Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger nach ECE-Regelung 124 ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-001835 Gutachten Nr. : CE-000261-H0-216 Mo b i l i t ä t Anlage-Nr. : CC1 Seite : 1/2 Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Typ : RC34-809 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: RC34-809 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Brock Alloy Wheels Brock Alloy Wheels Montageposition: Vorderachse Hinterachse Radausführung: V7 V7 Artikel- oder Katalog-Nr: 3392 18 3392 17 Radgröße: 8Jx19H2 8Jx19H2 R124 E1*124R00/03*1835*07 Rad-Einpresstiefe: 25 mm 46 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm 112 mm Lochzahl: 5 5 Mittenlochdurchmesser: 57,10 mm 57,10 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring ohne Ring geprüfte Radlast: 800 kg 800 kg bei Reifenabrollumfang: 2270 mm 2270 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : AUDI Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment GY Serien-Radschraube M14x1,5 - 120 Nm Schaftlänge 27 mm, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger nach ECE-Regelung 124 ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-001835 Gutachten Nr. : CE-000261-H0-216 Mo b i l i t ä t Anlage-Nr. : CC1 Seite : 2/2 Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Typ : RC34-809 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GY e1*2007/46*2144*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x19,ET25 8.0x19,ET46 294 bis 299 Audi RS3 Sportback, 235/35R19 235/35R19 A03)A05)A06)A10) Limousine (LIM. SCHRÄGHECK 5T., LIM. STUFENHECK 4T.) Auflagen und Hinweise A03) Die Räder dürfen nur an Fahrzeugvarianten / -Versionen verwendet werden, bei denen die R124 E1*124R00/03*1835*07 Raddimension als Serienradgröße im COC-Papier genannt ist, und nur in Verbindung mit der dort genannten Serienreifengröße. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Verwendbarkeit von Schneeketten ist der Betriebsanleitung des Fahrzeugs zu entnehmen oder wird durch eine Auflage im Gutachten erlaubt. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Räder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. Die Anlage Nr. CC1 mit den Blättern 1 bis 2 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Räder Typ RC34-809 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH. Geschäftsstelle Essen, 14.11.2023