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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53437 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001106-E0-216
Anlage-Nr. :                CC1
Seite :                     1/5
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC34-809


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    RC34-809
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                      Brock Alloy Wheels                    Brock Alloy Wheels
Montageposition:                        Vorderachse                          Hinterachse
Radausführung:                              V7                                      V7
Radausführungskennz:                     V7; Lk112                            V7; Lk112
Radgröße:                                8Jx19H2                                  8Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                        25 mm                                   46 mm
Lochkreisdurchmesser:                     112 mm                                  112 mm
Lochzahl:                                    5                                       5
Mittenlochdurchmesser:                   57,10 mm                             57,10 mm
Zentrierart:                        Mittenzentrierung                      Mittenzentrierung
Zentrierring:                            ohne Ring                            ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                      800 kg                                  800 kg
 Reifenabrollumfang:                      2270 mm                         2270 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                        moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                            120 Nm
                Schaftlänge 27,5 mm
BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich,                           120 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53437 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001106-E0-216
Anlage-Nr. :                CC1
Seite :                     2/5
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC34-809


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                               e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8Jx19H2, ET25    8Jx19H2, ET46
77 bis 140      Audi A3 Stufenheck, A3 215/35R19           215/35R19         A01) bis A10)
                Cabrio                    K01)                               BF1) E75) N225) T85)
                (Nur zulässig an          215/35R19 M+S    215/35R19 M+S     A01) bis A10)
                Fahrzeugen die max.       K01)                               BF1) E75) T85) W225)
                18 Zoll Räder verbaut     225/30R19        225/30R19         A01) bis A10)
                oder eingetragen haben) K01)                                 BF1) E75) T84)
                                          225/35R19        225/35R19         A01) bis A10)
                                          K01) K25) K74)                     BF1) E75)
                                          245/30R19        245/30R19         A01) bis A10)
                                          K01) K74)                          BF1) E75)

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                               e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8Jx19H2, ET25    8Jx19H2, ET46
77 bis 140      Audi A3 Stufenheck, A3 215/35R19           215/35R19         A01) bis A10)
                Cabrio                    K01)                               BF1) E76) T85)
                (Nur zulässig an          225/30R19        225/30R19         A01) bis A10)
                Fahrzeugen die            K01)                               BF1) E76) T84)
                serienmäßig 19 Zoll       225/35R19        225/35R19         A01) bis A10)
                Räder verbaut und/oder K01) K25) K74)                        BF1) E76)
                eingetragen haben)        245/30R19        245/30R19         A01) bis A10)
                                          K01) K74)                          BF1) E76)

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                               e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8Jx19H2, ET25    8Jx19H2, ET46
210 bis 228     Audi S3 Stufenheck,       225/35R19        225/35R19         A01) bis A10)
                S3 Cabrio                 K01) K25) K74)                     BF1)
                (Nur zulässig an
                Fahrzeugen die max.       245/30R19        245/30R19         A01) bis A10)
                18 Zoll Räder verbaut     K01) K74)                          BF1)
                oder eingetragen haben)

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                               e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8Jx19H2, ET25    8Jx19H2, ET46
206 bis 228     Audi S3 Stufenheck,       225/35R19        225/35R19         A01) bis A10)
                S3 Cabrio                 K01) K25) K74)                     BF1)
                (Nur zulässig an
                Fahrzeugen die
                serienmäßig 19 Zoll       245/30R19        245/30R19         A01) bis A10)
                Räder verbaut und/oder    K01) K74)                          BF1)
                eingetragen haben)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53437 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001106-E0-216
Anlage-Nr. :                CC1
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Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC34-809


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
GY                            e1*2007/46*2144*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   Vorderachse        Hinterachse
                                       8Jx19H2, ET25      8Jx19H2, ET46
294             Audi RS3 Limousine     235/35R19 M+S      235/35R19 M+S      A02) bis A10)
                                       A93a)                                 BF2)

Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.
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A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge
       27 mm
       Anzugsmoment: 120 Nm

E75)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig maximal bis 18-Zoll-Bereifung
       ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen sind.

E76)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 235/35R19
       (dann auf 8x19 ET49) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
       Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
       mm aufzuweiten.

K74)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
       gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 15° hinter der Radmitte sind
         zu entfernen,
       • die Radhauskante und die Blechlaschen sind im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis 50°
         nach hinten umzulegen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben warm einzuformen und hinter
         die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53437 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001106-E0-216
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T84)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage CC1 mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ RC34-809 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

Geschäftsstelle Essen, 31.03.2022