papier genannt ist, und nur in Verbindung mit
     der dort genannten Serienreifengröße.
     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Verwendbarkeit von
     Schneeketten ist der Betriebsanleitung des Fahrzeugs zu entnehmen oder wird durch eine
     Auflage im Gutachten erlaubt.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

Die Anlage Nr. 11a mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Räder Typ RC34-808 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH.
Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. :     E1 124R-001878
Gutachten Nr. :         CE-000260-A0-216                         Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. :            11a
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Hersteller :            Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Typ :                   RC34-808


Geschäftsstelle Essen, 29.01.2021