Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-001835
Gutachten Nr. : CE-000261-D0-216 Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. : CC1
Seite : 1/2
Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Typ : RC34-809
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: RC34-809
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Brock Alloy Wheels Brock Alloy Wheels
Montageposition: Vorderachse Hinterachse
Radausführung: V7 V7
Artikel- oder Katalog-Nr: 3392 18 3392 17
Radgröße: 8Jx19H2 8Jx19H2
Rad-Einpresstiefe: 25 mm 46 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm 112 mm
Lochzahl: 5 5
Mittenlochdurchmesser: 57,10 mm 57,10 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring ohne Ring
geprüfte Radlast: 800 kg 800 kg
bei Reifenabrollumfang: 2270 mm 2270 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : AUDI
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
GY Serien-Radschraube M14x1,5 - 120 Nm
Schaftlänge 27 mm, Kugel Ø25,6 mm,
Kalotte beweglich
Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-001835
Gutachten Nr. : CE-000261-D0-216 Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. : CC1
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Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Typ : RC34-809
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GY e1*2007/46*2144*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x19,ET25 8.0x19,ET46
294 Audi RS3 Limousine 235/35R19 235/35R19 A03)A05)A06)A10)
(LIM. STUFENHECK 4T.)
Auflagen und Hinweise
A03) Die Räder dürfen nur an Fahrzeugvarianten / -Versionen verwendet werden, bei denen die
Raddimension als Serienradgröße im COC-Papier genannt ist, und nur in Verbindung mit
der dort genannten Serienreifengröße.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Verwendbarkeit von
Schneeketten ist der Betriebsanleitung des Fahrzeugs zu entnehmen oder wird durch eine
Auflage im Gutachten erlaubt.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Räder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
Die Anlage Nr. CC1 mit den Blättern 1 bis 2 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Räder Typ RC34-809 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 31.03.2022